Offener Brief: FAKTEN zur Windenergie im Westerwald

Die Energiewende ist machbar und sie ist unbedingt notwendig aus Verantwortung gegenüber nachfolgenden Generationen! Wir versuchen, diese Machbarkeit als eine Chance für unsere Region zu begreifen.

In dem Offenen Brief  an Entscheidungsträger/innen, Bürgermeister/innen, Mitglieder des Landtages, Mitglieder des Kreistages der Region Westerwald, Verbände und Unternehmen verdeutlichen wir gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern von der Alternative Energien Kroppacher Schweiz GmbH ( AEKS)  – den Pionieren der Windkraftnutzung im Westerwald – wie wichtig es ist, zu handeln!

Wir alle brauchen elektrische Energie und diese müssen wir aus erneuerbaren Quellen regional erzeugen – mit Unternehmen, in denen wir Menschen aus dem Westerwald beteiligt sind, mitreden und wenn möglich mitverdienen!

Lesen Sie den Offenen Brief, schreiben Sie einen Kommentar und geben Sie den Brief gerne weiter! Fühlen Sie sich eingeladen, mitzumachen und Lösungen für die Energiewende mitzugestalten!

Den kompletten Brief können Sie hier herunterladen.
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Alternative Energien Kroppacher Schweiz (AEKS) GmbH im Netz!

Wir gratulieren unserem engen Kooperationspartner bei der Entwicklung von Windenergieanlagen zur Internetpräsenz. Prima, dass die Pioniere der Windkraft in der Region Westerwald nun auch im Netz zu finden sind:

AEKS GmbH
Karl-Heinz Groß, Geschäftsführer
Wilhelmstraße 4
57629 Heimborn

Kontakt:
Telefon: +49 2688 8256
E-Mail: karl-heinz.gross@aeks-energie.de
Internet: http://www.aeks-energie.de

Energiewende im Westerwald und Entwicklung am Stegskopf

In enger Zusammenarbeit mit der Bürgergesellschaft „Alternative Energien Kroppacher Schweiz GmbH & Co KG” haben wir in einem Offenen Brief an kommunale Verwaltungen, Politiker und Verbände dargestellt, wie wichtig es ist, Wind-Energie-Anlagen (WEA) dort zu bauen, wo sie rentabel betrieben werden können. Wenn wir die Energiewende ernst meinen und Verantwortung dafür mit übernehmen, ist es notwendig, Lösungen zu suchen, das heißt in diesem Zusammenhang eben auch:  angemessene Standorte zu suchen – und zu finden. Verschiedene Interessen müssen erwogen werden, wir sollten darüber miteinander ins Gespräch kommen!

Auszug aus dem Offenen Brief:
Mensch und Natur brauchen eine Energiewende: eine Energie, die die Erde auf Dauer verkraftet – zum Wohle aller! Wir bitten Sie dabei um Ihre Unterstützung, um Ihr „Knowhow“, um sorgfältiges Abwägen der Interessen. Lassen Sie uns darüber ins Gespräch kommen!
Wir vertreten zwei der vielen Genossenschaften und Bürgergesellschaften, die es inzwischen in Rheinland-Pfalz gibt. Unsere beiden Gesellschaften hier in der Region Westerwald haben zusammen fast 300 Mitglieder – viele sind gleichzeitig auch Mitglieder in Naturschutzverbänden.
Unser Ziel ist es, im Westerwald eine Energiewende herbeizuführen, die „aus Bürgerhand – in Bürgerhand“ bleibt, also getragen wird von den Menschen, die hier leben. Das Interesse der Bürger ist groß, sich daran zu beteiligen: Energiewende im Westerwald könnte also gelingen! Leider fehlen zur Zeit notwendige Standorte, um zum Beispiel Wind-Energie-Anlagen (WEA) aufzubauen. Das ist ja das, was wir hier im Westerwald reichlich haben: Wind auf den Höhenzügen unseres Landstriches.
Mit den folgenden Ausführungen zeigen wir einen Weg auf, wie sich die Energiewende aufgrund bestehender Regelungen ermöglichen lässt, natürlich ohne die Belange des Naturschutzes nachhaltig zu gefährden. Diese Regelungen gelten für ganz Rheinland-Pfalz; im Besonderen gehen wir hier auf den Stegskopf ein, weil das hier im Westerwald mit Abstand der beste Windstandort ist …

Den kompletten Brief können Sie hier herunterladen
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Gern können Sie das Schreiben weitergeben; wir freuen uns, wenn Sie uns darüber informieren, an wen Sie es weiter gereicht haben. Danke.

