Die Bedeutung von Natura 2000-Gebieten

von Friedrich Hagemann, erschienen in der Mitgliederzeitschrift des B.U.N.D., Kreisgruppe Altenkirchen „Kratzdistel“, Ausgabe November 2012
(In der Diskussion um mögliche Standorte für Windkraftanlagen wird immer wieder mit folgenden Begriffen argumentiert; die Erläuterung dieser Begriffe erscheint uns hilfreich:)

 

Was ist ein Vogelschutzgebiet? Was ist ein FFH-Gebiet?
Was darf in diesen Schutzgebieten unternommen werden?

Auch viele Mitglieder des BUND sind, obschon sie sich mehr als andere mit Fragen des Naturschutzes befassen, mit der Beantwortung dieser Fragen überfordert. Andererseits wird vielfach vollmundig mit diesen Begriffen argumentiert, so dass es vielleicht hilfreich ist, allgemeiner etwas zu deren Bedeutung zu sagen. Dies ist nur als Erläuterung gedacht, nicht als Bewertung. Eine Stellungnahme zur Frage, ob Windenergienutzung in den Natura 2000-Gebieten stattfinden soll oder Gründe für deren Ablehnung sprechen, ist damit nicht verbunden.

Wir haben es bei der Flächenausweisung von Reservaten für Belange des Naturschutzes mit verschiedenen Handlungsebenen zu tun: Auf europäischer Ebene ist das eine der Europarat, das andere die Europäische Gemeinschaft (Europäische Union, EU). Auf nationaler Ebene in Deutschland handeln Bund und Länder.

Vogelschutz im  Europarecht

Im Jahre 1979 wurde vom Europarat die Berner Konvention verabschiedet. Diesem völkerrechtlichen „Vertrag zur Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer Lebensräume“ trat die gesamte europäische Gemeinschaft mit allen damaligen Mitgliedsstaaten bei, und damit war die Europäische Gemeinschaft in der Pflicht, Richtlinien zur Ausfüllung der Berner Konvention zu erlassen.

Noch im Jahr 1979 wurde von der Europäischen Gemeinschaft (heute EU) die Vogelschutzrichtlinie erlassen. Diese ist vielen vermutlich dadurch in Erinnerung, dass sie Tötungsverbote für die Vögel (z.B. auch die Rabenvögel) enthält. Diese Tötungsverbote sind vor allem für die südeuropäischen Länder von großer Bedeutung, da dort die Jagd auf Vögel, vor allem auch Singvögel, weitaus bedeutsamer und gefährlicher für die Populationen war als in Nord- oder Mitteleuropa.

Daneben strebt die Vogelschutzrichtlinie – im Einklang mit der Berner Konvention – aber auch die Schaffung und Erhaltung großflächiger Lebensräume für die Vogelwelt an, ein Ziel, das nach der Natur der Sache nicht von Brüssel aus geregelt werden kann.

Die Umsetzung in Deutschland

Damit kommen die nächsten Handlungsebenen ins Spiel: Die Nationalstaaten, also die Mitgliedsstaaten der EU. Für Deutschland als Bundesstaat bedeutet das: Bund und Länder. Die Richtlinien der EU sind kein gültiges Recht in den Mitgliedsstaaten. Vielmehr sind die Richtlinien Vorschriften, die sich an die Nationalstaaten adressieren und diese verpflichten, ihr nationales Recht an die europäischen Vorgaben anzupassen, wobei die nationalen Gesetzgeber erhebliche Spielräume haben. Richtlinien enthalten also Mindeststandards. Wenn die Nationalstaaten sie nicht in das nationale Recht umsetzen, kann die europäische Kommission gegen sie vorgehen, während der einzelne Bürger grundsätzlich aus Richtlinien keine Rechte herleiten kann.

Der deutsche Gesetzgeber hat es im Bundesnaturschutzgesetz unternommen, die Vogelschutzrichtlinie der EG in deutsches Recht umzusetzen. Das begründete aber nur die Rechtsvorschriften zum Schutz der Gebiete. Durch Bundesrecht wurde nicht geregelt und ist auch nicht regelbar, welche Gebiete erfasst werden sollten.

