Das sabotierte Jahrhundertprojekt – Wie die Bundesregierung die Energiewende hintertreibt

Quelle: Blätter für Deutsche und Internationale Politik
von Gerd Rosenkranz

Mit der im Sommer 2011 beschlossenen Energiewende hat sich Deutschland ein großes Ziel gesetzt: Bis 2050 soll die annähernde Vollversorgung mit Erneuerbaren Energien sichergestellt werden. Die Entscheidung für die große Transformation unseres Energiesystems fiel auf Basis einer überwältigenden gesellschaftlichen Mehrheit, unter dem Eindruck der verheerenden Atomkatastrophe von Fukushima und im Bewusstsein des sich beschleunigenden Klimawandels.

Am 30. Mai 2011 versicherte Kanzlerin Angela Merkel, sie werde die an diesem Tag vorgelegten Empfehlungen der von ihr selbst eingesetzten Ethik-Kommission „als Richtschnur unseres Handelns nehmen“. Doch inzwischen erleben wir jeden Tag, wie wichtige Protagonisten, die die Energiewende vor einem guten Jahr in Regierung und Bundestag beschlossen haben, die eigene Entscheidung offen oder verdeckt bekämpfen. Während die Ethik-Kommission unter dem Vorsitz des früheren Umweltministers und Chefs der UN-Umweltorganisation UNEP, Klaus Töpfer (CDU), völlig zu Recht hervorhob, „dass die Energiewende nur mit einer gemeinsamen Anstrengung auf allen Ebenen der Politik, der Wirtschaft und der Gesellschaft gelingen wird“ [1], haben sich Teile der Regierungsparteien und auch der Bundesregierung binnen eines Jahres meilenweit von diesem großen Anspruch entfernt. Sie führen die Energiewende im Munde und bremsen sie gleichzeitig aus.

Dabei bedienen sie sich einer perfiden Strategie: Sie bürden den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch großen Teilen des Mittelstandes, höhere Lasten auf als notwendig und entlasten im Gegenzug die großen Industrien. Dieser Tatsache wird in der seit Monaten heiß laufenden Debatte über steigende Strompreise viel zu wenig Beachtung geschenkt. Stattdessen liegt der Fokus auf einer wegen der Ökostromförderung angeblich „unkontrollierten Entwicklung“ der Stromkosten.

Das Vorgehen hat eine innere Logik: Insbesondere die FDP, aber auch der Wirtschaftsflügel der Union hoffen so, die eigene, durch Atomausstieg und Energiewendebeschlüsse tief verunsicherte Klientel im Wahljahr 2013 zurückgewinnen zu können. Weil jede Milliarde, von der die energieintensive Industrie entlastet wird, von den privaten Haushalten und dem Mittelstand zusätzlich aufgebracht werden muss, können Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) und seine Mitstreiter hoffen, dass die überwältigende gesellschaftliche Mehrheit für die Energiewende bröckelt. Erste „Erfolge“ dieser Spekulation sind in Umfragen bereits erkennbar. So schaffen die heimlichen und offenen Gegner der Energiewende im Regierungslager für sich eine Win-Win-Situation. Ein Jahr nach dem letztlich durch Fukushima erzwungenen gesellschaftlichen Konsens arbeiten die Gegner der Energiewende schon wieder an der Spaltung der Gesellschaft entlang der Energiefrage.

Die EEG-Umlage: Kein Indikator für die Kosten der Energiewende

Im Mittelpunkt des Streits steht die EEG-Umlage, deren Höhe die Förderkosten für den wachsenden Ökostrom-Anteil – im Sommer 2012 waren es schon 27 Prozent – nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz nur sehr unzureichend abbildet. Über Monate eskalierte die Diskussion über deren Erhöhung von 3,59 Cent/kWh auf fast 5,3 Cent/kWh im kommenden Jahr, die von den deutschen Netzbetreibern am 15. Oktober offiziell bekannt gegeben wurde.