Energiewende in Rheinland-Pfalz: Windkraft und Naturschutz

Einladung zum 9. Mainzer Arbeitstag des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (LUWG)

Donnerstag, 28. Februar 2013  |  9.30–16.30 Uhr
im Forstersaal des Kurfürstlichen Schlosses, Mainz

„Energiewende und naturverträgliche Nutzung der Windkraft“ ist das Thema, das aus Sicht der Landesregierung, Anlagenbetreiber, Umweltverbände und Fachverwaltung dargestellt und diskutiert wird.
Diese ganztägige Öffentlichkeitsveranstaltung des LUWG richtet sich deshalb an TeilnehmerInnen aus Politik, Ministerien, Fach- und Vollzugsbehörden, kommunalen Verwaltungen (Kreise, Städte und Gemeinden), Umwelt-, Naturschutz- und Fachverbänden, Energieunternehmen sowie Planungsbüros.

Moderation der Tagung:
Dr.-Ing. Stefan Hill, Präsident des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht, Mainz.

Weitere Informationen und Anmeldung:
mainzer-arbeitstage@luwg.rlp.de   Tel. 06131/6033-1902

Die Einladung können Sie hier herunterladen und gerne auch weiterleiten! Danke.
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Wann kommt die Revolution des E-Autos?

Quelle: Franz Alt

1980 gab es in den USA eine Umfrage des Gallup-Instituts. Die Frage hieß: Wie viele Mobil-Telefone wird es in Amerika in 20 Jahren geben? Die US-Amerikaner vermuteten im Durchschnitt: 900.000. Tatsächlich telefonierten in den USA im Jahr 2.000 bereits 120 Millionen Menschen mit Handys. Die technikgläubigen Amerikaner hatten sich um den Faktor 130 verschätzt.

Wird es beim Elektro-Auto eine ähnliche Entwicklung geben?

 

Wer in diesen Wochen liest und hört, was die hiesigen Medien über das Elektro-Auto veröffentlichen, muss vermuten, die Entwicklung sei bereits wieder abgeblasen oder zumindest zum Stocken gekommen.

Doch das Gegenteil könnte sich eher als richtig erweisen. Nach dem Willen der EU-Kommission sollen in den nächsten Jahren – schon bis 2020 – hunderttausende Ladestationen für Elektroautos entstehen – allein 150.000 in Deutschland. Heute gibt es hierzulande erst 1.937. Kein Wunder, dass es noch kaum Elektroautos gibt.

Der Brüsseler Verkehrs-Kommissar Siim Kallas hat richtig erkannt: „Es fehlt an der Infrastruktur“. Außerdem soll der hierzulande gebräuchliche Ladestecker zum europäischen Standard werden.

Jetzt erst kann ein europäisches Netzwerk für die E-Mobilität entstehen. Und damit die Voraussetzung für den Erfolg des E-Autos. Der bisherige Markt kränkelte an der fehlenden Infrastruktur. Alle paar Kilometer gibt es eine Benzintankstelle, aber noch immer kaum Elektrotankmöglichkeiten.
Deshalb keine Nachfrage nach Elektroautos und deshalb bleibt der Preis für diese umweltfreundliche Mobilität hoch. Bisher tat auch die deutsche Automobilwirtschaft viel zu wenig, um diesen Missstand zu beheben.
Doch jetzt werden die Deutschen aufholen: Von BMW über Daimler, VW und Opel wird man bald preiswerte E-Autos kaufen können.