Hier kommt die „unterste“ Handlungsebene der Länder ins Spiel: Von ihnen wurde erwartet, dass sie die Vogelschutzgebiete in ihrem Territorium ermitteln, festschreiben und sie nach Brüssel melden. Dieser Aufgabe sind die Bundesländer nur zögernd, großenteils erst lange nach Ablauf der von der EU gesetzten Fristen, nachgekommen.

FFH-Gebiet und Natura 2000

Noch bevor die Vogelschutzrichtlinie von den Nationalstaaten ganz umgesetzt war, erließ die EU 1992 die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie oder Habitat-Richtlinie), um ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten für die Tier- und Pflanzenwelt zu begründen. Das Netz von Gebieten, die auf Grund der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden, wird unter dem Begriff „Natura 2000-Gebiet“ zusammengefasst.

Was ist in Natura 2000-Gebieten erlaubt?

Die Frage, was in Natura 2000-Gebieten statthaft ist, regelt § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG): Dessen Grundsatz (Absatz 1 Satz 1) lautet: „Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen.“

Das Gesetz sieht also vor, dass in Natura 2000-Gebieten Veränderungen vorgenommen werden, also Vorhaben, z.B. Baumaßnahmen, realisiert werden. Dazu ist folgendes zu erklären: Nach dem skizzierten Zweck der Natura 2000-Gebiete, zusammenhängende Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt zu schaffen oder zu erhalten, kommen Kleingebiete als Flächen nicht in Betracht. Natura 2000-Gebiete, z.B. im Nationalpark Wattenmeer oder die gesamte Wismarer Bucht, können viele 100 Quadratkilometer umfassen. In unserem Raum ist z.B. der gesamte Sieglauf ein zusammenhängendes Natura-Gebiet.

In einer dicht besiedelten Kulturlandschaft wie Deutschland, wo nahezu jeder Quadratmeter vom Menschen genutzt oder geprägt ist, können die Natura-Gebiete, die ja erst durch den Menschen ihre Prägung bekommen haben, keiner Veränderungssperre unterliegen. Wollte man die Ausweisung der Gebiete mit einem Verbot von Vorhaben verbinden, wäre dies für den Grundstückseigentümer eine Enteignung, d.h. mit der Ausweisung von Natura 2000-Gebieten müsste nach dem Grundgesetz eine Entschädigungsregelung verbunden werden. Wenn man dagegen alle Vorhaben in den FFH-Gebieten zulässt, die den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck der Gebiete nicht zuwider laufen, handelt es sich bei der Ausweisung der Gebiete um eine Ausgestaltung der „Sozialpflichtigkeit des Eigentums“. So hat z.B. die Ausweisung des Stegskopfs als Natura 2000-Gebiet die Bundeswehr nicht daran gehindert, auf dem Gelände Bauten zu errichten, dort Panzer als Ziele im Gelände zu platzieren, Schießübungen im Gelände zu veranstalten und dieses, nicht nur auf den zahlreichen Schotterwegen, zu befahren, auch mit Kettenfahrzeugen, oder Sprengungen vorzunehmen. Und selbstverständlich wurden die Wälder bewirtschaftet.

§ 34 BNatSchG regelt in Abs. 2 und 3 weiter: Wenn ein Vorhaben (z.B. Windkraft) zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es nicht zulässig, es sei denn

– es wäre aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig und

– zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, sind nicht gegeben.

Wenn durch ein Vorhaben in einem FFH-Gebiet bestimmte Lebensraumtypen oder Arten betroffen werden, sind nach § 34 Abs. 4 BNatSchG die „zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses“, welche zugunsten des Vorhabens angeführt werden können, beschränkt auf Gesundheits- und Sicherheitsinteressen. Will ein Projektierer andere als Gesundheits- oder öffentliche Sicherheitsinteressen in einem Natura 2000-Gebiet verfolgen, muss er über den Bundesumweltminister sogar eine Stellungnahme der EU-Kommission einholen.

Wenn allerdings ein Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet geplant wird, durch das der Schutzzweck oder das Erhaltungsziel des Gebiets nicht beeinträchtigt wird, steht seiner Realisierung nach dem (EU-konformen) deutschen Recht nichts im Wege.

Zusammenfassung:

Natura 2000-Gebiete sind große zusammenhängende Schutzgebiete, die in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf Grund der Vogelschutzrichtlinie oder der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie als Schutzgebiete zur Erhaltung von Naturräumen und Artenvielfalt ausgewiesen wurden. In diesen Gebieten können Vorhaben verwirklicht werden, die den Erhaltungszielen des Gebiets nicht zuwiderlaufen. Vorhaben, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzzwecks oder der Erhaltungsziele führen, sind nur in seltenen Ausnahmefällen statthaft.