Dabei wird der Aufschlag auf die Stromrechnung in der öffentlichen Debatte weitgehend unhinterfragt als Indikator für die Kosten der Energiewende wahrgenommen. Doch diese Vorstellung ist falsch. Zwar spiegelt die Höhe der EEG-Umlage auch den rasanten, politisch wie gesellschaftlich mehrheitlich gewünschten Zubau regenerativer Stromerzeugungskapazitäten wieder. Gleichzeitig ist sie jedoch Gegenstand vielfältiger, auch taktischer Eingriffe der Politik und der vier großen Stromnetzbetreiber, Tennet, 50Hertz Transmission, Amprion und Transnet BW, die die Umlage formal festlegen.

Dies war auch bei der jüngst verkündeten Entscheidung der Fall. Zu befürchten ist nunmehr, dass der erhebliche Anstieg von der Öffentlichkeit weiterhin als Nachweis der „Unbezahlbarkeit“ der Energiewende wahrgenommen wird. Tatsächlich ist die nun verkündete Summe jedoch das Ergebnis eines Bündels von Faktoren: An erster Stelle steht die Entlastungspolitik der regierenden Parteien gegenüber der eigenen Klientel, hinzu kommen die unter dem Einfluss wachsender regenerativer Stromanteile sinkenden Spotmarktpreise an der Strombörse sowie eine verfehlte Kalkulation der fälligen Vergütungszahlungen an EEG-Anlagenbetreiber in diesem Jahr und einige weitere Komponenten, wie die in der bestehenden Form verfehlte Marktprämie. Diese war erst im Januar 2012 mit dem Ziel eingeführt worden, Betreiber vor allem von Windkraftanlagen in die Direktvermarktung ihres Ökostroms jenseits des EEG zu treiben. Schon im Sommer wurde sie wegen des unerwartet großen Zuspruchs und der damit verbundenen zusätzlichen Verteuerung des Ökostroms wieder teilweise zurückgefahren.

Hauptverantwortliche für die stetig wachsende EEG-Umlage ist demnach die Bundesregierung, die erkennbar gewillt ist, immer größere Teile der Industrie aus einer solidarischen Finanzierung der Energiewende zu entlassen, und die auf diese Weise dezidierte Gegenreaktionen im Mittelstand und bei den privaten Haushaltskunden provoziert. Würde die Umlage für die Erneuerbaren Energien stattdessen gemeinsam von allen Stromverbrauchern finanziert, müsste sie bereits derzeit (im Jahr 2012) nicht 3,59 Cent/kWh sondern nur 2,68 Cent/kWh betragen.[2]

Wegen des paradoxen Effekts, dass die EEG-Umlage steigt, wenn der durchschnittliche Börsenpreis des Stroms sinkt, ergäbe sich für die Bundesregierung eigentlich ein weiterer Hebel, die Umlageentwicklung positiv zu beeinflussen: nämlich eine aktive Klimapolitik in Brüssel. Auch weil der Preis für CO2-Emissionen wegen der zu viel ausgegebenen Zertifikate und der wenig ambitionierten Klimaschutzziele der EU stetig sinkt, weisen die Börsenpreise für Strom weiter nach unten. Denn diese bestimmen sich auch nach den Produktionskosten fossiler Kraftwerke. Eine Verschärfung des EU-Klimaziels von 20 Prozent Treibhausgasminderung bis 2020 (gegenüber 1990) auf 25 oder 30 Prozent und eine entsprechende Verknappung der Verschmutzungsrechte würde die Zertifikatpreise deutlich erhöhen und damit auch den durchschnittlichen Strompreis an der Börse. Das wäre gut für das Klima und gut für die EEG-Umlage, die geringer ausfallen würde.

Milliardenschwere Umverteilung: Verbraucher zahlen für großzügige Geschenke an die Industrie

Von alledem kann bei der Politik der Bundesregierung nicht die Rede sein. Stattdessen dient diese vor allem der Entlastung von Teilen der Industrie, insbesondere der energie- und stromintensiven Branchen. Diese Entlastung wird sich allein im laufenden Jahr 2012 auf etwa zehn Mrd. Euro summieren. Die nicht privilegierten Stromverbraucher – die privaten Haushalte und große Teile des Mittelstands – kommen für diese Summe teils direkt über eine entsprechend erhöhte EEG-Umlage (etwa ein Drittel der Entlastungssumme) oder als Steuerzahler (etwa zwei Drittel der Entlastungssumme) auf.