Die Revolution auf der Straße kann erst beginnen, wenn die notwendige Infrastruktur da ist. Kleinere und leistungsfähigere Batterien werden jetzt entwickelt und gebaut werden. Und deren Preise werden durch Massenproduktion fallen. Dann wird auch der unschlagbare Vorteil der E-Mobilität zum Durchbruch kommen: leise, sparsam, abgasfrei.

Ganz so rasch wie die Handys werden sich die E-Autos wohl nicht durchsetzen. Aber es wäre keine Überraschung, wenn aus der einen Million Elektroautos, welche die Bundesregierung bis 2020 auf deutschen Straßen fahren sehen will, tatsächlich zwei Millionen würden. Die Revolution auf Europas Straßen wird sich beschleunigen, wenn bald überall preiswerter Ökostrom zur Verfügung steht. Gut, dass die EU jetzt Druck macht.

Wie das alles finanziert werden soll? Allein durch geringere Öl-Importe lassen sich jedes Jahr Milliarden Euro einsparen. Wer heute schon elektrisch fährt, zahlt für den notwendigen Strom noch ein Fünftel dessen, was er fürs Benzin bezahlt.

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Kommentar von P. Müller:

Welche Entwicklung im Bereich der Individualmobilität gut und wünscheswert ist, wird unterschiedlich gesehen. Sicher ist, dass sich aus den politischen Vorgaben und Weichenstellungen auf EU und Bundesebene zwangsläufig ein deutlich steigender Stromverbrauch ergibt. Wenn Strom in diesem Bereich Erdöl nach und nach substituiert, kann dieser nur aus erneuerbaren Quellen produziert werden. Wenn diese Quellen in nicht unerheblichen Umfang aus der Windenergienutzung gespeist werden, sind z.B. die Planungsannahmen von Bund und Land für notwendige WEA Standorte neu zu bedenken und deutlich nach oben zu korrigieren.

 

 

Globaler Atlas für Sonnen- und Windenergie online

Die Internationale Agentur für Erneuerbare Energien (IRENA) hat während ihrer Generalversammlung in Abu Dhabi den weltweit ersten globalen Atlas für erneuerbare Ressourcen veröffentlicht. Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) koordiniert die Entwicklung der neuen Internet-Plattform.

Der Atlas nutzt Datenbanken und Karten und ist im Internet frei zugänglich. Das DLR hat mit seinem Wissen in der Energie-Systemmodellierung, der Fernerkundung und der Verarbeitung von Geodaten wesentlich zur Entwicklung beigetragen.
Der globale Atlas ist die bisher größte Initiative, um Ländern und Unternehmen dabei zu helfen, die Potentiale erneuerbarer Energien weltweit zu ermitteln. Dabei bringt er Daten und Karten von den führenden technischen Institutionen und privaten Unternehmen zusammen. Zur Zeit können Daten zu Solar- und Windenergie abgerufen werden. Informationen für weitere erneuerbare Ressourcen sollen 2013 und 2014 folgen.

Mächtiges Werkzeug für den Ausbau der Erneuerbaren Energien

Die internetbasierte Plattform –  www.irena.org/GlobalAtlas  – soll das Bewusstsein über die weltweiten erneuerbaren Ressourcen erhöhen und Ländern helfen, die in ihren Ausbau investieren wollen. „In den nächsten zehn Jahren erwarten wir einen starken Anstieg der Investitionen in Erneuerbare Energien. Der globale Atlas für Solar- und Windenergie wird dabei helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen“, sagte Martin Lidegaard, Dänischer Minister für Klima, Energie und Bauwirtschaft und Präsident der dritten Generalversammlung der IRENA.
Auch für Adan Z. Amin, den Generaldirektor der IRENA, ist der Globale Atlas ein mächtiges Werkzeug beim Ausbau der Erneuerbaren Energien: „Mit 22 Ländern, die sich nun an dieser Initiative beteiligen und weiteren Interessenten, ist dies ein klares Signal unseres politischen Willens zum Übergang zu sauberer, erneuerbarer Energie.“
Das offene und flexible Internetportal wurde federführend in der Abteilung Systemanalyse und Technikbewertung des DLR-Instituts für Technische Thermodynamik in Stuttgart entwickelt. Carsten Hoyer-Klick, Koordinator des technischen Teams: „Mit unserem Wissen in der Energiesystemmodellierung, der Fernerkundung und der Verarbeitung von Geodaten konnten wir das internationale Team aus Wissenschaftlern der weltweit führenden Institutionen ideal unterstützen.“
Die bei der Entwicklung des Portals involvierten Institutionen waren das National Renewable Energy Lab (USA), Mines-ParisTech (Frankreich) und das Masdar Institute (Vereinigte Arabische Emirate).

