Offener Brief: ERHALTET DEN STEGSKOPF – Aktiv eintreten für eine Entschleunigung des Klimawandels!

An alle, die sich engagiert für Umwelt- und Naturschutz einsetzen!

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
zu diesem großen Ziel – Entschleunigung des Klimawandels – wollen wir im Verbund mit allen Naturschützern, Kommunen und Behörden beitragen.

Wir sind eine Bürgergenossenschaft, die in Verbindung mit anderen Genossenschaften und vielen Naturschützern in unseren Reihen (mehrere hundert Mitglieder) für die Energiewende kämpft.
Aus dem mit vielen militärischen Altlasten belegten Truppenübungsplatz „Stegskopf“ kann auf Dauer ein vorbildliches Naturschutzgebiet – gekoppelt mit einer vorbildlichen Energieversorgung – werden. Den Weg dazu haben wir auf unserer Homepage in mehreren Dokumenten ausführlich beschrieben bzw. verweisen wir auf entsprechende Fundstellen (siehe Kategorie Windenergie).


Argumente, die für uns zählen:

  1. Große Teile des Übungsplatzes haben sich wegen der jährlichen Pflegemaßnahmen zu wertvollen Biotopen entwickelt. Daher sollten diese Flächen soweit als möglich unter Naturschutz gestellt werden. Der von NABU und BUND gestellte Antrag auf Naturschutz hebt insbesondere die wertvollen Offenlandbiotope hervor und ist bei den vorgenannten Verbänden abrufbar (siehe Altenkirchen.bund-rlp.de).
  2. Es gibt ein von NABU und BUND hervorragend ausgearbeitetes Konzept für ein „Natur- und Kulturzentrum“ am Stegskopf. Dieses lässt sich nur mit einem enormen finanziellen Aufwand realisieren und betreiben. Die im Konzept vorgesehene Finanzierung über Spenden und Sponsoring bleiben unserer Einschätzung nach höchstwahrscheinlich nur ein Wunsch. Eine dauerhafte Finanzierung für die Gestaltung des Stegskopfes wäre über den Bau einiger Windräder und den damit erzielten Pachteinnahmen möglich (siehe Seite 41 des Konzeptes).
    Das Konzept ist per Email abrufbar bei BUND und NABU, Ernst-Gerhard Borowski: altenkirchen@bund-rlp.de
    Wir haben dazu eine Stellungnahme veröffentlicht, siehe https://www.maxwaellenergie.de
  3. Für eine Energiewende werden 2% der Landesfläche für Windkraft benötigt. Die vom Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz herausgegebene Karte „Restriktionsgebiete Windenergie“ zeigt in Verbindung mit der vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten herausgegebenen Karte über das Windpotenzial in Rheinland-Pfalz auf, welche Flächen dafür möglicherweise in Betracht kommen. Für den windhöffigen Westerwald stehen nach Abzug aller Abstände zu Siedlungen und unter Berücksichtigung aller naturschutzfachlichen Einschränkungen keine 2% der Gesamtfläche zur Verfügung, so dass es partiell zu Eingriffen in die Belange des Naturschutzes kommen muss, will man die Energiewende erreichen. Es wäre sinnvoll, dass dabei die windhöffigsten Flächen beansprucht werden, so dass mit weniger Windrädern mehr Energie erzeugt werden kann. Siehe hierzu Offener Brief: Fakten zur Windenergie im Westerwald auf unserer Homepage.
  4. Wie sich die Belange des Naturschutzes und der Windenergie vereinbaren lassen –  auch am Stegskopf – zeigen wir ausführlich in unserem Schreiben Energiewende im Westerwald und am Stegskopf auf.
  5. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), die für das weitere Verfahren am Stegskopf zuständig ist, hat angekündigt, in einem neutralen Gutachten untersuchen zu lassen, ob und wo Windräder aufgestellt werden können (siehe Pressemitteilung auf unserer Homepage).
    Wir bitten diese Untersuchungen abzuwarten und keine voreiligen Beschlüsse zu fassen. Sinnvoll wäre, gemeinsam zu überlegen, wie die für den Bau von WEA zu leistenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die Pachteinnahmen für den Ausbau und die Erhaltung des Stegskopfes eingesetzt werden können. Das Konzept „Natur- und Kulturzentrum“ (Abschnitt 2) bietet dazu die fachlich besten Lösungen, dabei könnte auch das Umfeld des Stegskopfes mit einbezogen werden. Nach unseren Informationen ist die BIMA zu großen Zugeständnissen finanzieller Art bereit. Zahlreiche Beispiele der jüngsten Vergangenheit zeigen, dass im Zusammenwirken zwischen Naturschutz, sogenannten Vorhabensträgern (Energiegenossenschaften) und Kommunen für den Naturschutz oft enorme Vorteile entstehen, wenn unvoreingenommen in der Planungsphase zusammengearbeitet wird. Wir sind hierzu jederzeit bereit. Es kommt uns dabei in erster Linie nicht auf große Gewinne an, die voraussichtlich auch nicht zu realisieren sind (siehe Fakten zur Windenergie im Westerwald), sondern auf ein Konzept, das es ermöglicht, das von BUND und NABU beworbene „Natur- und Kulturzentrum Stegskopf“ zu realisieren und den Stegskopf somit auf Dauer für Natur und Mensch zu erhalten.