Für die energieintensiven Stromverbraucher hingegen gilt ein ganzes Bündel unterschiedlicher privilegierender Regelungen: Dazu zählen die Befreiung von der Energie- und Stromsteuer bzw. diesbezügliche Vergünstigungen; die besondere Ausgleichsregelungen bei der EEG-Umlage; das sogenannte Eigenstromprivileg, das Stromverbraucher von der EEG-Umlage befreit, wenn sie ihren Strom zum Beispiel in eigenen Kohlekraftwerken selbst erzeugen; die Befreiung von Netzentgelten für Unternehmen, die die Netze mindestens 7000 Stunden im Jahr nutzen und dabei zehn Mio. kWh (10 GWh) Strom verbrauchen; die Entlastung von der Umlage zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sowie Privilegien im Rahmen des Europäischen Emissionshandels bei der Zuteilung von CO2-Zertifikaten.[3]

Dabei kommen die Milliardenentlastungen der Industrie zumeist ohne irgendwelche Gegenleistungen zustande, lediglich aufgrund der Überschreitung bestimmter Stromverbrauchsgrenzen. Wo, wie beim sogenannten Spitzenausgleich, das EU-Beihilferecht eigentlich Gegenleistungen verlangt – etwa dass die Energieintensität reduziert wird –, wurden die Anforderungen immer weiter abgesenkt. Nach den in diesem Herbst im Parlament verhandelten Regelungen soll ein einfaches „Weiter so“ der rund 23.000 begünstigten Unternehmen des produzierenden Gewerbes genügen, um für die kommenden zehn Jahre in den Genuss von jährlichen Vergünstigungen in Milliardenhöhe zu kommen. Zahlen tut der Steuerzahler.

Die Begründung für die großzügigen Geschenke an die Industrie ist stets die gleiche: Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, müssten von deutschen Sonderlasten befreit werden, um ihr Abwandern ins Ausland zu vermeiden. Dieses Argument trifft für einzelne Unternehmen und Branchen sicherlich zu. Doch hat die Bundesregierung die Privilegierung seit dem Beschluss über die Energiewende massiv ausgeweitet, ohne von den begünstigten Unternehmen im Gegenzug Nachweise über ihre Position im internationalen Wettbewerb zu fordern.

Ein Blick auf die Liste der im Rahmen der sogenannten Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) im Jahr 2012 bei der EEG-Umlage begünstigten 734 Unternehmen belegt schnell, dass die von hohem Stromverbrauch betroffenen Unternehmen keineswegs automatisch einem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind: So taucht in der Liste des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beispielsweise der Braunkohlebergbau auf, eine Branche also, die es nicht eben leicht hätte, sich ins Ausland zu verlagern. Daneben Unternehmen der Zementindustrie, der Elektrizitätsverteilung, zahlreiche Stadtwerke mit ihrem schienengebundenen ÖPNV, Mineralwasserbrunnen sowie Unternehmen der Kälte-, Wärme-, und Wasserversorgung. Weil die Bundesregierung den Zugang zur Besonderen Ausgleichsregelung jedoch großzügig ausgeweitet hat, haben für das Jahr 2013 bereits mehr als 2000 Unternehmen entsprechende Anträge zur Begünstigung bei der EEG-Umlage gestellt. Neuerdings genügt unter bestimmten Bedingungen bereits ein Jahresstromverbrauch von einem Gigawatt für die reduzierte EEG-Umlage, während zuvor mindestens zehn Gigawattstunden jährlich verbraucht werden mussten. Im Einzelfall entsteht eine absurde Situation: Unternehmen an der Verbrauchsgrenze von einem Gigawatt haben gar kein Interesse daran, ihren Stromverbrauch zu reduzieren, weil sie dann Gefahr liefen, ihren Strompreisvorteil zu verlieren. Die Mindereinnahmen allein für diesen Posten betragen in diesem Jahr rund 2,5 Mrd. Euro; 2013 werden es möglicherweise schon 4 Mrd. Euro sein, die dann die nicht privilegierten Stromkunden zusätzlich aufbringen müssen.