Fa Udo Schütz, Selters / Siershahn baut WEA Prototypen auf dem Hartenfelser Kopf

Quelle: RZ Altenkirchen, Betzdorf vom Mittwoch, 9. Januar 2013, Seite 21:

Zwei Prototypen sollen noch mehr Windstrom erzeugen

Energie Neue Generatoren auf dem Hartenfelser Kopf

Mündersbach. Auf dem Windparkgelände des Hartenfelser Kopfes sind wieder einmal die Kräne angerückt. Die Firma Schütz aus Selters errichtet dort zwei Windrad-Prototypen, die etwa ein halbes Jahr lang getestet werden sollen.

Das Besondere an diesen beiden Pilotanlagen ist, dass sie getriebelose Windräder mit einem permanent arbeitenden Generator sind. Dieser arbeitet ähnlich dem Dynamo am Fahrrad und damit deutlich effizienter als Windkraftanlagen, die von einem nicht permanent arbeitenden Generator betrieben werden. Diese werden nämlich von einem Motor unterstützt. Jedoch sind die beiden Windkraftanlagen noch nicht in Betrieb – kurioserweise hat der Wind bislang noch nicht mitgespielt. „Wir müssen den richtigen Zeitpunkt abwarten, bis wir den Stern mit den Rotoren nach oben ziehen und endgültig installieren können. Solange zu starker Wind bläst, können wir das mit dem Kran nicht machen, die Belastung wäre zu groß“, erklärt Stefan Boden, Projektleiter bei der Firma Schütz.

Und auch wenn die Rotoren dann befestigt sind, kann es noch einige Wochen dauern, bis die Windräder ans Netz gehen. „Es müssen erst einige Einstellungen getätigt werden“, sagt Boden, der ergänzt, dass „diese Prototypen aufgrund der Nabenhöhe von 137 Metern und dem Durchmesser von 110 Metern im Vergleich doppelt so viel Strom erzeugen können, wie all die anderen Windkraftanlagen auf dem Hartenfelser Kopf. Jedoch ist das natürlich auch alles abhängig vom Wind.“

Sollte die Testphase erfolgreich verlaufen, ist eine serienmäßige Herstellung dieser Windräder in Planung. Aufgrund ihrer großen Leistungsfähigkeit ist solch eine Anlage auf dem Markt allerdings auch vergleichsweise teuer. Der Wert liegt bei etwa 4,5 bis 5 Millionen Euro.

In den vergangenen Tagen wurden die beiden Windrad-Prototypen auf dem Hartenfelser Kopf aufgebaut. Foto: Sascha Ditscher  RZ
In den vergangenen Tagen wurden die beiden Windrad-Prototypen auf dem Hartenfelser Kopf aufgebaut. Foto: Sascha Ditscher RZ

Ende des Artikels in der RZ

Wir haben schon in der Entwicklungsphase Gespräche mit Fa. Schütz geführt und eine zukunftige Zusammenarbeit auf dem Sektor Windenergieanlagen erörtert.

Die Bedeutung von Natura 2000-Gebieten

von Friedrich Hagemann, erschienen in der Mitgliederzeitschrift des B.U.N.D., Kreisgruppe Altenkirchen „Kratzdistel“, Ausgabe November 2012
(In der Diskussion um mögliche Standorte für Windkraftanlagen wird immer wieder mit folgenden Begriffen argumentiert; die Erläuterung dieser Begriffe erscheint uns hilfreich:)

 

Was ist ein Vogelschutzgebiet? Was ist ein FFH-Gebiet?
Was darf in diesen Schutzgebieten unternommen werden?

