27.03.2012
ECOreporter.de -Schwarz-Gelb einig über Einschnitte bei den Solarstromtarifen – kompliziertes Gemisch von Regeln und Ausnahmen
Erneuerbare Energie: News:
Nach langem Hin und Her haben sich Union und FDP nun offenbar endgültig auf Einschnitte bei der Vergütung von Solarstrom geeinigt. Die Bundestagsfraktionen von Union und FDP streben ein Maßnahmenpaket an, über das der Umweltausschuss des Bundestages morgen, Mittwoch, abschließend beraten wird. Am Donnerstag soll dann der Bundestag den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung absegnen. Der Bundesrat wird ihn erst im Mai behandeln. Das Gremium könnte weitere Verzögerungen bewirken, indem es das Vorhaben ablehnt und den Vermittlungsausschuss anruft. Mit den unionsgeführten Landesregierungen haben sich die Regierungsfraktionen zwar in den letzten Tagen abgestimmt. Es ist jedoch noch nicht bekannt, ob sie nach den kritischen Stellungnahmen der letzten Wochen nun für die modifizierten Kürzungspläne stimmen werden.
Die Regierungsfraktionen im Bundestag haben die Kürzungspläne des Bundeskabinetts, die von den Bundesministerien für Umwelt und für Wirtschaft entwickelt wurden, noch deutlich verändert. Dies wurde gestern Abend bekannt. Zum Beispiel wurde die so genannte „Vermächtigungsverordnung“aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Diese Regelung hätte es den Ministern der Ressorts Wirtschaft und Umwelt künftig erlaubt, die Vergütung von Grünstrom ohne Zustimmung des Bundestags zu beschneiden. Kritiker hatten gewarnt, dass eine solche Verordnung die Planungssicherheit für Grünstromprojekte massiv einschränken würde.
Es bleibt aber dabei, dass die Solarstromtarife für Neuanlagen zum 1. April 2012 stark sinken. Die Solarstromförderung wird für einzelne Marktsegmente um bis 32 Prozent reduziert. Zum Beispiel wird Solarstrom aus einer Kleinanlage auf dem Dach nur noch mit 19,5 Cent je Kilowattstunde vergütet anstatt 24,4 Cent wie bisher, wenn sie nach dem 31. März ans Netz geht. Von den Kürzungen besonders betroffen sind Bauvorhaben von Photovoltaik-Anlagen in der Landwirtschaft, der Wohnungswirtschaft und von Bürger-Energiegenossenschaften, wie der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) in einer ersten Stellungnahme kritisiert.
Allerdings soll es Übergangsregelungen geben. Sie gelten etwa für Solaranlagen an oder auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden, für die bis zum 24. Februar „nachweislich ein schriftliches oder elektronisches Netzanschlussbegehren unter Angabe des genauen Standorts und der zu installierenden Leistung der Anlage gestellt“ wurde. Laut dem neuen Gesetzentwurf können Betreiber solcher Anlagen noch die aktuell gültigen Tarife beanspruchen, wenn sie die Anlage bis zum 30. Juni ans Netz bringen. Betreiber von neuen Solarparks auf freier Fläche müssen nachweisen, dass bis zum 1. März ein Bebauungsplan vorlag oder ein Beschluss über dessen Aufstellung gefasst worden ist. Ist das der Fall, reicht es, wenn der Netzanschluss bis zum 30. September erfolgt. Auch dann können für solche Großprojekte noch die bislang gültigen Solarstromtarife beansprucht werden. Neue Solarparks auf freier Fläche mit einer Kapazität von über zehn Megawatt (MW), die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, haben nach dem 30. Juni 2012 keinen Anspruch mehr auf eine Einspeisevergütung.
Die Regierungsfraktionen gehen zum Teil auch über die Pläne des Bundeskabinetts hinaus. So sollen Photovoltaik- Anlagen auf neu errichteten Nichtwohngebäuden wie Scheunen oder Schuppen künftig nur noch die niedrigere Freiflächenvergütung von 13,5 Cent je Kilowattstunde erhalten. Eine noch stärkere Belastung stellen auch Nachjustierungen beim so genannten Marktintegrationsmodell dar. Dieses sieht vor, dass Solarstrom aus Neuanlagen künftig nicht mehr zu 100 Prozent über das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) vergütet wird. Betreiber dieser Anlagen müssen fortan einen Teil des jährlich erzeugten Solarstroms frei am Markt verkaufen. Bei neuen Dachanlagen bis einschließlich zehn Kilowatt werden laut dem neuen Entwurf nur noch 80 Prozent des erzeugten Stroms nach dem EEG-Tarif vergütet. Der Strom aus Anlagen zwischen zehn und 1.000 Kilowatt soll nur noch zu 90 Prozent vergütet werden. Diese Werte liegen jeweils fünf Prozent unter dem, was die Pläne der Bundesminister vorsahen. Der BSW-Solar beklagt, dass vom Marktintegrationsmodell der überwiegenden Teil neuer Solarstromanlagen betroffen sei. Für deren Betreiber werde dies bedeuten, dass 10 bis 20 Prozent der erzeugten solaren Kilowattstunden generell nicht mehr gefördert werden. Ihnen sei es nur sehr eingeschränkt oder gar nicht, diese Menge selbst zu verbrauchen oder frei zu vermarkten. Diese Regelung wirke damit wie eine zusätzliche Förderkürzung. Auch die geplanten Einschnitte bei neu errichteten Photovoltaik-Freiflächen-Solarstromanlagen seien nach wie vor „nicht akzeptabel“, betont der Solarverband.