Helfen Sie mit, Lösungen zu realisieren, die die Energiewende Wirklichkeit werden lassen, und somit für das Leben auf unserer Erde Sorge zu tragen.

Mit  Wäller Grüßen

P.S. Wir freuen uns darüber, wenn Sie uns Ihre Ansicht zu dieser Thematik mitteilen!

Westerwälder Energie-Tagung – WIE GESTALTEN WIR DIE ENERGIEWENDE IM WESTERWALD?

Pressemitteilung Maxwaell-En Gen eG ,  21.02.2013

Gut gefüllt war die Stadthalle in Hachenburg. Viele waren der Einladung gefolgt – Mandatsträger, VerwaltungsmitarbeiterInnen, BürgermeisterInnen und interessierte BürgerInnen aus den Kreisen Westerwald, Altenkirchen und Neuwied. Dem Veranstalter – der Arbeitsgemeinschaft „Energie“ von Bündnis 90/DIE GRÜNEN Westerwald – war es gelungen, eine Vielfalt von Referenten aus dem weiten Spektrum „Energiewende“ dafür zu gewinnen.

Andreas Hartenfels, MdL, energiepolitischer Sprecher Bündnis90/DIEGRÜNEN, geht auf Details des Landesentwicklungsplans ein und gibt Einblicke in den in Wind-Erlass der Landesregierung, der im April veröffentlicht wird.
Andreas Hartenfels, MdL, energiepolitischer Sprecher Bündnis90/DIEGRÜNEN, geht auf Details des Landesentwicklungsplans ein und gibt Einblicke in den Wind-Erlass der Landesregierung, der im April veröffentlicht wird. Foto: Copyright www.bizkom.de

Nach einer kurzen Begrüßung und Einführung von Manfred Calmano, Sprecher der AG Energie, verdeutlichte der energiepolitischer Sprecher der Landtagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN MdL Andreas Hartenfels die ambitionierten Ziele der Landesregierung und erläuterte Details des Landesentwicklungsplans (LEP).

Michael Diemer, Forstamtsleiter Landesforsten, zeigte in seinem reich bebilderten Vortrag auf, wie Windenergieanlagen (WEA) in den Wald naturverträglich integriert werden können und welchen Nutzen Waldbesitzer erwarten können. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung blieb Diemer keine Antwort auf die vielen Fragen hinsichtlich Bau, Rückbau und Betrieb der WEA im Wald schuldig.

Michael Diemer
Michael Diemer, Forstamtsleiter veranschaulicht den Ablauf beim Bau und den Nutzen von WEA im Forst. Foto: Copyright www.bizkom.de

Die Energie Agentur (EA) Rheinland-Pfalz wurde von Valérie Charbonier vertreten. Sie erläuterte das Konzept der EA, regionale Büros vor Ort aufzubauen, um besonders Kommunen beratend bei allen Überlegungen im Bereich Energieeinsparung und -Planungen zu unterstützen.

Wie die Energiewende hier im Westerwald schon jetzt umgesetzt wird, stellte Peter Müller, Vorstand der Maxwäll-Energie Genossenschaft eG, in seinem Vortrag „Energie aus Bürgerhand – Dezentralisierung des Energiesektors“ dar.

Peter Müller, Vorstand der Maxwäll-Energie Genossenschaft e.G.
Peter Müller, Vorstand der Maxwäll-Energie Genossenschaft eG, präsentiert grundsätzliche Überlegungen zur Energiewende aus der Sicht einer Westerwälder Bürgergenossenschaft. Foto: Copyright www.bizkom.de

Er zeigte grundsätzliche und entscheidende Vorteile von Photovoltaik- und Windenergie-Anlagen auf. Am Beispiel von WEAs erläuterte er mit konkreten Zahlen, den Zusammenhang zwischen Bau- und Betriebskosten, Windhöffigkeit (Windaufkommen) und Leistung moderner WEAs. Es wurde deutlich, wie wichtig es ist, die am besten geeigneten Standorte zu finden: Hier im Westerwald wäre es zum Beispiel der Stegskopf (bei Daaden).

Müller lud die Kommunen ein, mit den Energiegenossenschaften eng zu kooperieren. Das Knowhow, die politische Weitsicht von Orts- und Verbandsgemeinden, die Beteiligung der BürgerInnen in der Region – all das zusammen, so Müller, seien die nachhaltig tragfähigen Säulen für eine Entwicklung hin zu hundertprozentiger Versorgung aus erneuerbaren Energien.