Auch viele Mitglieder des BUND sind, obschon sie sich mehr als andere mit Fragen des Naturschutzes befassen, mit der Beantwortung dieser Fragen überfordert. Andererseits wird vielfach vollmundig mit diesen Begriffen argumentiert, so dass es vielleicht hilfreich ist, allgemeiner etwas zu deren Bedeutung zu sagen. Dies ist nur als Erläuterung gedacht, nicht als Bewertung. Eine Stellungnahme zur Frage, ob Windenergienutzung in den Natura 2000-Gebieten stattfinden soll oder Gründe für deren Ablehnung sprechen, ist damit nicht verbunden.

Wir haben es bei der Flächenausweisung von Reservaten für Belange des Naturschutzes mit verschiedenen Handlungsebenen zu tun: Auf europäischer Ebene ist das eine der Europarat, das andere die Europäische Gemeinschaft (Europäische Union, EU). Auf nationaler Ebene in Deutschland handeln Bund und Länder.

Vogelschutz im  Europarecht

Im Jahre 1979 wurde vom Europarat die Berner Konvention verabschiedet. Diesem völkerrechtlichen „Vertrag zur Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer Lebensräume“ trat die gesamte europäische Gemeinschaft mit allen damaligen Mitgliedsstaaten bei, und damit war die Europäische Gemeinschaft in der Pflicht, Richtlinien zur Ausfüllung der Berner Konvention zu erlassen.

Noch im Jahr 1979 wurde von der Europäischen Gemeinschaft (heute EU) die Vogelschutzrichtlinie erlassen. Diese ist vielen vermutlich dadurch in Erinnerung, dass sie Tötungsverbote für die Vögel (z.B. auch die Rabenvögel) enthält. Diese Tötungsverbote sind vor allem für die südeuropäischen Länder von großer Bedeutung, da dort die Jagd auf Vögel, vor allem auch Singvögel, weitaus bedeutsamer und gefährlicher für die Populationen war als in Nord- oder Mitteleuropa.

Daneben strebt die Vogelschutzrichtlinie – im Einklang mit der Berner Konvention – aber auch die Schaffung und Erhaltung großflächiger Lebensräume für die Vogelwelt an, ein Ziel, das nach der Natur der Sache nicht von Brüssel aus geregelt werden kann.

Die Umsetzung in Deutschland

Damit kommen die nächsten Handlungsebenen ins Spiel: Die Nationalstaaten, also die Mitgliedsstaaten der EU. Für Deutschland als Bundesstaat bedeutet das: Bund und Länder. Die Richtlinien der EU sind kein gültiges Recht in den Mitgliedsstaaten. Vielmehr sind die Richtlinien Vorschriften, die sich an die Nationalstaaten adressieren und diese verpflichten, ihr nationales Recht an die europäischen Vorgaben anzupassen, wobei die nationalen Gesetzgeber erhebliche Spielräume haben. Richtlinien enthalten also Mindeststandards. Wenn die Nationalstaaten sie nicht in das nationale Recht umsetzen, kann die europäische Kommission gegen sie vorgehen, während der einzelne Bürger grundsätzlich aus Richtlinien keine Rechte herleiten kann.

Der deutsche Gesetzgeber hat es im Bundesnaturschutzgesetz unternommen, die Vogelschutzrichtlinie der EG in deutsches Recht umzusetzen. Das begründete aber nur die Rechtsvorschriften zum Schutz der Gebiete. Durch Bundesrecht wurde nicht geregelt und ist auch nicht regelbar, welche Gebiete erfasst werden sollten.

Hier kommt die „unterste“ Handlungsebene der Länder ins Spiel: Von ihnen wurde erwartet, dass sie die Vogelschutzgebiete in ihrem Territorium ermitteln, festschreiben und sie nach Brüssel melden. Dieser Aufgabe sind die Bundesländer nur zögernd, großenteils erst lange nach Ablauf der von der EU gesetzten Fristen, nachgekommen.

FFH-Gebiet und Natura 2000

Noch bevor die Vogelschutzrichtlinie von den Nationalstaaten ganz umgesetzt war, erließ die EU 1992 die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie oder Habitat-Richtlinie), um ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten für die Tier- und Pflanzenwelt zu begründen. Das Netz von Gebieten, die auf Grund der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden, wird unter dem Begriff „Natura 2000-Gebiet“ zusammengefasst.

