THG-Prämie für Elektrofahrzeuge

Klimaneutral mobil sein und die Energiewende stärken

Jetzt THG-Prämie beantragen!

Was ist die THG-Prämie?

Mineralölkonzerne sind verpflichtet, ihren CO2-Ausstoß bis 2030 um 25 % zu senken, um die gesetzlich vorgeschriebene Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) zu erfüllen. Dies geschieht in erster Linie dadurch, dass diese Konzerne zusätzlich zu Benzin und Diesel auch alternative Kraftstoffe anbieten. Das reicht jedoch nicht, um die Minderungsziele zu erfüllen. Deshalb müssen die Konzerne für die restlichen Mengen an CO2-Emissionen, die sie nicht einsparen können, Quoten zukaufen: Und zwar bei Akteuren, die mehr CO2 einsparen als die THG-Quote vorschreibt.

Seit 2022 können auch Privatpersonen davon profitieren. Wenn Sie ein Elektrofahrzeug besitzen, können Sie jährlich die gegenüber einem Auto mit Verbrennungsmotor eingesparte Menge CO2über die Bürgerwerke an Mineralölkonzerne verkaufen lassen und erhalten eine THG-Prämie.

Der THG-Handel über die Bürgerwerke ermöglicht es Ihnen, dabei sowohl finanziell zu profitieren als auch die Energiewende zu stärken! Denn ein Teil der Prämie fließt direkt an die aktiven Bürgerwerke-Genossenschaften vor Ort.  

Wie kann ich die THG-Prämie beantragen?

Die Abwicklung der THG-Prämie, die Sie über die Bürgerwerke erhalten können, erfolgt über unsere Partnergenossenschaft Teckwerke Bürgerenergie. Wenn Sie Halter:in eines Elektrofahrzeugs sind, können Sie in wenigen Schritten die THG-Prämie über unser Online-Formular beantragen:

  1. Energiegemeinschaft auswählen, die Sie unterstützen möchten: Sie können Ihre regionale Gemeinschaft auswählen oder mit Ihrem Beitrag alle Bürgerwerke-Gemeinschaften unterstützen.
  2. Sie entscheiden über die Aufteilung Ihrer Prämie i.H.v. 270 €: Sie können 20, 70, 170 oder 270 € der Energiewende in Bürgerhand zukommen lassen.
  3. Persönliche Daten und Bankverbindung eingeben.
  4. Kennzeichen Ihres E-Fahrzeugs angeben und Fotos Ihres Fahrzeugscheins (Vorder- und Rückseite) hochladen.
  5. Zeitraum wählen: Sollen wir uns für ein, zwei oder drei Jahre um die Einreichung Ihrer THG-Quote kümmern?
  6. „Prämie beantragen“ – schon fertig!

Sie müssen sich um nichts Weiteres kümmern. Die Teckwerke übernehmen die Abwicklung für Sie und überweisen Ihnen nach erfolgreicher Beantragung Ihre Prämie für das laufende Jahr.

Wie unterstütze ich mit der Bürgerwerke-THG-Quote die Energiewende?

Durch die Nutzung eines Elektrofahrzeugs anstatt eines fossilen Antriebs tragen Sie bereits Ihren Teil zur Verkehrswende bei und reduzieren die Treibhausgas-Emissionen in diesem Sektor. Davon profitieren das Klima, die Umwelt und die Gesundheit unserer Gesellschaft. Vielen Dank dafür!

Im Rahmen des THG-Quotenhandels ermöglicht der Gesetzgeber Ihnen zusätzlich, dass Sie jährlich finanziell von der THG-Prämie profitieren. Nach Abzug der Kosten für Abwicklung und Verwaltung können wir pro Elektroauto 270 € Prämie auszahlen.  

Die Bürgerwerke leiten automatisch einen Teil Ihrer THG-Prämie an die von Ihnen ausgewählte Bürgerenergie-Genossenschaft weiter. Sie können bei der Beantragung auswählen, ob Sie Maxwäll, eine bestimmte andere Mitgliedsgenossenschaft der Bürgerwerke oder die gesamte Bürgerwerke-Gemeinschaft unterstützen möchten. 

Außerdem haben Sie die Wahl, wie Sie Ihre 270 € Prämie verteilen: Möchten Sie mit der gesamten Prämie die Bürgerwerke-Gemeinschaft unterstützen oder möchten Sie 250 € erhalten, wodurch der Anteil für die Energiegenossenschaften auf 20 € sinkt.

Bitte beachten Sie die auch die Hinweise zu der steuerlichen Behandlung der Prämien. 

Warum bieten wir gemeinsam mit den Bürgerwerken eine THG-Prämie an?

Seit Anfang 2022 können Privatpersonen von der THG-Prämie profitieren. Seitdem haben viele unserer Kund:innen den Wunsch geäußert, ihre THG-Quote über die Bürgerwerke als ihren Energieversorger geltend zu machen und über ihren Strombezug hinaus die Energiewende in Bürgerhand zu unterstützen. 