Schon jetzt haben mehr als 300 BürgerInnen und Unternehmen Anteile bei den Westerwälder Bürgergesellschaften gezeichnet und es werden ständig mehr. Damit bleibt der Nutzen der Energiewende – auch finanziell – in der Region und fließt nicht in unbekannte Investorenkanäle.

Im Anschluss wurde in Workshops intensiv zu den Themen „Naturschutz und Windkraft“ sowie „Bürgerbeteiligung an der Energiewende“ diskutiert.

Zum Abschluss dankten die Veranstalter allen Beteiligten: für die informativen Vorträge und für das engagierte Interesse der Zuhörer. Mit dem Worten: „Möge die Tagung Früchte tragen für das, was zählt: Nachhaltige Entwicklung hin zu einer dezentralen Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen!“ schloss Calmano die Veranstaltung.

 

Die Pressemitteilung können Sie hier herunterladen.
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Westerwälder-Energie-Tagung

Samstag, 16. Febr. 2013, 13.00–18.00 Uhr
Stadthalle Hachenburg, Leipziger Straße

 

WIE GESTALTEN WIR DIE ENERGIEWENDE IM WESTERWALD?

Einladung an interessierte MandatsträgerInnen in Orts- und Verbandsgemeinderäten sowie Kreistagen in den Kreisen Westerwald, Altenkirchen und Neuwied – und natürlich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger! Willkommen! Der Eintritt ist frei!

Referenten

  • Andreas Hartenfels, MdL, Energiepolitischer Sprecher Bündnis 90/DIE GRÜNEN
  • Michael Diemer, Forstamtsleiter Landesforsten
  • Valérie Charbonnier und Thorsten Henkes, Energie-Agentur Rhl.-Pf.
  • Peter Müller, Vorstand Maxwäll-Energie Genossenschaft eG
  • Konstantin Neven DuMont, Unternehmer u.a. Evidero.de

Veranstalter
AG Energie Bündnis 90/DIE GRÜNEN Westerwald

Anmeldung / Kontakt / Presse
Manfred Calmano 06435 3260  |  manfred@calmano-keramik.de
Siegbert Hardieß 02688 8326  |  siggi@hardiess.de
Markus Erdmann 06435 908792  |  m.erdmann@bizkom.de

P R O G R A M M
13:00 Uhr   Begrüßung

13:10 Uhr
Windkraftnutzung in Rheinland-Pfalz (RLP) – regionale und kommunale Verantwortung annehmen.

Andreas Hartenfels, MdL, energiepolitischer Sprecher Bündnis90/DIEGRÜNEN

13:50 Uhr
Praktische Aspekte der Windenergie im Wald.

Naturschutz, Erschließung und Modelle der Vertragsgestaltung
Michael Diemer, Forstamtsleiter Landesforsten Rheinland-Pfalz

14:30 Uhr
Windenergie in RLP im Hinblick auf die regionale Wertschöpfung

Valérie Charbonnier und Thorsten Henkes, Energieagentur Rheinland-Pfalz

15.10 Uhr
Energie aus Bürgerhand – Demokratisierung der Energieerzeugung

Peter Müller, Vorstand Maxwäll-Energie Genossenschaft eG

15:20 Uhr
Anregungen und Ideen für Entscheidungsträger
– Gedanken zur Energiewende aus kommunaler Sicht
Konstantin Neven DuMont, Unternehmer, u.a. Evidero.de

15:30 Uhr Kaffeepause

16:00 Uhr   Arbeitskreise:

  1. Informationsaustausch und Vernetzung der kommunalen Mandatsträger |
    Moderator: Manfred Calmano
  2. Naturschutz und Windkraft  |  Moderator: Siegbert Hardieß
  3. Energiewende – Was bedeutet das für die Bürger?  |  Moderator: Markus Erdmann

17:30 – ca.18:00 Uhr   Aussprache Plenum

Den Einladungsflyer können Sie hier herunterladen und gerne auch weiterleiten! Danke.
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Wir freuen uns auf diesen interessanten Austausch!

 

Presseerklärung: Offizielle Übergabe des Solarparks „Am Wolfsgestell“ in Rennerod

Pünktlich zur offiziellen Übergabe zeigte sich die Sonne. Am Freitag, den 11. Januar 2013, übergab Generalunternehmer Florian Conze von der Fa. Elektro Conze aus Roth offiziell die Schlüssel an die Maxwäll-Energie Genossenschaft eG für den Solarpark „Am Wolfsgestell“ in Rennerod.