Was ist in Natura 2000-Gebieten erlaubt?

Die Frage, was in Natura 2000-Gebieten statthaft ist, regelt § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG): Dessen Grundsatz (Absatz 1 Satz 1) lautet: „Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen.“

Das Gesetz sieht also vor, dass in Natura 2000-Gebieten Veränderungen vorgenommen werden, also Vorhaben, z.B. Baumaßnahmen, realisiert werden. Dazu ist folgendes zu erklären: Nach dem skizzierten Zweck der Natura 2000-Gebiete, zusammenhängende Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt zu schaffen oder zu erhalten, kommen Kleingebiete als Flächen nicht in Betracht. Natura 2000-Gebiete, z.B. im Nationalpark Wattenmeer oder die gesamte Wismarer Bucht, können viele 100 Quadratkilometer umfassen. In unserem Raum ist z.B. der gesamte Sieglauf ein zusammenhängendes Natura-Gebiet.

In einer dicht besiedelten Kulturlandschaft wie Deutschland, wo nahezu jeder Quadratmeter vom Menschen genutzt oder geprägt ist, können die Natura-Gebiete, die ja erst durch den Menschen ihre Prägung bekommen haben, keiner Veränderungssperre unterliegen. Wollte man die Ausweisung der Gebiete mit einem Verbot von Vorhaben verbinden, wäre dies für den Grundstückseigentümer eine Enteignung, d.h. mit der Ausweisung von Natura 2000-Gebieten müsste nach dem Grundgesetz eine Entschädigungsregelung verbunden werden. Wenn man dagegen alle Vorhaben in den FFH-Gebieten zulässt, die den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck der Gebiete nicht zuwider laufen, handelt es sich bei der Ausweisung der Gebiete um eine Ausgestaltung der „Sozialpflichtigkeit des Eigentums“. So hat z.B. die Ausweisung des Stegskopfs als Natura 2000-Gebiet die Bundeswehr nicht daran gehindert, auf dem Gelände Bauten zu errichten, dort Panzer als Ziele im Gelände zu platzieren, Schießübungen im Gelände zu veranstalten und dieses, nicht nur auf den zahlreichen Schotterwegen, zu befahren, auch mit Kettenfahrzeugen, oder Sprengungen vorzunehmen. Und selbstverständlich wurden die Wälder bewirtschaftet.

§ 34 BNatSchG regelt in Abs. 2 und 3 weiter: Wenn ein Vorhaben (z.B. Windkraft) zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es nicht zulässig, es sei denn

– es wäre aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig und

– zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, sind nicht gegeben.

Wenn durch ein Vorhaben in einem FFH-Gebiet bestimmte Lebensraumtypen oder Arten betroffen werden, sind nach § 34 Abs. 4 BNatSchG die „zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses“, welche zugunsten des Vorhabens angeführt werden können, beschränkt auf Gesundheits- und Sicherheitsinteressen. Will ein Projektierer andere als Gesundheits- oder öffentliche Sicherheitsinteressen in einem Natura 2000-Gebiet verfolgen, muss er über den Bundesumweltminister sogar eine Stellungnahme der EU-Kommission einholen.

Wenn allerdings ein Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet geplant wird, durch das der Schutzzweck oder das Erhaltungsziel des Gebiets nicht beeinträchtigt wird, steht seiner Realisierung nach dem (EU-konformen) deutschen Recht nichts im Wege.

Zusammenfassung:

Natura 2000-Gebiete sind große zusammenhängende Schutzgebiete, die in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf Grund der Vogelschutzrichtlinie oder der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie als Schutzgebiete zur Erhaltung von Naturräumen und Artenvielfalt ausgewiesen wurden. In diesen Gebieten können Vorhaben verwirklicht werden, die den Erhaltungszielen des Gebiets nicht zuwiderlaufen. Vorhaben, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzzwecks oder der Erhaltungsziele führen, sind nur in seltenen Ausnahmefällen statthaft.