Ein Argumentationspapier für die Zuständigen von Bündnis90/die Grünen im Land RLP
von Fritz Hagemann
1 Ausgangslage:
Die Auseinandersetzung mit den Naturschutzverbänden und den Bürgerinitiativen
Für die Grünen in Rheinland-Pfalz steht bei der Auseinandersetzung um die Umsetzung der Energiewende die Thematik der Naturschutzverbände, insbes. der Totalschutz der Natura 2000-Gebiete, und der Artenschutz (Rotmilan, Schwarzstorch, Fledermäuse) im Vordergrund. Die Debatte, die um diese Fragen geführt wird, ist jedoch eher lokal oder regional, auch wenn sie an vielen Stellen im Land gleichzeitig läuft und nahezu jedes Windkraftprojekt von einer dagegen kämpfenden Bürgerinitiative begleitet wird. Diese lokalen Auseinandersetzungen müssen von unseren Leuten vor Ort ausgestanden werden, wozu sie ja zunehmend die Unterstützung der Energiegenossenschaften, also Bürgerinitiativen pro Windkraft bekommen. Ich selbst bin Aufsichtsratsvorsitzender einer Energiegenossenschaft im Westerwald (Maxwäll), die darum bemüht ist, einen Boden der Sachlichkeit bei den Gesprächen mit Bürgerinitiativen und Verbänden zu schaffen.
2 Die zweite Front:
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft in den Medien
Die eigentliche und wohl wesentlichere Auseinandersetzung um die Energiewende läuft indes an einer anderen Front, nämlich der Preisfront. Dabei dürfen wir Grüne uns nicht auf den Meinungsumfragen ausruhen, nach denen mehr als 80 % der Bevölkerung sich für die Energiewende aussprechen. Denn sobald man die Frage stellt, welche Mehrkosten der Einzelne für die Energiewende in Kauf zu nehmen bereit ist, sehen die Mehrheiten anders aus und wird es mit Mehrheiten äußerst knapp. Darum hat die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) mit ihrem Millionenetat sich bei ihrem Kampf gegen die Energiewende nahezu ausschließlich auf die Energiepreise fokussiert und bringt tagtäglich Meldungen in der Presse unter, die den Eindruck erwecken,
– die Energiewende sei unbezahlbar,
– es seien nur „die Reichen“ (da fällt immer das Stichwort Zahnarzt), die von der Energiewende profitieren,
– Arbeitsplätze würden gefährdet (wenn RWE 8.000 Stellen abbauen will, ist das eine große Meldung, aber dass in der Solarbranche nach der Kappung der Solarförderung von 2012 das Vierfache an Arbeitsplätzen verloren gegangen ist, scheint keine Meldung wert zu sein),
– es drohe Deutschland die Deindustrialisierung,
– zahlreichen Haushalten, die in prekären Verhältnissen leben, werde die Stromversorgung stillgelegt,
– auch durchschnittliche Haushalte seien kaum noch in der Lage, ihre Stromrechnung zu bezahlen, zumal sie Jahr für Jahr mit weiteren Preissteigerungen rechnen müssten.