Auch viele der Bürgerwerke-Mitgliedsgenossenschaften möchten ihren Mitgliedern und Unterstützer:innen mit E-Auto gerne eine THG-Prämie anbieten, denn E-Mobilität ist neben dem Bau von Erzeugungsanlagen für erneuerbaren Strom ein wichtiges Geschäftsfeld. Auch wir als Bürgerwerke sehen dem Umstieg auf Elektromobilität als wichtigen Baustein der Energiewende und haben uns deshalb entschieden, mit der Einführung der THG-Prämie den Umstieg zu unterstützen. 

Gleichwohl sind wir der Überzeugung, dass alleine ein Ersatz konventioneller Fahrzeuge durch Elektrofahrzeuge nicht ausreicht. Die Mobilitätswende beinhaltet auch die Reduktion des motorisierten Individualverkehrs und einen massiven Ausbau des ÖPNV und der Rad- sowie Fußgängerinfrastruktur. Entsprechend teilen wir die Kritik, dass der THG-Quotenhandel ausschließlich Halter:innen von Elektrofahrzeugen zugutekommt und beispielsweise nicht den Personen, die sich ganz ohne eigenes Auto – also noch emissionsärmer – fortbewegen. Wir setzen darauf, dass die Politik hier nachsteuert und die Verkehrswende sozialverträglicher gestaltet. 

Trotzdem bieten wir unter den aktuellen Rahmenbedingungen eine Möglichkeit, um einen Teil der THG-Quote in die weitere Förderung der Energiewende in Bürgerhand zu steuern. Denn wenn Mineralölkonzerne ihre Emissionen durch den Kauf von Quoten ausgleichen können, so sollten die Erlöse unserer Meinung nach bei den Menschen landen, die damit am wirkungsvollsten handeln können: unseren Kund:innen und Unterstützer:innen sowie den Energiegenossenschaften der Bürgerwerke-Gemeinschaft – da Sie selbst über die Aufteilung Ihrer Prämie entscheiden können, haben Sie die Möglichkeit, bis zu 270 € für die Energiewende in Bürgerhand einzusetzen.

Welche Fahrzeuge können von der THG-Prämie profitieren?

Die THG-Quote kann nur für rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge geltend gemacht werden, Brennstoffzellen- und Hybridfahrzeuge sind ausgeschlossen. 

Neben E-Autos können auch E-Motorräder und E-Roller registriert werden, wenn Sie einen Fahrzeugschein Teil 1 vorweisen können. In diesem Fall können Sie Ihre Daten im Formular hochladen, wir werden die Art Ihres Fahrzeugs bei der Vergütung entsprechend berücksichtigen.

Wann erfolgt die Auszahlung meiner THG-Prämie?

Wenn Sie alle erforderlichen Daten in unserem Formular eingegeben und an uns übermittelt haben, kümmern wir uns um alles Weitere und sorgen für eine schnellstmögliche Auszahlung. Um mit der Vermarktung Ihrer THG-Quote zu beginnen, benötigen wir eine Bestätigung vom Umweltbundesamt.

Durch die hohe Anzahl an vermarkteten Quoten liegt die Bearbeitungsdauer auf Seiten des Umweltbundesamtes bei circa 20 Wochen (Stand: November 2022). Sobald wir die Freigabe haben, beginnen wir mit der Vermarktung Ihrer THG-Prämie – die Auszahlung an Sie erfolgt dann innerhalb von 2-3 Wochen. Vielen Dank für Ihre Geduld!

Was muss ich steuerlich beachten?

Private Halter:innen eines E-Fahrzeuges müssen Medienberichten zufolge die Einnahmen durch den Quotenhandel nicht versteuern. Wenn Sie die THG-Prämie als Selbstständige:r oder als Unternehmen beziehen, müssen Sie diese als Betriebseinnahmen vollständig versteuern. 

Diese Angaben sind ohne Gewähr. Wenden Sie sich bei weiteren Fragen und zur Verifizierung der Angaben bitte an eine:n Steuerberater:in.

Warum bieten andere Anbieter höhere Auszahlungen?

Einige Anbieter der THG-Prämie bieten ihren Kund:innen eine mögliche Gutschrift von “bis zu” 400 € und darüber. Das sind unsichere Spitzenangebote, um Kund:innen anzuwerben und in Online-Rankings oben aufzutauchen. Die tatsächliche Prämie kann in der Realität dann geringer ausfallen als in der Werbung kommuniziert, da sich diese an der tatsächlichen Marktlage orientiert. Momentan können diese hohen Versprechungen am Markt für die THG-Prämie nicht erlöst werden.

Wir bieten unseren Kund:innen stattdessen eine gesicherte Auszahlung an, welche nach erfolgreicher Vermarktung gutgeschrieben wird, unabhängig von der jeweiligen Marktlage.