 

 

Alles Gute für das Jahr 2013

wünschen wir allen MitgliederInnen der Genossenschaft, ihren Familien, MitarbeiterInnen, Freunden und Bekannten!

Mit Zuversicht und Weitsicht gemeinsam ins neue Jahr
Mit Zuversicht und Weitsicht gemeinsam ins neue Jahr

„Wir würden viel mehr Dinge zustande bringen, wenn wir sie nicht für unmöglich hielten.“
Chrétien-Guillaume de Lamoignon de Malesherbes, französischer Staatsmann und Minister (1721–1794), aus „Pensées et Maximes“.

 

Aufsichtsrat und Vorstand
der Maxwäll-Energie Genossenschaft eG

Maxwäll-Energie Genossenschaft zum Ende des Startjahres 2012

Das Jahr der Gründung unserer Genossenschaft neigt sich zum Ende. Von der Initiative über die Genossenschaftsgründung, der Projektakquise bis zum Bau und Inbetriebnahme eines 811,5 kWp Solarparkes in Rennerod, Am Wolfsgestell, ist gerade einmal ein Jahr vergangen.

Das ist eine tolle Leistung, worauf alle Inhaberinnen und Inhaber stolz sein können!
Seit Anfang Dezember ist der Park am Netz und wir speisen Strom ein!

Die Probleme im Unterbau des Geländes (Felsbrocken, Wasserlöcher …) stellten extrem hohe Anforderungen; zusätzlich verzögerte das lange Regenwetter den Baufortschritt immer wieder. All diesen Widrigkeiten zum Trotz konnte die „kaufmännische Inbetriebnahme“ fristgerecht zum 30. Juni erfolgen. Dann verzögerte sich die zugesagte Lieferung der Trafostation immer wieder, aber jetzt sind wir am Netz!
Um die Leitung der Anlage auch online und live verfolgen zu können, braucht es noch einige kleinere Nacharbeiten am Gelände, die Verlegung der Kabelbäume sowie ein paar Regulierungen an technischen Details. Dies wird zum Jahresanfang erledigt werden.

Wir danken allen Handelnden und Unterstützer/innen, die uns stets ermutigten!

Wir sind dabei, neue Projekte zu akquirieren: Neben Photovoltaik verstärkt im Bereich der Windenergie und zukünftig auf dem Gebiet Blockheizkraftwerke bzw. der Nahwärme überhaupt. Die Entwicklung dieser Verhandlungen macht uns zuversichtlich, in 2013/14 in einen Windpark investieren zu können.
Wir pflegen intensive Kontakte zu benachbarten Genossenschaften, Unternehmen und Vorreitern der „Erneuerbaren“ sowie den Kommunen und suchen so im Verbund den Erfolg gegenüber den mächtigen Fonds-Investoren und beherrschenden Projektentwicklungsgesellschaften.
Unser Ziel ist es, die Investitionen aus der Region heraus und im Verbund mit den Wäller Banken zu bewerkstelligen und damit die Wertschöpfung in der Region Westerwald zu realisieren.

Die Maxwäll-Energie Genossenschaft eG ist auf einem guten Weg und leistet schon jetzt einen nennenswerten Beitrag zur unzweifelhaft notwendigen Energiewende:
Die Energiewende – im Verbund mit Energie-Einsparung und -Effizienz – die notwendig ist, um der drohenden Klimakatastrophe entgegen zu wirken.

„Es ist nicht genug zu wissen, man muss auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muss auch tun!“
Johann Wolfgang von Goethe (Werk: Wilhelm Meisters Wanderjahre)

Ihnen allen wünschen wir gesegnete Weihnachten,
ein paar ruhige Tage und einen guten Start ins Neue Jahr,

mit erneuerbaren energetischen Grüßen

Aufsichtsrat und Vorstand
der Maxwäll-Energie Genossenschaft eG

Die Trafostation ist angeschlossen

Die Trafostation, sozusagen der Schlussstein der Anlage, wurde endlich geliefert. Unsere Nachbarin, Firma Friatec, erlaubte die Anlieferung über ihr Gelände. So konnte der Tieflader und das Kranfahrzeug sehr nahe an den Solarpark heran fahren. Damit der Autokran noch näher an die Absetzstelle konnte, musste ein Streifen Gelände auf der Friatec-Seite des Zauns befestigt werden. Vielen Dank an die Verantwortlichen der Firma Friatec für das Entgegenkommen.