Leider wird diese Kampagne von zahlreichen Medien nur allzu willig aufgegriffen. Z.B. wärmt das größte Printmedium des Landes, die Rhein-Zeitung, regelmäßig alte Meldungen über die Unbezahlbarkeit der Energiewende auf. Unlängst wurde die Stellungnahme des LVU-Vorsitzenden Braun und ein Interview mit ihm zum Aufmacher gemacht, in welchem er die alte BDI-Position zur Energiewende wiederholt, ohne neue Fakten zu bringen, und dabei üble Angriffe gegen die Wirtschaftsministerin loslässt (sinngemäß, dass sie sich nicht für Wirtschaft, sondern nur für Klimaschutz interessiere, und dass sie auch nichts von Wirtschaft verstehe). Selbst die Industrie- und Handelskammern, die als Körperschaften öffentlichen Rechts zu einer stärkeren Neutralität verpflichtet wären, gehören zu den Hilfstruppen der INSM und finden mit ihrer Agitation gegen die Energiewende in den Medien immer ein Forum. Und wenn nichts Aktuelles gegen die Energiewende zu berichten ist, wird ein Unternehmer gesucht, der über die ihm durch die EEG-Umlage drohenden Schwierigkeiten berichtet. Bei den angeblichen Gefahren der EEG-Umlage für die sozial Schwächeren findet die INSM gelegentlich sogar die Unterstützung von Verbraucherverbänden, wobei deren Ablehnung allerdings in der Regel weniger heftig ausfällt und auch andere Vorschläge als der nach einem Stopp der Energiewende diskutiert werden. Wenn wir den Kampf gegen die INSM-Berichterstattung nicht aufnehmen und in der Öffentlichkeit sich der Eindruck nachhaltig verfestigt, die Energiewende werde zu teuer, werden die stabil erscheinenden Mehrheiten in der Bevölkerung für die Wende erst bröckeln und dann verloren gehen.
3 Die Wirkungen der Medienkampagne der INSM
Wie sehr das Preisargument tragend in der Diskussion ist, hat auch das Eckpunktepapier von Gabriel deutlich gemacht, der die Erneuerbaren ganz einfach damit diskreditiert, dass er pauschal als Preis für Regenerativstrom 17 Cent pro kWh angibt, also das Vierfache vom konventionellen Strom. Eine weitere Diskreditierung liegt in Gabriels Aussage, er wolle die Kosten pro kWh auf 12 Cent senken, was den Eindruck erweckt hat, zukünftig sollten Regenerativstromerzeuger 12 Cent bekommen, obwohl jetzt schon selbst bei mittleren PV-Anlagen sogar die Solarstromvergütung, die früher am Teuersten war, geringer ist! Die Pläne der Bundesregierung belegen aber auch, dass sie die Energiewende allein deshalb abbremsen will, weil sie den Druck aus der Wirtschaft verspürt, welcher ausschließlich unter dem Preisaspekt ausgeübt wird. Wenn wir klarmachen können, dass die Erneuerbaren auch preislich attraktiv sind, wenn wir es schaffen, mit unseren Argumenten zur Preisgünstigkeit von Regenerativstrom auch nur annähernd so häufig wie unsere Gegner Raum in den Printmedien zu bekommen, wird sich der populistische Umgang der Bundesregierung mit dem EEG wieder versachlichen und der Widerstand der Wirtschaft verringert.
Natürlich werden von den Grünen zur Verteidigung der EEG-Umlage und damit der Energiewende auch immer wieder Preisargumente vorgebracht. So wird immer wieder gesagt, dass
– die EEG-Umlage deutlich geringer ausfiele, wenn die Privilegierungen der Industrie zusammengestrichen würden,
– der Merit-Order-Effekt den Strompreis an der Börse senke, wovon die Industrie profitiere, während die Umlage dadurch kräftig ansteige,
– Entlastungen der privaten Haushalte auch anders bewirkt werden könnten (z.B. Stromsteuer, Mehrwertsteuer auf die EEG-Umlage),
– Der Zubau neuer Anlagen keine wesentliche Erhöhung der Umlage bewirke etc.
4 Von der Defensive in die Offensive
Aber all das sind Defensivargumente, die nur darauf abzielen, den Angriffen der Gegner der Erneuerbaren die Spitze zu nehmen. Solange die Grünen in der Defensive bleiben, werden sie es schwer haben, mit ihren Argumenten nachhaltig Gehör zu finden: Von den Angriffen der Gegner bleibt das meiste oder jedenfalls ein Großteil als Makel an den Erneuerbaren hängen. Aus dieser Situation können wir nur herauskommen, wenn wir eine argumentative Gegenoffensive starten, also offensiv das ancien regime der Energiewirtschaft und ihrer Verbündeten (z.B. BDI) angreifen. Dafür sehe ich fünf mögliche Ansätze:
1.Angriffe gegen die Berechnungsweise der EEG-Umlage,
2.Angriffe gegen die Konzerne wegen Manipulationen zur Erhöhung der EEG-Umlage,
3.Diskussion der Kosten von Anpassung an den Klimawandel oder dessen Vermeidung
4.Offenlegung der Subventionen für die konventionellen Energien und
5.Internalisierung externer Kosten.