Natürlich schlägt sich die milliardenschwere Umverteilung deutlich auf den Stromrechnungen der privaten Haushalte und des nicht privilegierten Mittelstands nieder. Denn die EEG-Umlage, die pro Kilowattstunde gezahlt werden muss, steigt mit jedem Euro Entlastung der Industrie. Die Privilegien der energieintensiven Industrie einerseits und der von einer großen gesellschaftlichen Mehrheit nach wie vor gewollte Zubau der Erneuerbaren Energien andererseits, tragen zu einem seit Jahren stetig ansteigenden Strompreis der privaten Haushalte bei: Statt 19 Cent im Jahre 2006 zahlt ein Drei-Personen-Haushalt inzwischen gut 25 Cent pro Kilowattstunde, während die energieintensive Industrie dafür nach wie vor lediglich gut neun Cent zahlen muss.

Steigende Strompreise trotz sinkender Einkaufskosten

Die Produzenten von umweltfreundlichem Strom werden in diesem Jahr möglicherweise schon mehr als ein Viertel der nationalen Stromnachfrage decken. Die gesamte an die Betreiber regenerativer Erzeugungsanlagen gezahlte EEG-Vergütung, abzüglich der erzielten Börsenerlöse, dürfte daher im Jahr 2012 bei 16,9 Mrd. Euro liegen.[4] Auch im nächsten Jahr wird der Anteil erneuerbarer Energien weiter wachsen und mit ihm auch die EEG-Vergütung auf dann rund 20 Mrd. Euro.

Wer sich über diese Summe erregen möchte, sollte zuvor eine andere Zahl zur Kenntnis nehmen: Allein im ersten Halbjahr 2012 erzielten die beiden Branchenführer EON und RWE nach einem Gewinneinbruch im Fukushima-Jahr 2011 zusammen einen Gewinn in Höhe von 11,7 Mrd. Euro; für das gesamte Jahr 2012 erwarten die beiden Konzerne einen Gewinn von etwa 19 Mrd. Euro – das ist mehr als die gesamten EEG-Vergütungszahlungen. Ein wesentlicher Grund für die Gewinnexplosion ist banal: Ein Gutachten für die Bundestagsfraktion der Grünen kam kürzlich zu dem Ergebnis, dass die Stromversorger insgesamt sinkende Einkaufskosten für Strom an der Börse in Höhe von rund drei Mrd. Euro nicht an ihre Tarifkunden weitergegeben haben. Der Strom hätte andernfalls für Privatkunden etwa zwei Cent/kWh weniger kosten müssen.[5]

Denn der Einkaufspreis für an der Börse gehandelten Strom befindet sich bereits seit Jahren in einem ständigen Sinkflug – nicht nur am kurzfristigen Spotmarkt, sondern ebenso an den Terminmärkten, wo sich die Stromhändler für die kommenden Jahre mit immer günstigerem Strom eindecken. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich diese Entwicklung fortsetzt, ist hoch. Denn sie ist getrieben von der Einspeisung von immer mehr konkurrenzlos günstigem Strom aus erneuerbaren Energien.

Schon deshalb ist es eine Mär, die Strompreise wären allein wegen des Zubaus Erneuerbarer Energien unkontrolliert gestiegen. Und auch für die Zukunft trifft dieses Argument nicht zu: Erstens steigen die Strompreise derzeit nur für die Privathaushalte und nicht privilegierte Wirtschaftszweige. Zweitens genügt ein Blick auf die Strompreisentwicklung seit der Jahrtausendwende: In dieser Zeit erhöhte sich der durchschnittliche Strompreis für einen Durchschnittshaushalt kontinuierlich und deutlich schneller als die allgemeine Teuerungsrate, nämlich von knapp 15 Cent/kWh auf derzeit fast 26 Cent/kWh[6], also um 11 Cent/kWh. Die EEG-Umlage stieg derweil von 0,41 Cent/kWh (2003) auf derzeit 3,59 Cent/kWh, ist also für nicht einmal ein Drittel der Teuerung verantwortlich.