Die Trafostation wir angeliefert und aufgestellt
Der Schwerlastkran ist in Position gebracht.
Sieht gar nicht so schwer aus, wenn sie am Kran in der Luft hängt.
Alles ist gut gegangen- die Trafostation schwebt die letzten Zentimeter ihrem entgültigen Standplatz zu
Alles ist gut gegangen – die Trafostation schwebt die letzten Zentimeter ihrem endgültigen Standort zu
Genau Überprüfung der Komponenten, ob alles den Transport  überstanden hat
Zum Schluss die genaue Überprüfung aller Komponenten, ob sie den Transport überstanden haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Zuleitung zum Einspeisepunkt wurde von der SAG verlegt. Der Anschluss soll nun sehr zeitnah erfolgen.
Wir informieren sofort an dieser Stelle.

Studie zu Energiekosten: Das Märchen vom teuren Ökostrom

Quelle       Süddeutsche Zeitung 06.11.2012

Von Silvia Liebrich

Studien zeigen: Wind, Wasser und Sonne liefern schon heute die Energie billiger als Atom- und Kohlekraftwerke. Das fällt aber nicht auf. Die hohen Subventionen für konventionelle Erzeuger, die nicht auf der Stromrechnung erscheinen, müssen die Steuerzahler tragen.

……………..lesen Sie mehr  hier

Maxwäll-Energie lernt von anderen Unternehmen

Quelle: RZ Altenkirchen, Betzdorf vom Freitag, 9. November 2012, Seite 19

Austausch Nutzen für die Region im Vordergrund
Altenkirchen. Die Führungsgremien der Westerwälder Maxwäll-Energie Genossenschaft eG besuchten drei Unternehmen, die mit den drei „E“ – erneuerbare Energie – effizientere Energienutzung und Energieeinsparung – erfolgreich sind: die Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH (EDG) in Nieder-Olm, die Energiegenossenschaft Odenwald eG (EGO) in Erbach im Odenwald und Juwi in Wörrstadt. „Wir suchen das Gespräch mit Unternehmen der Energiebranche“, sagt Friedrich Hagemann, Aufsichtratsvorsitzender der Genossenschaft, „wir wollen von Erfahrungen profitieren und mit erfolgreichen Fachleuten zusammenarbeiten.“

In Nieder-Olm erläuterte Geschäftsführer Christoph Zeis, wie genau die EDG, die in kommunaler Hand ist, in der Region auf dem Sektor Wärmeenergie-Contracting, Wind- und Solar-Energieerzeugung sehr erfolgreich tätig ist. „Wir freuen uns sehr“, so Jürgen Salowsky, Vorstand der Maxwäll-Energie, „in Herrn Zeis einen Partner gefunden zu haben, der uns bei Projektierung, Bau und Betrieb von Blockheizkraftwerken und Nahwärme-Heizanlagen zur Seite stehen will.“ In Erbach im Odenwald wurden die Westerwälder Energiegenossenschaftler im Haus der Energie empfangen. Die Energiegenossenschaft Odenwald baut dort einen ehemaligen Brauereigebäudekomplex zu einem Beratungs-Büro und Ausstellungszentrum um. Voigt von der EDG erläuterte die Erfolgsgeschichte und die Unterstützung der dortigen Volksbank, die zum Start der Genossenschaft die Personalkosten der Macher getragen und die Entwicklung der EDG mit Rat und Tat unterstützt hat. Besucher der Juwi AG werden schon bei ihrer Ankunft von Windrädern und Solarpanelflächen begrüßt. Mit Markus Behr, Projektmanager Wind Germany, wurde vereinbart, dass man sich im Januar wiedertrifft. Diesmal im Westerwald, um dort Windprojekte und Zusammenarbeit zu besprechen.

„Es ist sehr wichtig, Kontakte zu benachbarten Energie-Genossenschaften, Unternehmen der Energiebranche und Projektentwicklern zu pflegen. Es geht uns um den besten Nutzen für die Region“, sagt Peter Müller, Vorstand der Maxwäll-Energie Genossenschaft.