 

Klirrend kalt, aber sonnig war es wie bestellt bei der offiziellen Übergabe des Solarparks. v.lks Peter Müller, Vorstand, Florian Conze, Generalunternehmer des Projektes, Gerd Stein, Aufsichtrat und Bauleiter, Friedrich Hagemann, Vorsitzender des Aufsichtsrates und Jürgen Salowsky, Vorstand.
Klirrend kalt, aber sonnig (wie bestellt) war es bei der offiziellen Übergabe des Solarparks. v.li. Peter Müller, Vorstand; Florian Conze, Generalunternehmer des Projektes; Gerd Stein, Aufsichtrat und Bauleiter; Friedrich Hagemann, Vorsitzender des Aufsichtsrates, und Jürgen Salowsky, Vorstand.

 

 

Nur in einer Panoramaaufnahme kann die Kamera, die Fläche der Modulreihen einfangen.
Nur in einer Panoramaaufnahme kann die Kamera die enorme Fläche der Modulreihen einfangen.

„Auf einer Konversionsfläche von rund einem Hektar produzieren 3.246 Solarmodule eine durchschnittliche Jahresleistung von 811,5 kWp (Kilowatt-Peak). Das ist Strom, um etwa 190 mittlere Haushalte vollständig zu versorgen”, erläutert Jürgen Salowsky, Vorstand der Genossenschaft. Schon jetzt haben mehr als 120 Westerwälder Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Vereine Anteile gezeichnet. Von Woche zu Woche gewinnt die Genossenschaft, die ihr Anliegen „Maximale Wäller Energie“ im Namen trägt, neue Mitglieder.

„Die Genossenschaft sieht sich als Teil einer Gesellschaft, die sich ihrer sozialen und ökologischen Verantwortung bewusst ist und dies durch konkretes Handeln zum Ausdruck bringen will“,
führt Friedrich Hagemann, Vorsitzender des Aufsichtsrates, aus.

1,2 Millionen Euro hat die Genossenschaft in das Solarkraftwerk investiert. Da zum 30. Juni 2012 die kaufmännische Inbetriebnahme erfolgte, konnten die Genossen sich die stabile Einspeisevergütung nach dem alten EEG (Erneuerbaren Energie Gesetz) sichern. „Mit den Erträgen aus dem Solarpark prognostizieren wir eine annehmbar gute Kapitalrendite für die Mitglieder und zusätzlich kleine Spielräume für Investitionen in Regionalentwicklungsprojekte der Region Westerwald, wie es schon in der Präambel unserer Satzung zum Ausdruck gebracht wird“, erklärt Peter Müller, Vorstand der eG.

Ein weiteres Solarprojekt aus 2012 wird wohl im kommenden Frühjahr abgeschlossen werden können. Wegen der desolaten Demontage der EEG-Regelungen auf Bundesebene wird Maxwäll-Energie mittelfristig im Bereich Photovoltaik verstärkt auf Anlagen in Kooperation mit Gewerbe- und Industriebetrieben setzen, die den günstigen Solarstrom direkt selbst verbrauchen. „Hier sind wir bereits in aussichtsreichen Gesprächen“, berichtet Peter Müller.

Perspektivisch streben Aufsichtsrat und Vorstand in den nächsten drei Jahren Investitionen in Bau und Betrieb von Windenergieanlagen an. Dies erfordert deutlich höhere Investionen und Planungsvorläufe, ist aber für die Erreichung der von der Landesregierung vorgegegeben Ziele notwendig und sinnvoll. Ein weiteres Gebiet, auf dem der Klimaschutz erhebliche Anstrengungen und somit Investitionen erforderlich macht, stellt die Wärmeversorgung von Gebäuden, Einrichtungen und Produktionsabläufen dar. Mittel- und langfristig ist dort ein überproportional großes Effizienzsteigerungspotential deutlich zu erkennen. Auch hier sieht die Maxwäll-Energie Möglichkeiten wie Projekte aus „Bürgerhand in Hand“ mit Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung sehr viel zum Nutzen aller in der Region und für die Umwelt und nachfolgende Generationen erreichen können.

Den Text können Sie hier
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herunterladen

Die Bedeutung von Natura 2000-Gebieten

von Friedrich Hagemann, erschienen in der Mitgliederzeitschrift des B.U.N.D., Kreisgruppe Altenkirchen „Kratzdistel“, Ausgabe November 2012
(In der Diskussion um mögliche Standorte für Windkraftanlagen wird immer wieder mit folgenden Begriffen argumentiert; die Erläuterung dieser Begriffe erscheint uns hilfreich:)

 

Was ist ein Vogelschutzgebiet? Was ist ein FFH-Gebiet?
Was darf in diesen Schutzgebieten unternommen werden?