Für größere Anlagen von 1 bis 10 MW haben die Regierungsfraktionen das Marktintegrationsmodell zwar ganz gestrichen. Deren Betreiber können ihre Einnahmen somit sicherer kalkulieren. Ihnen droht aber durch die Regelung zum Anlagenbegriff ein erhöhtes Planungsrisiko. Denn auch der neue Gesetzentwurf stellt fest, dass Anlagen, die innerhalb von 24 Monaten in einem Abstand von bis zu vier Kilometern oder innerhalb derselben Gemeinde errichtet worden sind, zusammengerechnet werden. Wenn diese Summe zehn MW überschreitet, haben neue Photovoltaikanlagen in dieser Region für 24 Monate keinen Anspruch auf die Solarstromvergütung nach dem EEG. Das wiederum hätte zur Folge, dass der Bau einer leistungsstarken Freiflächenanlage in der näheren Umgebung den Zubau weiterer Solaranlagen stark vermindert oder gar gänzlich unrentabel macht. Und wer eine Solaranlage bauen will müsste stets damit rechnen, dass ein anderes Projekt in der Nachbarschaft vor seinem ans Netz geht und womöglich dazu führt, dass seine Anlage vorerst keine Solarstromvergütung beanspruchen kann.
Ebenfalls bleibt es dabei, dass die Solarstromtarife für Neuanlagen nicht nur zum 1. April 2012 stark beschnitten werden. Die Koalitionsfraktionen sind auch damit einverstanden, dass dann ab Mai die Einspeisetarife für Strom aus neu ans Netz gebrachten Photovoltaikanlagen in jedem Monat um jeweils ein Prozent sinken. In der Kombination mit den anderen Maßnahmen laufen diese weiteren Kürzungen laut dem BSW-Solar darauf hinaus, dass die Solarförderung „in zentralen Marktsegmenten binnen weniger Monate um über 40 Prozent zusammengestrichen wird“, zusätzlich zu erst im Januar 2012 durchgeführten Kappung der Solarstromtarife für Neuanlagen um 15 Prozent. Der Solarverband geht davon aus, dass „die Kosten von Solarstromanlagen nicht in einem vergleichbaren Tempo sinken können und viele Bürger von ihren geplanten Investitionen abrücken werden“.
In den Gesetzentwurf haben die Parlamentarier von Schwarz-Gelb wieder das Prinzip des „atmenden Deckels“ eingebracht, dass im Entwurf des Bundeskabinetts aufgegeben wurde. In Zukunft sollen weitere Tarifkürzungen also wieder davon abhängigen, wie stark der Zubau neuer Solaranlagen ausfällt. Ab November soll dieses System wieder greifen. Doch dessen neue Ausgestaltung macht die Neuregelung der Solartarife noch undurchsichtiger.
Dabei ist das Prinzip einfach. Monatlich stellt die Bundesnetzagentur fest, wie viele neue Anlagen installiert wurden. Lassen diese Daten darauf schließen, dass im Gesamtjahr das Zubauziel von 2.500 bis zu 3.500 MW übertroffen wird, sinkt die Vergütung für Solarstrom fortan monatlich um ein Prozent und übers Jahr hinweg um rund elf Prozent. Je stärker das Zubauziel übertroffen wird, desto stärker fällt die Tarifsenkung aus. Bei einem jährlichen Zubau von 7500 MW, wie er für 2011 ermittelt wurde, würden die Solartarife monatlich um 2,8 Prozent sinken und damit übers Jahr gerechnet um 29 Prozent. Mit diesem Prinzip sollen Vorzieheffekt vermieden werden. Denn bislang hatte die längerfristige Ankündigung starker Tarifkürzungen stets einen Zubauboom ausgelöst, da versucht wurde, so viele Photovoltaikanlagen wie möglich noch vor dem Stichtag ans Netz zu bringen und so in den Genuss der Vergütungstarife zu kommen. Bei einer neu installierten Leistung von unter 2.500 MW würde weniger stark gekürzt, bei nur noch 1.000 MW Zuwachs im Jahr würden die Tarife für Neuanlagen gar nicht sinken.
Aber Schwarz-Gelb will nicht nur die monatliche Tarifsenkung flexibel gestalten, sondern auch das Zubauziel verändern, an dem die Tarifberechnungen ausgerichtet werden. Schon in 2014 sinkt das Zubauziel auf 2.100 bis 3.100 MW. Das bedeutet, dass es bereits zu einer monatlichen Kürzung der Tarife für Neuanlagen um ein Prozent kommen wird, wenn ein jährlicher Zubau von 2.100 MW ermittelt wurde. Diese Mindestmarke fällt dann von Jahr zu Jahr um 400 MW niedriger aus, bis sie in 2017 nur noch bei 900 MW liegt. Wie es bei solchen Zubauzielen gelingen soll, die deutsche Photovoltaikleistung wie von der Bundesregierung angekündigt bis 2020 auf 52.000 MW mehr als zu verdoppeln, erscheint fraglich.
Der BSW-Solar sagt voraus, dass die in dieser Woche zur Abstimmung stehenden Kürzungspläne kurzfristig zu Vorzieheffekten führen und erneut einen kurzfristigen Installationsboom auslösen werden. Dies deckt sich mit Erwartungen der Marktforscher von EuPD Research aus Bonn, über die wir berichtet haben (per Mausklick gelangen Sie zu dem Beitrag). Doch der Verband befürchtet, dass dann in Deutschland, dem bislang mit Abstand größten Solarmarkt der Welt, ab 2013 die Nachfrage nach neuen Solarstromsystemen massiv einbrechen wird. Dies werde sich gravierend auf die inzwischen weit über 100.000 direkten und indirekten Beschäftigten der deutschen Branche auswirken, auf kleine Handwerkerbetriebe ebenso wie auf Solarprojektierer und ihre Dienstleister sowie Solarhersteller.
Quelle:
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