4.1 Die Berechnungsweise der EEG-Umlage
Der Strom aus erneuerbaren Energien wird tendenziell immer preiswerter. Dies spiegelt sich jedoch nicht in der EEG-Umlage wider. Drastische Anstiege der Umlage sind erst seit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus zu verzeichnen. So stieg die Umlage etwa von 2,047 Cent/kWh in 2010 auf 3,592 Cent/kWh. Im gleichen Zeitraum stieg die Menge des eingespeisten EEG-Stroms allerdings nur um 25 %. Auf den ersten Blick liegt die Annahme nahe, dass die Umlage nur um weniger als 25 % hätte ansteigen dürfen, da ja der zusätzliche Strom aus Neuanlagen geringer vergütet wird als der aus den alten EEG-Anlagen. Derselbe Vorgang war von 2012 auf 2013 zu beobachten: Die EEG-Umlage stieg um über 46 % auf 5,27 Cent/kWh, während der EEG-Strom mengenmäßig nur unerheblich anstieg.
Die DUH hat denn auch in einer Studie vom August 2013 ermittelt, dass die reinen Förderkosten des EEG-Stroms 2012 sich auf 2,11 Cent/kWh belaufen haben und der Anstieg auf 2013 lediglich 0,18 Cent/kWh ausmachte, also die reinen Förderkosten 2,29 Cent/kWh betragen. Wie kommt es, dass die tatsächliche Höhe der Umlage mit 5,27 Cent, also dem 2,3 fachen berechnet wurde? Nach Wikipedia ist der Strompreis pro kWh für den erneuerbaren Strom (Höhe der Umlage dividiert durch die Zahl der kWh) von 2000 bis 2011 von 8,5 Cent/kWh auf 17,9 Cent angestiegen, hat sich also mehr als verdoppelt. Tatsächlich sind die an die Betreiber gezahlten Vergütungen pro kWh in diesem Zeitraum gesunken, am drastischsten für den Solarstrom, der den größten Kostenanteil an der Umlage hat. In den Jahren von 2001 bis 2010 war der Solarstrom noch so teuer, dass ein steigender Solarstromanteil am Regenerativstrommix tatsächlich die Umlage erhöhen konnte. Auch mit der zunehmenden Menge des eingespeisten Regenererativstroms konnte die Umlage langsam ansteigen. Aber der starke Anstieg der Umlage, die sich von 2010 bis 2014 mehr als verdreifacht hat, setzte exakt zu dem Zeitpunkt ein, als die Solarstrompreise stark absanken. Der Beginn des Preisanstiegs fällt, wie ausgeführt, überein mit der Neuberechnung des Wälzungsmechanismus durch die am 01.01.2010 in Kraft getretenen Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus. (AusglMechV vom 17.07.2009). Der Anstieg der Umlage scheint daher, wie die oben zitierten Zahlen der DUH indizieren, eher ein Problem der geänderten Berechnungsweise zu sein als dass er durch den Anstieg des Regenerativstromanteils verursacht wurde. Die Politik (Altmeier/Rösler) reagiert jedoch mit Vorschriften zur Begrenzung des Regenerativstroms (atmende Deckel), und Gabriel setzt diese Politik fort. Hier sehe ich Aufklärungsbedarf, aber auch Forschungsbedarf.