Auch viele Mitglieder des BUND sind, obschon sie sich mehr als andere mit Fragen des Naturschutzes befassen, mit der Beantwortung dieser Fragen überfordert. Andererseits wird vielfach vollmundig mit diesen Begriffen argumentiert, so dass es vielleicht hilfreich ist, allgemeiner etwas zu deren Bedeutung zu sagen. Dies ist nur als Erläuterung gedacht, nicht als Bewertung. Eine Stellungnahme zur Frage, ob Windenergienutzung in den Natura 2000-Gebieten stattfinden soll oder Gründe für deren Ablehnung sprechen, ist damit nicht verbunden.

Wir haben es bei der Flächenausweisung von Reservaten für Belange des Naturschutzes mit verschiedenen Handlungsebenen zu tun: Auf europäischer Ebene ist das eine der Europarat, das andere die Europäische Gemeinschaft (Europäische Union, EU). Auf nationaler Ebene in Deutschland handeln Bund und Länder.

Vogelschutz im  Europarecht

Im Jahre 1979 wurde vom Europarat die Berner Konvention verabschiedet. Diesem völkerrechtlichen „Vertrag zur Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer Lebensräume“ trat die gesamte europäische Gemeinschaft mit allen damaligen Mitgliedsstaaten bei, und damit war die Europäische Gemeinschaft in der Pflicht, Richtlinien zur Ausfüllung der Berner Konvention zu erlassen.

Noch im Jahr 1979 wurde von der Europäischen Gemeinschaft (heute EU) die Vogelschutzrichtlinie erlassen. Diese ist vielen vermutlich dadurch in Erinnerung, dass sie Tötungsverbote für die Vögel (z.B. auch die Rabenvögel) enthält. Diese Tötungsverbote sind vor allem für die südeuropäischen Länder von großer Bedeutung, da dort die Jagd auf Vögel, vor allem auch Singvögel, weitaus bedeutsamer und gefährlicher für die Populationen war als in Nord- oder Mitteleuropa.

Daneben strebt die Vogelschutzrichtlinie – im Einklang mit der Berner Konvention – aber auch die Schaffung und Erhaltung großflächiger Lebensräume für die Vogelwelt an, ein Ziel, das nach der Natur der Sache nicht von Brüssel aus geregelt werden kann.

Die Umsetzung in Deutschland

Damit kommen die nächsten Handlungsebenen ins Spiel: Die Nationalstaaten, also die Mitgliedsstaaten der EU. Für Deutschland als Bundesstaat bedeutet das: Bund und Länder. Die Richtlinien der EU sind kein gültiges Recht in den Mitgliedsstaaten. Vielmehr sind die Richtlinien Vorschriften, die sich an die Nationalstaaten adressieren und diese verpflichten, ihr nationales Recht an die europäischen Vorgaben anzupassen, wobei die nationalen Gesetzgeber erhebliche Spielräume haben. Richtlinien enthalten also Mindeststandards. Wenn die Nationalstaaten sie nicht in das nationale Recht umsetzen, kann die europäische Kommission gegen sie vorgehen, während der einzelne Bürger grundsätzlich aus Richtlinien keine Rechte herleiten kann.

Der deutsche Gesetzgeber hat es im Bundesnaturschutzgesetz unternommen, die Vogelschutzrichtlinie der EG in deutsches Recht umzusetzen. Das begründete aber nur die Rechtsvorschriften zum Schutz der Gebiete. Durch Bundesrecht wurde nicht geregelt und ist auch nicht regelbar, welche Gebiete erfasst werden sollten.

Hier kommt die „unterste“ Handlungsebene der Länder ins Spiel: Von ihnen wurde erwartet, dass sie die Vogelschutzgebiete in ihrem Territorium ermitteln, festschreiben und sie nach Brüssel melden. Dieser Aufgabe sind die Bundesländer nur zögernd, großenteils erst lange nach Ablauf der von der EU gesetzten Fristen, nachgekommen.

FFH-Gebiet und Natura 2000

Noch bevor die Vogelschutzrichtlinie von den Nationalstaaten ganz umgesetzt war, erließ die EU 1992 die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie oder Habitat-Richtlinie), um ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten für die Tier- und Pflanzenwelt zu begründen. Das Netz von Gebieten, die auf Grund der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden, wird unter dem Begriff „Natura 2000-Gebiet“ zusammengefasst.

Was ist in Natura 2000-Gebieten erlaubt?

Die Frage, was in Natura 2000-Gebieten statthaft ist, regelt § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG): Dessen Grundsatz (Absatz 1 Satz 1) lautet: „Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen.“

Das Gesetz sieht also vor, dass in Natura 2000-Gebieten Veränderungen vorgenommen werden, also Vorhaben, z.B. Baumaßnahmen, realisiert werden. Dazu ist folgendes zu erklären: Nach dem skizzierten Zweck der Natura 2000-Gebiete, zusammenhängende Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt zu schaffen oder zu erhalten, kommen Kleingebiete als Flächen nicht in Betracht. Natura 2000-Gebiete, z.B. im Nationalpark Wattenmeer oder die gesamte Wismarer Bucht, können viele 100 Quadratkilometer umfassen. In unserem Raum ist z.B. der gesamte Sieglauf ein zusammenhängendes Natura-Gebiet.

