Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 31. Juli Eckpunkte für Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen vorgelegt. Leider stellen die geplanten Regelungen für die Energiegenossen erhebliche Nachteile dar.
BMWi Gabriel hält an seinem Bestreben, die Ausschreibungen spätestens zum 01.01.2017, aber möglichst noch früher einzuführen, fest. Sein Eckpunktepapier, das der Vorbereitung der Rechtsverordnung über die Ausschreibungen dient, ist auf der Homepage des BMWi einsehbar. Es besteht für jedermann die Möglichkeit der Stellungnahme. Auch wenn die Hoffnungen gering sind, dass der Killer der Energiewende sich von seinen Absichten abbringen lässt, sollte die Gelegenheit zur Stellungnahme genutzt werden, da noch die eine oder andere Frage nicht abschließend geregelt ist. Auch damit deutlich wird, wie wir kleinen Akteure uns durch Gabriel verarscht fühlen. Denn die hiesigen Energiegenossenschaften können sämtlich bei ihren Planungen von den beabsichtigten Regelungen betroffen sein, und die Regelungen stellen für die Energiegenossen erhebliche Nachteile dar. Die Stellungnahme soll über diese eMail Adresse aus dem Gabrielschen Eckpunktepapier eingereicht werden.
Fest scheint nur zu stehen, dass an einer Ausschreibung seines Standortes nur teilnehmen kann, wer bereits eine bestandskräftige Baugenehmigung für seine Anlage(n) hat. Lediglich der Stichtag, ab wann die Anlagen von der Ausschreibung betroffen sein werden, ist noch offen.
Gegen den Entwurf ist einzuwenden, dass er über das hinausgeht, was europarechtlich geboten sein mag und dadurch Ziele des deutschen EEG gefährdet.
Eines der ausdrücklichen gesetzlichen Ziele des EEG 2014 ist die Akteursvielfalt. Diese bezweckt, dass die Energiewende nicht in die Hände der früheren Monopolisten gerät, sondern viele kleine Anbieter aktiv sind, damit mehr Bürger (z.B. durch Genossenschaften) profitieren können und die Gewinne nicht verschoben werden („Regionale Wertschöpfung“). Diese wird durch die Ausschreibungen gefährdet. Auf der Homepage des „Bündnis Bürgerenergie“ ist zu lesen, dass die 2. Ausschreibungsrunde für PV-Anlagen 136 Angebote brachte für 558 MW. Davon kamen 33 zum Zuge für 159,7 MW. Unter den erfolgreichen Bietern sollen sich nur die Großen, z.B. E.on oder EnBW, befinden. Bereits in der 1. Ausschreibung kamen weder natürliche Personen noch Genossenschaften zum Zuge. Von den 170 Geboten waren nur 11 von natürlichen Personen oder Genossenschaften. Das beweist: Die Ausschreibungen verringern schon im Vorfeld die kleinen und mittleren Akteure und lassen sie, wenn sie sich doch beteiligen, nicht zum Zuge kommen, was für kleine Anbieter mit relativ hohen Verlusten verbunden ist.
Die finanzielle Belastung ist ein weiteres Problem. Auch wenn das Eckpunktepapier „nur“ 30 € pro kW zu installierender Leistung als Bietsicherheit vorsieht, ist dies für kleine Akteure wie Maxwäll ein erheblicher Betrag und damit für Planungen eine Risikoerhöhung, die abschreckend für einen Einstieg in die Planungen wirkt.
Der entscheidende Kritikpunkt ist die Ablehnung der „De-minimis-Regelung“ in dem Eckpunktepapier. Die EU-Kommission hat in ihren Beihilfeleitlinien freigestellt, Windkraftprojekte von Ausschreibungen auszunehmen, wenn sie eine installierte Erzeugungskapazität von 6 MW oder 6 Erzeugungseinheiten nicht überschreiten. Gabriel will aber selbst soche Mini-Planungen der Ausschreibung unterwerfen und die Risiken für die Planer erhöhen. Als besonders grotesk empfinde ich es, dass dort, wo nur große Akteure auf dem Plan sind, nämlich bei der Offshore-Windenergie, die Ausschreibungen erst 2020 eingeführt werden sollen. Dies zeigt, dass kleine Akteure – entgegen der Intention des EEG – diskriminiert werden sollen.