Quelle: RZ Altenkirchen, Betzdorf vom Donnerstag, 27. September 2012, Seite 29 von Andreas Neuser
Natur Betrachtungen zum Rotmilan, Schwarzstorch und Vogelzug
Auch mit dem Vorkommen von geschützten Vogelarten setzt sich BUND-Mitglied Friedrich Hagemann in seinem Positionspapier auseinander. Würden die von Vogelschützern angeregten Vorgaben umgesetzt, wäre für Windräder bald in ganz Rheinland-Pfalz kein Platz mehr vorhanden. Hagemann sagt: „Zu den seltenen Arten gehören … insbesondere auch der Rotmilan und der Schwarzstorch. Diese Arten sind vor allem deshalb von Belang, weil für ihre Vorkommen die Schädlichkeit von Windenergieanlagen durch einzelne Studien belegt zu sein scheint und Deutschland für diese Arten wichtig ist. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) hält für den Rotmilan bei jedem Horst einen Abstand von einem Kilometer Radius für zwingend, was einem Flächenbedarf von 3,14 Quadratkilometer entspricht. Bei ca. 30 000 Rotmilanpärchen in Deutschland wäre also schon mehr als ein Viertel der Fläche Deutschlands Ausschlussgebiet.“
„Jetzt diskutiert der BUND übrigens gerade, dass eine Pufferzone um den Milanhorst größer sein muss als ein Radius von 1,5 Kilometern. Das entspricht einer Fläche von 7,065 Quadratkilometern. Aber bei 1,5 Kilometer Radius reichen 3000 Milanhorste aus, um rechnerisch den Bau jeder Windkraftanlage zu unterbinden. Dabei sind in diesem März 3000 Rotmilane in Rheinland-Pfalz gezählt worden“, so Hagemann weiter.
Für den Schwarzstorch ist festzustellen, dass sein Bestand in den letzten 40 Jahren stark angestiegen ist und sich etwa verzehnfacht zu haben scheint. Jedenfalls liegt seine Population, die neben dem Bundesland Nordrhein-Westfalen hauptsächlich in Rheinland-Pfalz anzutreffen ist, inzwischen bei über 500 Paaren. Hier hält die LAG VSW einen Puffer von drei Kilometer Radius um jeden Horst für geboten, was einer Fläche von 28 Quadratkilometern als Ausschlussgebiet pro Horst entspricht. Danach würde allein der Schwarzstorch auf einem Viertel der Fläche von NRW und unserem Bundesland den Ausbau der Windenergie verhindern. Nach den Vorstellungen der LAG VSW muss sogar in einem Radius von zehn Kilometern (das entspricht einer Fläche von mehr als 300 Quadratkilometern pro Schwarzstorchhorst!) um jeden Horst die mögliche Gefährdung geprüft werden. Potenzielle Ausschlussfläche bei Schwarzstorchvorkommen wäre danach eine Fläche von beinahe der dreifachen Größe von Rheinland-Pfalz und NRW. Naturschutzrechtliche Aspekte können sich also in ganz erheblichem Umfange als Ausbauhemmnis für die Windkraft erweisen, obschon das Bofinger-Gutachten ein Überangebot in Betracht kommender Flächen bescheinigt und die Artenvorkommen in den „konfliktfreien“ Gebieten anzutreffen sind.
Wenn man mit der LAG NSW Pufferzonen in einem Radius von mindestens 1200 Metern um alle Naturschutzgebiete für erforderlich erachten wollte, ergäben sich für unseren Kreis weitere erhebliche Ausschlussflächen. Im Kreis sind 17 Naturschutzgebiete (NSGe) mit Flächen von 5 bis zu 1100 Hektar ausgewiesen. Geht man von einer durchschnittlichen Größe von knapp 100 Hektar aus und rechnet den Radius der Pufferzonen hinzu, erhöht sich die Schutzzone pro NSG von gut drei auf über 36 Quadratkilometer. Rein rechnerisch, also ohne Berücksichtigung der Überschneidungen, wäre allein damit die gesamte Fläche des Kreises Altenkirchen Ausschlussfläche für die Windenergie.
Ein anderer Aspekt, welcher von Naturschützern angeführt wird, welcher aber bei Bofinger nicht auftaucht, ist der Vogelzug. Wildgänse oder Kraniche benötigen auf ihrem Durchzug Rastplätze. Orte also, die nicht zu ihrem Lebensraum gehören, sondern wo sie sich an einigen wenigen Tagen oder Stunden aufhalten. Hier hält die LAG VSW für jeden Rastplatz eine Pufferzone von 3000 Meter Radius als Windkraft-Ausschlussgebiet für erforderlich, schreibt aber weiter vor, dass Gefahren für den Vogelzug in einem Radius von 6000 Metern um den Rastplatz geprüft werden müssen, da ein Ausschluss der Windkraft geboten sein kann. Da die Vogelzüge über ganz Rheinland-Pfalz hinweggehen und die Rastplätze bei den Vogelzügen durchaus wechseln können, kann sich auch hier ein riesiges Windkraft-Ausschlussgebiet auftun. an