Bundesumweltminister Peter Altmaier hat zudem zu Recht darauf hingewiesen, dass die Kostensteigerungen, die die Bundesbürger an den Zapfsäulen der Tankstellen zu verkraften haben, denen im Stromsektor weitgehend entsprechen. Erdöl ist heute auf dem Weltmarkt viermal teurer als vor zehn Jahren, auch die Importpreise für Steinkohle und Erdgas haben sich mehr als verdoppelt, ganz unabhängig von der deutschen Energiewende.

Der Anteil der Ausgaben für Strom an den Konsumausgaben privater Haushalte von durchschnittlich rund 2,3 Prozent im Jahr 2011 wird sich im Jahr 2013 voraussichtlich auf knapp 2,5 Prozent erhöhen. Davon entfallen 0,5 Prozentpunkte auf die EEG-Umlage.[7] Für den Durchschnittsdeutschen kann man daher wohl kaum von unkontrolliert steigenden Strompreise aufgrund des Zubaus Erneuerbarer Energien sprechen – für Tabak und Alkohol wendet jener im Übrigen rund 3,4 Prozent seiner Ausgaben auf.

Dennoch sind steigende Energiekosten vor allem für diejenigen ein Problem, die von geringen Einkommen oder staatlichen Transferleistungen leben müssen. Hier muss der Staat beratend und helfend eingreifen. Wenn die Energiewende, wie von der Ethikkommission der Bundesregierung gefordert, ein „Gemeinschaftswerk“ bleiben oder werden soll, dann darf die Politik nicht zulassen, dass sich immer größere Teile der Wirtschaft aus ihrer solidarischen Finanzierung verabschieden.[8]

Gegen die Energiewende-Bremser

Anstatt jedoch die entscheidende Frage einer gerechten Beteiligung aller gesellschaftlichen Kräfte an den Kosten der Energiewende zu thematisieren, hat die Debatte in den vergangenen Monaten eine erstaunliche Wendung genommen: Noch vor einem Jahr dominierte die Frage, ob wir mit der schnellen Abschaltung von acht der damals 17 in Deutschland betriebenen Atomkraftwerke nicht geradewegs in eine „Stromlücke“ laufen. Heute dagegen fordern die FDP-Protagonisten Philipp Rösler und Rainer Brüderle wegen des „unkontrollierten Zubaus“ erneuerbarer Energieanlagen die Abschaffung des EEG und ein Moratorium beim weiteren Zubau. Umweltminister Altmaier verlangt zwar nicht ebenfalls die Abschaffung des EEG, brüstet sich aber bei jedem seiner Auftritte, die Förderung bei der Photovoltaik auf 52 Gigawatt begrenzt zu haben, und fordert nun die Drosselung des Windenergie-Ausbaus und eine Minderung der Zubauziele insbesondere in Norddeutschland.

Gemeinsam ist all diesen Vorschlägen, dass die Energiewende gebremst werden soll, obwohl sie eben erst richtig Fahrt aufnimmt. Plötzlich fürchtet man nicht mehr zu wenig, sondern zu viel Strom im Netz. Und Länder mit ehrgeizigen Zielen beim Ausbau der Windenergie werden wegen dieses Ehrgeizes gescholten. Dabei nehmen sie lediglich ihren natürlichen Windreichtum an und versuchen, diesen produktiv zu machen. So wie Nordrhein-Westfalen über ein halbes Jahrhundert seine Kohle als die ehemals kostengünstigste Energietechnologie gefördert hat und – im Fall der Braunkohle – weiter fördert, wollen sie mit dem Wind die kostengünstigste erneuerbare Energietechnologie fördern. Doch anders als einst NRW werden sie dafür gerügt, so als hätten sich die Katastrophenrisiken der Atomenergie und die Klimawirkungen der fossilen Kraftwerke über Nacht verflüchtigt.