4.2 Manipulatives Verhalten der Konzerne
Bekanntlich hat in den letzten Jahren die Zahl der Stunden, in denen Strom zu Preisen von weniger als 10 €/MWh verkauft wird (Niedrigpreisstrom), ebenso zugenommen wie die Zahl der Stunden, in denen der Strom mit negativen Preisen veräußert wird. Das führt zu einem Absinken der Einspeiseerlöse und damit zu einem Anstieg der EEG-Umlage, während die Übertragungsnetzbetreiber aus dieser Entwicklung keinerlei Nachteile haben. Es ist zu fragen, ob hier Manipulationen zu der Entwicklung geführt haben. Die Antwort auf diese Frage ist umso wichtiger als gerade das Thema der negativen Strompreise in öffentlichen Diskussionen zu starken Emotionen („Das müssen wir alles bezahlen“ oder „das haben uns die Grünen eingebrockt“) führen kann.
Durch die erneuerbaren Energien wären die negativen Strompreise nach meiner Bewertung dann verursacht, wenn mehr vorrangig abzunehmender (§ 8 EEG) erneuerbarer Strom in das Netz eingespeist wird als insgesamt verbraucht wird. Das ist indes zu keiner Zeit der Fall gewesen. Vielmehr wurde in den Zeiten der riesigen Überschüsse, welche die Negativ- oder Niedrigpreise verursachen, nicht nur Atomstrom eingespeist, was wegen der mangelnden Flexibilität der AKWe plausibel ist, sondern auch Strom aus Braunkohle- und Steinkohlekraftwerken. Diese sind nach einer Fraunhofer-Studie vom August 2013 auch zu Niedrigpreiszeiten (= ein Preis von < 1 Cent/kWh), in denen die Brennstoffkosten über dem erzielten Strompreis liegen, mit bis zu 83 % Auslastung weiter betrieben worden. In Zeiten von Negativpreisen lag die Auslastung der Braunkohlekraftwerke noch bei 73 %, wobei zu berücksichtigen ist, dass wegen Wartung und Reparatur ohnehin nicht alle Braunkohlekraftwerke zur Verfügung standen, also die Auslastung der verfügbaren Kraftwerke faktisch noch höher war! Allein dieser Vergleich zwischen Niedrig- und Negativpreiszeiten zeigt, dass eine Abregelung zur Wahrung des Einspeisevorrangs der Erneuerbaren nicht in dem möglichen Umfang vorgenommen wird, denn rein wirtschaftlich betrachtet müssten auch bei Niedrigpreiszeiten die Braunkohlekraftwerke heruntergefahren werden, da der Weiterbetrieb rote Zahlen verursachte. Es wäre eine detaillierte Untersuchung wert, um festzustellen, welcher Anteil von Braunkohlestrom aus technischen Gründen (Regelbarkeit der Kraftwerke) in den Niedrigpreisphasen im Netz bleiben musste und welcher willkürlich, also entgegen der wirtschaftlichen Vernunft, produziert und den Übertragungsnetzbetreibern angeboten wurde, womit der Preisverfall verstärkt – und die EEG-Umlage in die Höhe getrieben – wurde.
4.3 Avoid or Adapt
Der dritte Aspekt in der Kostendiskussion ist derjenige der Kosten der Erderwärmung. Welche Kosten drohen uns, wenn es nicht gelingt, den Anteil der Treibhausgase zu begrenzen und den CO2-Anteil in der Atmosphäre auf 550 ppm zu stabilisieren, wie es Klimakonferenzen und die unterzeichneten Protokolle vorsehen?
Zu diesen Fragen hat sich der Stern-Report geäußert. Sir Nicholas Stern, der immerhin der Chefökonom der Weltbank war, kommt zu dem Ergebnis, dass die Aufwendungen zur Begrenzung der Erderwärmung auf 2 – 3 Grad weitaus geringer sind als die Kosten, die aufgewendet werden müssten, wenn der Temperaturanstieg nicht begrenzt wird. Er prognostiziert, dass die Kosten für die Vermeidung des Klimawandels nur ein Fünftel der Kosten betragen, die nach eintretendem Temperaturanstieg zur Anpassung (z.B. Deicherhöhung) oder Schadensbehebung (z.B. Sturmschäden) aufgewendet werden müssten und regt an, dass für Vermeidungsmaßnahmen 1 % des Bruttosozialprodukts aufgewendet werden sollte. Wenn über die zu hohen Kosten des EEG geklagt wird, ist genau unter dem Kostenaspekt einzuwenden, dass die Investitionen in den Klimaschutz wie das EEG gerade der Kostensenkung dienen, also die weitere Verstromung von fossilen Brennstoffen, vor allem aber der scheinbar so preisgünstigen Braunkohle, in Zukunft die fünf Mal so hohen Anpassungs- und Schadensbehebungskosten verursachen wird.
