Quelle: RZ Altenkirchen, Betzdorf vom Freitag, 31. Mai 2013, Seite 22
PV-Anlagen-Betreiber werden angeschrieben
Die Betreiber von größeren Fotovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sind verpflichtet, ihre Anlagen bis Ende August 2013 beziehungsweise bis Mai und August 2014 zur Netzstabilisierung umrüsten zu lassen. Hintergrund ist die in den vergangenen Jahren stark gestiegene Anzahl solcher Anlagen, die über das Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Neue Regelungen und technische Erweiterungen sollen sicherstellen, dass auch in Zukunft zu jeder Zeit Energienachfrage und Energieangebot im Gleichgewicht stehen. Westnetz, der Verteilnetzbetreiber im RWE-Konzern, schreibt alle betroffenen Anlagenbetreiber in diesen Wochen an.
„Bei zu starker Einspeisung, können sich sehr viele PV-Anlagen gleichzeitig abschalten. Dann geht das Stromangebot in einer Region sehr plötzlich stark zurück“, erklärt Frank Schwermer, Leiter des Westnetz-Regionalzentrums Sieg. Damit sich die Anlagen in Zukunft nicht gleichzeitig, sondern in einem gestuften Prozess vom Netz trennen, schreibt der Gesetzgeber die Nachrüstung vor. Kleinere Anlagen bis 10 Kilowatt (kW) Leistung sind von der Aktion nicht betroffen.
Im Netzgebiet der Westnetz müssen im ersten Schritt rund 2000 Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 kW bis Ende August 2013 nachgerüstet werden. In weiteren Schritten werden von Westnetz rund 13 000 Betreiber mit Anlagen von 30 bis 100 Kilowatt angeschrieben, die bis zum 31. Mai 2014 nachgerüstet werden müssen. Später werden weitere 34 300 Betreiber von PV-Anlagen mit 10 bis 30 Kilowatt Leistung angeschrieben. Diese Anlagen müssen bis zum 31. Dezember 2014 umgerüstet werden. Betroffen sind Anlagen, die zwischen den Jahren 2001 und 2011 angeschlossen wurden. Für die Anlagenbetreiber entstehen dabei keine Kosten, wenn der vom Netzbetreiber beauftragte Fachbetrieb die Nachrüstung durchführt.
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