In einer dicht besiedelten Kulturlandschaft wie Deutschland, wo nahezu jeder Quadratmeter vom Menschen genutzt oder geprägt ist, können die Natura-Gebiete, die ja erst durch den Menschen ihre Prägung bekommen haben, keiner Veränderungssperre unterliegen. Wollte man die Ausweisung der Gebiete mit einem Verbot von Vorhaben verbinden, wäre dies für den Grundstückseigentümer eine Enteignung, d.h. mit der Ausweisung von Natura 2000-Gebieten müsste nach dem Grundgesetz eine Entschädigungsregelung verbunden werden. Wenn man dagegen alle Vorhaben in den FFH-Gebieten zulässt, die den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck der Gebiete nicht zuwider laufen, handelt es sich bei der Ausweisung der Gebiete um eine Ausgestaltung der „Sozialpflichtigkeit des Eigentums“. So hat z.B. die Ausweisung des Stegskopfs als Natura 2000-Gebiet die Bundeswehr nicht daran gehindert, auf dem Gelände Bauten zu errichten, dort Panzer als Ziele im Gelände zu platzieren, Schießübungen im Gelände zu veranstalten und dieses, nicht nur auf den zahlreichen Schotterwegen, zu befahren, auch mit Kettenfahrzeugen, oder Sprengungen vorzunehmen. Und selbstverständlich wurden die Wälder bewirtschaftet.

§ 34 BNatSchG regelt in Abs. 2 und 3 weiter: Wenn ein Vorhaben (z.B. Windkraft) zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es nicht zulässig, es sei denn

– es wäre aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig und

– zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, sind nicht gegeben.

Wenn durch ein Vorhaben in einem FFH-Gebiet bestimmte Lebensraumtypen oder Arten betroffen werden, sind nach § 34 Abs. 4 BNatSchG die „zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses“, welche zugunsten des Vorhabens angeführt werden können, beschränkt auf Gesundheits- und Sicherheitsinteressen. Will ein Projektierer andere als Gesundheits- oder öffentliche Sicherheitsinteressen in einem Natura 2000-Gebiet verfolgen, muss er über den Bundesumweltminister sogar eine Stellungnahme der EU-Kommission einholen.

Wenn allerdings ein Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet geplant wird, durch das der Schutzzweck oder das Erhaltungsziel des Gebiets nicht beeinträchtigt wird, steht seiner Realisierung nach dem (EU-konformen) deutschen Recht nichts im Wege.

Zusammenfassung:

Natura 2000-Gebiete sind große zusammenhängende Schutzgebiete, die in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf Grund der Vogelschutzrichtlinie oder der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie als Schutzgebiete zur Erhaltung von Naturräumen und Artenvielfalt ausgewiesen wurden. In diesen Gebieten können Vorhaben verwirklicht werden, die den Erhaltungszielen des Gebiets nicht zuwiderlaufen. Vorhaben, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzzwecks oder der Erhaltungsziele führen, sind nur in seltenen Ausnahmefällen statthaft.

 

 

Erfolgreiche Unternehmen mit „Drei E“

Vorstand und Aufsichtsrat der Maxwäll-Energie Genossenschaft zu Gesprächen in Rheinhessen, Odenwald und Wörrstadt

Das Führungsgremium der Westerwälder Maxwäll-Energie Genossenschaft eG besuchte drei Unternehmen, die erfolgreich sind mit den „Drei E“: erneuerbare Energie, effiziente Energienutzung und Energie-Einsparung. Es handelte sich dabei um die Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH (EDG) in Nieder-Olm, die Energiegenossenschaft Odenwald eG (EGO) in Erbach und JuWi in Wörrstadt. „Wir suchen das Gespräch mit Unternehmen der Energiebranche,“ sagte Friedrich Hageman, Aufsichtratsvorsitzender der Genossenschaft, „wir wollen das Rad nicht neu erfinden, sondern von Erfahrungen profitieren und mit erfolgreichen Fachleuten zusammenarbeiten – zum Nutzen unserer Mitglieder.“

Jürgen Salowsky, Friedrich Hagemann und Peter Müller vor dem Bauvorhaben
Jürgen Salowsky, Friedrich Hagemann und Peter Müller (von links) vor dem Bauvorhaben „Haus der Energie“ der Energiegenossenschaft Odenwald eG (EGO)

