Offener Brief: Neue Situation am Stegskopf nach Abschluss des Koalitionsvertrages

An die Landräte der Kreise  Altenkirchen und Westerwald,
an die Bürgermeister der VGs Daaden, Bad Marienberg und Rennerod,
an alle politischen Mandatsträger in den Kreisen Altenkirchen und Westerwald

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
der abgeschlossene Koalitionsvertrag mit einer gezielten Festlegung auf gute Windstandorte und die jüngsten Forderungen der Naturschutzverbände veranlassen uns, Sie erneut um Ihre Unterstützung zu bitten, aber auch, Ihnen anzubieten, Sie in Ihren Planungen zu unterstützen. Wir haben den Naturschutzverbänden mehrfach ein gemeinsames Gespräch angeboten, leider scheitert das immer an der Kompromisunfähigkeit weniger Funktionsträger. Die Mehrheitsmeinung in den Verbänden ist offentsichtlich anders, wie Presseveröffentlichungen zeigen.

Zum konkreten Sachstand:
Die drei an einer Ausweisung des gesamten Stegskopfes als Naturschutzgebiet interessierten Verbände drängen auf eine baldige Lösung, da haben sie Recht. Ihr Zukunftsappell an die Landräte – veröffentlicht in der RZ am 23.11.2013 – könnte allerdings bei Erfolg für die Steuerzahler teuer werden. Der von den Verbänden vorgestellte umfangreiche Katalog an guten õkologischen Ideen bedarf einer soliden Finanzierung. Wer bezahlt die riesige Altlastenbeseitigung – den Abbau der militärischen Anlagen und Rūckbau der Straßen? Wer trägt die Kosten von 100.000 EUR/Jahr für die Mahd von rd. 1000 ha wertvolle Offenlandflächen, die sonst in wenigen Jahren wieder zu Wald werden? Wie soll das von den Verbänden geplante und sehr wūnschenswerte Natur- und Kulturzentrum auf Dauer finanziert werden? Wer soll den Ausbau zum sanften Tourismus und die Lenkung der Besucher bezahlen? Oder soll der Bevölkerung das „Betreten des Truppenūbungsplatz-Geländes verweigert werden“ (wie gefordert) und der Stegskopf zur Spielwiese einiger Weniger werden? Will man den ohnehin schon überlasteten Kreisen und Kommunen noch weitere Lasten von mehreren 100.000 EUR im Jahr aufbürden?

Unser Fazit:
Die Ausweisung des gesamten Ūbungsplatzes zum Naturschutzgebiet ist nicht zu vertreten.

Es gibt nur eine vernünftige Lösung, die auch alle beteiligten Stellen, außer den Funktionären der Naturschutzverbände, anstreben: Der Bau von maximal sechs Windrädern im westlichen Bereich, der nicht Naturschutzgebiet werden soll, und das unter finanzieller Beteiligung der Bürgerschaft an Bau und Betrieb. Das sehen auch viele Mitglieder in den Naturschutzverbänden so.

Einzelheiten einschließlich möglicher Standorte zeigt das beigefügte Flugblatt. Wenn sich der Stegskopf trotz „vieler Millionen Geschosse, Splitter und Blindgänger, sowie 14 Schießbahnen“ zu einem ökologische Juwel entwickelt hat, stellen sechs Windräder in  Būrgerhand keine Gefährdung des  Artenschutzes dar. Sie wären vielmehr ein großer Beitrag zum Klimaschutz. Weil bei den optimalen Windverhältnissen am Stegskopf sechs Windräder soviel Strom erzeugen wie zwölf im unteren Westerwald, könnte man dort auf einige schlechte Standorte verzichten und damit Mensch und Natur entlasten. Der inzwischen abgeschlossene Koaltionsvertrag enthält die Vereinbarung, dass Windräder zukünftig nur noch eine Einspeisvergūtung erhalten, wenn sie 75–80 % des sogenannten Referenzertrages leisten. Dafūr muss der Standort eine Windgeschwindikeit von 6,5–7 m/s im Jahresmittel haben, Das haben nur ganz wenige Standorte im Westerwald-Kreis und fast keiner im Kreis Altenkirchen.

Wir appellieren an die Landräte:
Weisen Sie im Regionalplan den einzigen wirklich guten Windkraftstandort im Kreis Altenkirchen als Vorranggebiet aus und tragen Sie mit den Kommunen dazu bei, dass die Windräder in Bürgerhand kommen!