Gewiss, dabei darf nicht verschwiegen werden, dass es tatsächlich wachsende Probleme gibt, den in immer mehr Wind- und Solarkraftwerken produzierten Strom zu den großen Verbrauchszentren im Süden und Westen der Republik zu transportieren. Noch stehen die Netze nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung, ihr Ausbaubedarf ist weiter erheblich und trifft vielfach auf Skepsis und Widerstand in der Bevölkerung. Immer häufiger müssen Windenergieanlagen wegen überlasteter Netze aus dem Wind gedreht werden und auch den Verteilungsnetzen droht punktuell dort Überlastung, wo sehr viele Solaranlagen zugebaut werden.

Strom, der in Erneuerbaren Energieanlagen erzeugt wird, und dann nicht zu den Verbrauchern transportiert werden kann, aber dennoch vergütet wird, ist zweifellos ein Ärgernis und volkswirtschaftlicher Unsinn. Allerdings ist das Ausmaß solcher Zwangsabschaltungen insgesamt immer noch sehr überschaubar: 130 Gigawattstunden mussten nach Angaben der Deutschen Energieagentur (dena) zuletzt abgeregelt werden. Das klingt nach viel und soll nach dem Wunsch der Absender der Botschaft auch nach viel klingen. Tatsächlich entspricht die Zahl jedoch ziemlich genau einem Promille des insgesamt in diesem Jahr in deutschen EE-Anlagen erzeugten Ökostroms. Allerdings nimmt das Problem von Jahr zu Jahr zu. Deshalb muss reagiert werden.

Zuviel Strom fürs Netz?

Bisher gilt der absolute Vorrang der EE-Einspeisung in das Stromnetz. Abgeregelt werden dürfen Einspeisespitzen nur, wenn andernfalls die Netzstabilität gefährdet ist.[9]

Empirische Untersuchungen sowohl von Wind- als auch Solareinspeisungen in Übertragungs- bzw. Verteilnetze haben jedoch ergeben, dass absolute Einspeisespitzen jeweils nur wenige Stunden im Jahr auftreten. Dies bedeutet, dass bei der kontrollierten Abregelung solcher Erzeugungsspitzen nur sehr wenig elektrische Arbeit verloren geht.[10]

Der Vorteil einer systematischen Abregelung von Einspeisespitzen wäre ein doppelter: Erstens sinkt der Netzausbaubedarf in etwa um den Prozentsatz, um den die Spitzen abgeregelt werden. Grob gesagt: Eine Kappung der obersten 20 Prozent kann auch etwa 20 Prozent weniger Netzausbaubedarf bedeuten. Man kann auch umgekehrt argumentieren: Bei gleichem Netzausbau schafft eine systematische Abregelung von Erzeugungsspitzen die Möglichkeit, erhebliche zusätzliche EE-Kapazitäten ins Netz zu integrieren.

Um schon jetzt möglichst wenig Strom zu verlieren, ist es zudem sinnvoll, neue Speichermöglichkeiten auszuprobieren: So könnte man an Brennpunkten der Netzbelastung Erfahrungen mit der Elektrolyse von Wasserstoff bei wechselndem Stromangebot sammeln. Wasserstoff und zukünftig vielleicht auch Methan gelten als mögliche saisonale Stromspeicheroptionen der Zukunft (Power-to-Gas-to-Power).

Umwelt- und Naturschutz in der Energiewende zusammendenken

Zu Recht bezeichnet Bundesumweltminister Peter Altmaier die Energiewende als „das größte wirtschaftspolitische Projekt seit dem Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg“. Sich von den katastrophenträchtigen fossilen und nuklearen Energieträgern zu lösen, bedeutet nicht nur eine fundamentale Transformation des Energiesystems, sondern auch der gewachsenen Natur- und Kulturlandschaft. Erneuerbare Energien beanspruchen im Vergleich zu Kohle- und Atomkraftwerken große Flächen in der Natur. Sie sind selten small und auch nicht immer beautiful. Die Energiewende hin zu den Erneuerbaren Energieträgern Sonne, Wind, Wasser und Biomasse stellt deshalb eine grundlegende Veränderung unserer Kulturlandschaft dar, was häufig auch eine Belastung für Pflanzen und Tiere, ihre Lebensräume und die biologische Vielfalt insgesamt bedeutet. Deshalb ist es notwendig, beim Umbau des Energiesystems den latenten Konflikt zwischen Umwelt- und Naturschutz stets mitzudenken.