In Nieder-Olm gab Geschäftsführer Dipl.Ing. Christoph Zeis einen genauen Einblick, wie die EDG, die in kommunaler Hand ist, in der Region auf dem Sektor Wärmeenergie-Contracting, Wind- und Solar-Energieerzeugung erfolgreich tätig ist. „Wir freuen uns sehr“, so Jürgen Salowsky, Vorstand der Mäxwäll-Energie, in Herrn Zeis einen Partner gefunden zu haben, der uns von Anfang an bei der Projektierung, beim Bau und beim Betrieb von Blockheizkraftwerken und Nahwärme-Heizanlagen überhaupt zur Seite stehen will.“

In Erbach im Odenwald wurden die Westerwälder Energiegenossenschaftler im „Haus der Energie“ empfangen. Die Energiegenossenschaft Odenwald baut hier einen ehemaligen Brauereigebäudekomplex zu einem Beratungsbüro und Ausstellungszentrum um. Herr Voigt von der EGO erläuterte die Erfolgsgeschichte und die beispielhafte Zusammenarbeit mit den Kommunen und der regionalen Volksbank eG. Letztere übernahm zum Start der Genossenschaft die Personalkosten der Akteure und unterstützte die Entwicklung der EGO mit Rat und Tat.

Schon beim Näherkommen zum Firmensitz der JUWI AG werden Ankommende von Windrädern und Solarpannelflächen begrüßt. Mit Markus Behr, Projektmanager Wind Germany, wurde vereinbart, das man sich im Januar wieder trifft. Dann im Westerwald, um vor Ort die verschiedenen Wind-Projekte zu besprechen und mögliche Zusammenarbeit zu sondieren.

„Es ist sehr wichtig für uns, Kontakte zu benachbarten Energie-Genossenschaften, sonstigen Unternehmen der Energiebranche und Projektentwicklern zu pflegen. Nur so können wir gemeinsame Interessen und Möglichkeiten der gegenseitigen Unterstützung erkennen und konzeptionieren. Es geht uns immer um den größtmöglichen Nutzen für die Region und die Menschen im Westerwald!“, sagt Peter Müller, Vorstand der Maxwäll-Energie Genossenschaft.

Leserbrief an die Rheinzeitung: zu RZ 16.10.12 Seite 21 „BUND kritisiert Hagemanns Thesen zum Stegskopf“

Schade, der BUND-Landesverband hat eine große Chance verpasst. Er setzt sich bei seiner Kritik an Hagemanns Studie nur mit Nebensächlichkeiten auseinander, die gar nicht Teil dieser Studie sind, verlagert die Angriffe auf die persönliche Ebene und vermeidet es ganz gezielt, sich mit der entscheidenden These auseinanderzusetzen: Dem doppelten Bofinger-Paradox.
Zur Erinnerung: Bofinger ist der Kasseler Wissenschaftler, der belegt hat, dass es möglich ist, auf 2 % der Landesfläche die deutsche Stromversorgung auf Windkraft umzustellen. Und das doppelte Paradox besteht darin, dass
offensichtlich alle im BUND-Landesvorstand sich auf Bofingers Gutachten berufen, es aber scheinbar keiner gelesen hat, und zudem 2 % der Fläche in Rheinland-Pfalz ausreichen und auch zur Verfügung stehen, aber der Ausbau der Windenergie – und damit die Energiewende – an denen (im BUND) zu scheitern droht, die die Energiewende am lautesten gefordert haben.
Wer Bofinger gelesen hat weiß, dass er als seriöser Wissenschaftler auf zahlreiche Dinge hingewiesen hat, die er bei der Erfassung der Windkraft-Eignungsflächen mit seinem Computermodell gar nicht berücksichtigen konnte. Dies ignoriert der BUND und sorgt dafür, dass jeder Milan, jede Fledermaus dafür instrumentalisiert werden, die Umstellung der Energieversorgung auf Nachhaltigkeit zu verhindern. Wie erklärt sich der BUND, dass die Wirtschaftsministerin inzwischen öffentlich bezweifelt, dass 2 % der Landesfläche als Vorrangfläche ausgewiesen werden können? Wie erklärt sich der BUND, dass die Kreisverwaltung Altenkirchen Zweifel zu erkennen gibt, ob überhaupt nur eine einzige Windkraftanlage im Kreisgebiet genehmigt werden kann. Der Landrat von Altenkirchen, Herr Lieber, ist der Vorsitzende der regionalen Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald. Wer sollte die Möglichkeiten der Flächenausweisung besser beurteilen können als er?

Ich bedauere sehr, zu erfahren welche Energie von Menschen im BUND aufgebracht wird die Dezentralisierung und Demokratiesierung des Energiesektors zu verhindern. Wollen diese Personen wirklich in der Konsequenz weg von der Bürgebeteiligung, regionaler, erneuerbarer Energieversorung und tiefgreifendem Umdenken im Umgang mit Erzeugung, Vertrieb und Verbrauch von Energie überhaupt? Ich bin überzeugt in nicht geringem Maße mit und durch die Energiewende haben wir die deutlich größere Chance den Kindern unserer Kinder schützenswertes zu hinterlassen. Ich appelliere besonders an scheinbaren „Medienprofis“ im BUND:“ Machen Sie Lösungsvorschläge und schüren sie nicht die Verhinderungskampagne! Letztere hat von Herrn Rösler im BMWI und Herrn Altmaier im BMU genügned prominente Unterstützung.