Nur bei sehr kurzsichtiger Betrachtungsweise kann man also bei der Berücksichtigung der Klimaschäden den Fossilstrom als kostengünstiger im Vergleich zum Regenerativstrom betrachten. In diesem Zusammenhang ist es für die Debatte nicht uninteressant, dass kein Land so viel Braunkohle verstromt wie Deutschland und es keinen anderen Brennstoff gibt, der so klimaschädlich ist wie Braunkohle. 150 Milliarden kWh Braunkohlestrom verursachen 150 Millionen Tonnen CO2, tragen also zu rund 18 % zum deutschen Ausstoß an Kohlendioxid bei.
4.4 Offenlegung der Subventionen für die konventionellen Energien
Die derzeit offensichtlichste und schädlichste Bevorzugung der Braunkohle liegt in dem Zusammenbruch des Emissionshandels. Es war mit Preisen von 30 – 35 €/to CO2 für 2013 gerechnet worden, während der tatsächliche Preis sich auf 2 – 5 € belief. Dies wirkt sich vor allem für die einzelnen fossilen Brennstoffe extrem unterschiedlich aus und führt zu einer Bevorzugung des billigsten und schmutzigsten Brennstoffs, der Braunkohle, deren Verstromung pro kWh ein Kilogramm CO2 verursacht. Der faktische Zusammenbruch des Emissionshandels ist neben der verstärkten Einspeisung von Solarstrom die wichtigste Ursache für die Unwirtschaftlichkeit des Betriebs von Gaskraftwerken, auf deren Betrieb wir für die Durchführung der Energiewende in der Übergangszeit angewiesen sind. Die Verschmutzungsrechte sind den Kraftwerksbetreibern 2005 von dem damaligen Wirtschaftsminister Clement, der heute auch in der Energiewirtschaft tätig ist, kostenlos zugeteilt worden. Diese „Schenkung“ verkörperte einen Wert von ca. 5 Millarden €. Die Energieversorger nahmen damals eine Einpreisung der Emissionsrechte dergestalt vor, dass sie die durchschnittlichen Strompreise innerhalb von 12 Monaten um 2,2 Cent/kWh erhöhten.
Die Subventionierung der Braunkohle durch die Vorteile des Emissionshandels ist nur ein kleiner Anteil der Subventionen. Weitere Subventionen der Braunkohle sind etwa in der Befreiung von der 10 %igen Bergbauabgabe zu sehen. Nach einer Studie des BWE belaufen sich die gesamten Braunkohlesubventionen für den Zeitraum 1970 – 2012 in den Preisen von 2012 auf 87,5 Milliarden €, wovon 79,5 Milliarden auf die Braunkohleverstromung entfallen.
Weitaus höher sind die Subventionen für Steinkohle- und Atomstrom. Diese werden für den Zeitraum 1970 – 2012 in Preisen von 2012 mit 311,2 und 213,2 Milliarden € angegeben, wovon auf die Verstromung 177,3 bzw 187,1 Milliarden € entfallen. Die gesamte Förderung der Erneuerbaren liegt also weit unter dem, was an Subventionen für den Atomar- oder Fossilstrom aufgewendet wurde. Insoweit wird auf die Studie „Was Strom wirklich kostet“ verwiesen, die vom BWE und Greenpeace Energy gemeinsam in Auftrag gegeben wurde.