Forderungen des Bundeswirtschaftsministers nach einer Änderung der EU-Naturschutz-Richtlinien sind abwegig und rein politisch motiviert. Sie widersprechen bereits einem im Auftrag seines eigenen Hauses erstellten Gutachten, das Hindernisse beim Stromnetzausbau nicht im Naturschutz selbst, sondern vor allem im mangelhaften Vollzug des Naturschutzrechts sieht. Dafür gibt es zwei Gründe: zum einen den teilweise massiven Personalabbau in den Naturschutzverwaltungen der zuständigen Länder und zum anderen einen Mangel an standardisierten Vorschriften.

Dabei gibt es durchaus – wenn auch begrenzte – Möglichkeiten, Umweltschutz und den Zubau Erneuerbarer Energien zu „harmonisieren“: So könnten beispielsweise Freileitungen in sensiblen Räumen zur Reduzierung des Vogelschlagrisikos entsprechend markiert werden. Eine flächendeckende Markierung ist auch nach Überzeugung von Vogelschutzexperten nicht notwendig. Auch die Veränderung der Kulturlandschaft muss nicht nur negative Folgen haben: Durch Freileitungen verursachte Schneisen können bei einer entsprechenden ökologisch-fachlichen Bewirtschaftung sogar eine Erholung oder Verbesserung der biologischen Vielfalt nach sich ziehen. Insbesondere in trockenen Lebensräumen können sie auch als Verbindungskorridore im Rahmen von Biotopverbundkonzepten geeignet sein. Sinnvoll wäre es daher, gerade dort, wo Erdkabel keinen Sinn machen, ein sogenanntes ökologisches Trassenmanagement einzuführen.

Einsparfaktor Energieeffizienz: Provozierendes Nichtstun

Bis heute hat die Bundesregierung nicht verstanden, dass für den Erfolg der Energiewende mehr erforderlich ist, als nur auf einen schnellen Ausbau der Stromnetze zu drängen. Insbesondere wird kaum beachtet, dass Erfolge bei der Energiewende umso leichter zu erzielen sind, je effizienter das Energiesystem insgesamt ausgestaltet wird. National wie international steht vor allem Wirtschaftsminister Philipp Rösler auf der Bremse. Monatelang verzögerte er mit seiner Blockadehaltung die von EU-Energiekommissar Günther Oettinger vorgeschlagene Energieeffizienzrichtlinie, mit der die in weite Ferne gerückten EU-Effizienzziele doch noch erreicht werden sollten, ehe sie im Juni 2012 in verwässerter Form verabschiedet wurde.

Ebenfalls in Brüssel kämpft die Bundesregierung Seite an Seite mit der deutschen Autoindustrie gegen eine angemessene Verschärfung der CO2-Grenzwerte für PKW. Zugleich sucht die hierzulande existierende steuerliche Förderung übermotorisierter Autos über das Dienstwagenprivileg weltweit ihresgleichen. Dies sind nur zwei von zahlreichen Beispielen, wo die gegenwärtige Bundesregierung offenbar in dem Glauben agiert, als hätte die beschlossene Energiewende nichts zu tun mit der von ihr verfolgten Verkehrs- und insbesondere Autopolitik.

Auch das seit weit über einem Jahr andauernde Trauerspiel um die am Bund-Länder-Streit gescheiterte steuerliche Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden gleicht einem politischen Offenbarungseid. Der Kontrast könnte größer kaum sein: Während die Bundesregierung der energieintensiven Industrie praktisch ohne Gegenleistung mit milliardenschweren Steuergeschenken zu Diensten ist, feilscht sie bei der Steuerförderung von Wohnungssanierungen mit den Ländern seit über einem Jahr um Millionenbeträge, die am Ende eher im niedrigen zweistelligen Bereich liegen werden. Hierbei geht es um die Aufteilung der Steuermindereinnahmen zwischen Bund und Ländern. Während sich Bund und Länder nicht einigen können, befindet sich die ohnehin viel zu geringe Sanierungsrate in Deutschland im freien Fall, weil Hausbesitzer seit der ersten Ankündigung des Programms im Frühsommer 2011 auf eine Entscheidung warten. Auch bei der Energieeinsparverordnung, deren Novellierung eigentlich schon 2012 abgeschlossen sein sollte, geht anscheinend nichts voran. Die Regierung blockiert sich selbst.