Peter Müller, Altenkirchen Maxwäll-Energie Genossenschaft eG, Vorstand

Informationsveranstaltung Windenergie im Windpark Hartenfelser Kopf

AEKS und Maxwäll-Energie Genossenschaft eG hatten eingeladen

Bei strahlendem Sonnenschein und einer Brise Wind verfolgen die Besucher den Erläuterungen am Fuße der 2-MW-Windenergieanlage

Mehr als 60 Interessierte wurden von den Veranstaltern „Alternative Energie Kroppacher Schweiz GmbH & CO. KG“ (AEKS) und „Maxwäll-Energie Genossenschaft eG“  am Windpark „Hartenfelser Kopf“ begrüßt.
Karl-Heinz Groß, ehrenamtlicher Geschäftsführer der AEKS, berichtete aus 18 Jahren Erfahrung beim Bau und Betrieb von Windenergie-Anlagen (WEA). Die Auswertung der Daten bestehender Anlagen verdeutlichen, wie wichtig es ist, weitere Anlagen nur auf den Höhenzügen des Westerwaldes zu bauen, denn die Effizienz der Windräder auf sehr gut geeigneten Höhenlagen ist deutlich größer: Schon mit der Hälfte der Anlagen wird die gleiche Menge Energie erzeugt (wie mit Windrädern in niedrigeren Standorten).
Das Ziel der Landesregierung bis 2030 den Strombedarf von Rheinland-Pfalz bilanziert zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen zu erzeugen, lässt sich so auf weniger als 1 % der Landesfläche realisieren, wie Karl-Heinz Groß belegen konnte.
Verdeutlicht wurde dies am konkreten Beispiel: 10 WEA am Stegskopf versorgen ca. 45.000 Haushalte mit Strom. Auf deutlich niedrigeren Lagen benötigt man dafür fast 20 WEA, die fast die doppelte Fläche brauchen. Diese nahezu Verdoppelung belastet die Umwelt und den Geldbeutel. Rund 45 Mio €  Mehrkosten über die EEG-Umlage fallen dabei in 20 Jahren an.
Weiterhin wurde über die Gefährdung von Rotmilan und Schwarzstorch durch WEA gesprochen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Vögel sich sehr gut mit bestehenden Anlagen arrangieren. Außerdem würden weder der Wald noch die Höhe der Rotoren moderner Anlagen zu den Jagd- und Fluggebieten der Rotmilane zählen, wie Peter Bräuer, der zweite Geschäftsführer der AEKS, darlegte.
Bestehende Vorgaben für Abstände zu Bebauungen, Straßen, Hochspannungsleitungen und Risikobetrieben, wie z.B. Flughäfen, grenzen die zur Verfügung stehenden Flächen ein. Sollten (u.U. deutlich übertriebene) Forderungen engagierter lokaler Naturschützer den Bau der benötigten WEA in den Höhenlagen verhindern, bleibt die Frage, woher die Energie kommen soll. Gigantische „Offshore“-Projekte mit dem dazugehörigen Bau von riesigen Hochspannungs-Trassen, um den Strom quer durch die Republik zu transportieren, und/oder der Neubau von Braunkohlekraftwerken können darauf keine Antworten sein, führte Peter Müller, Vorstand der Maxwäll-Energie Genossenschaft eG, aus.

Die Veranstalter richten den dringenden Apell an Naturschutzverbände, mit den Kommunen zusammenzuarbeiten und sich bei Projektplanungen lösungsorientiert mit einzubringen.

Peter Bräuer, AEKS, und Peter Müller, Maxwäll-Energie Genossenschaft, erklären ihre Bereitschaft, die Kommunen bei der Realisierung der geplanten Windparks zu unterstützen, und ihr Anliegen für bürgernahe Lösungen: „Wir wollen, dass sich die Menschen in der Region Westerwald beteiligen. Möglichst viele WEA sollen zukünftig Eigentum von Bürgern hier vor Ort sein, somit bleibt der Ertrag in der Region und wird nicht von auswärtigen Fondsgesellschaften abgeschöpft.“
Peter Pflaum, AEKS, stellte sachkundig die technischen Details der 2 Megawatt Anlage  vor und erläuterte physikalische Phänomene rund um das Thema Wind.

Die zahlreichen Besucher bedienten sich an den Tischen mit umfangreichem Informationsmaterial zur Technik sowie zu Möglichkeiten der Beteiligung. Weitere Infos und Kontakt jederzeit über die Homepage www.maxwaell-energie.de.

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