4.5 Internalisierung externer Kosten
Der gescheiterte Emissionshandel war ein erster und bescheidener Ansatz zur Internalisierung eines Teils der externen Umweltschäden, nämlich des Kohlendioxidausstoßes, in die Gestehungskosten des Stroms. Die in den Emissionshandel gesetzten Erwartungen, dass sich die Schäden zu einem Teil in den steigenden Preisen für CO2 abbilden ließen, hat sich nicht erfüllt; die Erwartung, dass der Preis durch Verknappung der Zertifikate ansteigen werde, ist durch ein Überangebot von Zertifikaten konterkariert worden. Dadurch kam es nicht zu dem Preisanstieg auf 30 €/to (was pro kWh Braunkohlestrom eine Verteuerung um 3 Cent bedeutet hätte!), wie dies für 2013 erwartet worden war, sondern der Preis schwankte zwischen 2 und 5 €. Dies ist die entscheidende Ursache für den Wettbewerbsvorsprung der Braunkohle gegenüber dem Erdgas, die drohende Stilllegung von Gaskraftwerken, den Anstieg des Braunkohleanteils am Strommix und die für 2013 zu erwartende Erhöhung des CO2-Ausstoßes in Deutschland.
Allerdings würde selbst ein funktionierender Emissionshandel nicht die wahren Kosten der Braunkohleverstromung und der anderen fossilen Brennstoffe abbilden. Das Umweltbundesamt (UBA) hat es 2012 in seiner Schrift „Schätzung der Umweltkosten in den Bereichen Energie und Verkehr“ unternommen, die versteckten Schäden der Stromproduktion zu erfassen. Der Ansatz der Studie geht dahin, nicht nur CO2, sondern alle klimawirksamen Gase (THG) ihrer Klimawirksamkeit entsprechend zu erfassen. Darüber hinaus werden alle anderen in den Rauchgasen enthaltenen Stoffe (z.B. die Stickstoffverbindungen) nach ihrer Schadwirkung auf den Feldern Gesundheitsschäden, Biodiversitätsverlusten, Ernteschäden und Materialschäden erfasst. Das Ergebnis der Studie besagt folgendes:
(Die versteckten Kosten werden in Cent pro kWh angegeben)
Brennstoff Braunkohle Steinkohle Erdgas Erdöl Windstrom Versteckte Kosten THG 8,68 7,38 3,9 5,65 0,17
Versteckte Kosten Schadstoffe 2,07 1,55 1,02 2,41 0,09
Summe versteckte Kosten 10,75 8,94 4,91 8,06 0.26
Würden also die Preise der Brennstoffe die externen Kosten internalisieren, läge der Regenerativstrom preislich bei allen fossilen Brennstoffen über dem nach EEG vergüteten Preis von Wind- oder Solarstrom ab mittlerer Anlagengröße.
Anzumerken ist dazu, dass das UBA die Emissionskosten von CO2 mit 80 €/to ansetzt, also mit einem höheren Preis bewerten als es selbst bei einem funktionierenden Emissionshandel 2013 der Fall wäre. Dies scheint aber keineswegs übersetzt, weil das Instrument des Emissionshandels zu spät eingesetzt wurde und die Kosten nach Plan von Jahr zu Jahr durch Verknappung hätten steigen müssen.
5 Fazit:
Alles in allem muss die Partei, B90/dieGrünen, darüber nachdenken, bei der Diskussion des EEG den Fokus von der Windkraftdiskussion mit Natur- oder Landschaftsschützern zu verlagern und sich intensiv mit den Kostenargumenten der Gegner auseinandersetzen. Da kann – vor allem im Zusammenhang mit den aufgezeigten Untersuchungen von Sir Nicholas Stern – auch der Gedanke der Generationengerechtigkeit in den Mittelpunkt gestellt werden: Lieber heute geringe Mehrkosten tragen als den zukünftigen Generationen die hohen Folgekosten des Klimawandels auferlegen.
Die Aspekte 4.1 und 4.2 sollten zum Gegenstand genauerer wissenschaftlicher Untersuchungen gemacht werden.
im Januar 2014
Fritz Hagemann
eMail: Friedrich_Hagemann@t-online.de
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