Auf der Verbrauchsseite sind die Defizite ebenso eklatant: Einerseits werden vielversprechende Konzepte für einen verantwortlichen Umgang mit Energie nicht konsequent verfolgt; andererseits wird dort, wo der Staat mit ordnungsrechtlichen Regelungen Effizienzstandards zu verbessern sucht, auf deren Durchsetzung durch Überwachung und Sanktionen verzichtet.[11]

All das sind katastrophale Defizite für alle, die einen Erfolg der Energiewende wollen. Ein solcher würde voraussetzen, dass die Kanzlerin ihr Versprechen vom vergangenen Jahr tatsächlich ernst nähme, die vorgelegten Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Ethik-Kommission, zur „Richtschnur unseres Handelns [zu] nehmen“. Für eine erfolgreiche Energiewende muss der bewusste Umgang mit Energie und der durchgängige Einsatz energieeffizienter Technologien in allen Sektoren zu einem neuen Funktionsprinzip der Gesellschaft werden. Davon sind wir heute noch immer meilenweit entfernt. Der Fisch stinkt vom Kopfe her: Weil die Bundesregierung, die unter dem Eindruck der Fukushima-Katastrophe die Energiewende beschlossen hat, über die Sinnhaftigkeit ihrer Entscheidung zerstritten ist, ist Besserung nicht in Sicht.

 


[1] Abschlussbericht der Ethik-Kommission „Sichere Energieversorgung“ vom 28.6.2011.

[2] FÖS, Be- und Entlastung der Industriestrompreise durch die Energiewende – Kurzanalyse, September 2012, S. 4; www.foes.de.

[3] Vgl. arepo consult, Befreiung der energieintensiven Industrie in Deutschland von Energieabgaben; Studie für die Rosa-Luxemburg-Stiftung, März/August 2012; Forum Ökologisch Soziale Marktwirtschaft (FÖS), Strom- und Energiekosten der Industrie – Pauschale Vergünstigungen auf dem Prüfstand, Juni 2012; www.foes.de.

[4] Hochrechnung auf Basis der aktuellen Daten der Übertragungsnetzbetreiber zu Einnahmen und Ausgaben auf dem EEG-Konto; Stand 3.9.2012; www.eeg-kwk.net/de/file/UENB_EEG-Kontostand_2012-08-31.pdf.

[5] Gunnar Harms, Auswirkungen sinkender Börsenstrompreise auf die Verbraucherstrompreise. Studie im Auftrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, August 2012.

[6] BMWi, Energiedaten – Tab. 26: Entwicklung von Energiepreisen und Preisindizes, Stand 19.4.2012.

[7] „Steigende EEG-Umlage: Unerwünschte Verteilungseffekte können vermindert werden“, in: „DIW Wochenbericht“, 41/2012, S. 3 ff.

[8] An die Stelle der derzeitigen bedingungslosen Befreiungen von der EEG-Umlage könnten – abgesehen von eng begrenzten Ausnahmen bei energieintensiven, tatsächlich im internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen – beispielsweise verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten bei Investitionen in Energieeffizienz und Klimaschutz treten.

[9] Auf dieser gesetzlichen Grundlage ruhen auch die im Netzentwicklungsplan Strom 2012 vorgenommenen Netzberechnungen der Übertragungsnetzbetreiber.

[10] Vgl. z. B. Hans-Peter Beck, „Die Energiewende braucht Untergrundspeicher“, Folie 7.

[11] Wie etwa bei der inzwischen bei vielfältigen Produkten eingeführten Pflicht zur Energieverbrauchskennzeichnung oder dem Energiepass im Wohnungsbereich.

 

(aus: »Blätter« 11/2012, S. 101–110)
Themen: Ökologie, Wirtschaft und Technologiepolitik