Offener Brief an den BUND KV Westerwald und die Naturschutzverbände in der VG Hachenburg

Karl-Heinz Groß, Heimborn
aktives Mitglied im B.U.N.D.
Erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde Hachenburg i.R. ,
Geschäftsführer der Alternative Energie Kroppacher Schweiz GmbH (AEKS)
schreibt an den B.U.N.D. und die in der VG Hachenburg aktiven Naturschutzverbände.

Er nimmt Stellung und macht Vorschläge zur Diskussion um die Standorte für Windenergieanlagen (WEA) in der VG Hachenburg:

An den
BUND-Kreisverband
Kopernikusstraße 8
56450 Montabaur

zur Kenntnis an die in der Verbandsgemeinde Hachenburg tätigen Naturschutzverbände

Beigefügtes Diskussionspapier zur Planung Windenergie in der Verbandsgemeinde Hachenburg

Sehr geehrte Damen und Herren,  liebe Freunde der Erde,

mit dem beigefügten Diskussionspapier möchte ich einen nach meiner Ansicht gangbaren Weg aufzeigen, wie wir der Verbandsgemeinde Hachenburg helfen können, ein weiteres landesweit vorbildliches Umweltprojekt zu realisieren, ohne dabei erhebliche Naturschutzbelange zu beeinträchtigen. Gerade die Verbands-gemeinde Hachenburg hat in den letzten 20 Jahren eine Vorreiterrolle im Umweltschutz gespielt, so z.B. mit mehreren Blockheizkraftwerken, der ersten größeren Holzhackschnitzelheizung und dem ersten kommunalen Windrad in Rheinland-Pfalz, einer Photovoltaikanlage auf der Hauptschule, dem neuen großen Biomasseheizwerk, energetischer Gebäudesanierung und vielem mehr. Da ich als hauptamtlicher Beigeordneter 20 Jahre lang an vielen Projekten beteiligt war, habe ich erfahren, wie sich Bürgermeister, Verwaltung, der Rat und nicht zuletzt die in Verbandsgemeinde Hachenburg tätigen Umweltverbände in gemeinsamer Arbeit für Natur und Umweltschutz in der Verbandsgemeinde Hachenburg eingesetzt haben. Vielleicht hat dies auch dazu geführt, dass wir unsere gemeinsamen Anti-Atom-demonstrationen gerade in Hachenburg durchgeführt haben.
In über 20 Jahren Tätigkeit in der Regionalplanung war immer wieder festzustellen, dass dort Planungen meistens mit dem „kleinstmöglichen Nenner“ enden, weil man auf dieser Ebene keine ausreichende Ortskenntnisse hat und sich im bürgerfernen Raum bewegt. Insofern ist der bisherige planerische Ansatz der Verbandsgemeinde Hachenburg optimal. Dazu gehört insbesondere auch die von Bürgermeister Klöckner bekannt gegebene Absicht über eine verbandsgemeindeeigene Stromver-sorgung und eine breite Bürgerbeteiligung sowie dem Bau von Windkraftanlagen möglichst aus Westerwälder Produktion dafür zu sorgen, dass keine Großkonzerne und Hedgefonds die Naturstromerzeugung bei uns übernehmen, sondern Wester-wälder Bürger mit Anlagen, die Westerwälder bauen. Aus fast 20 Jahren Tätigkeit als ehrenamtlicher Geschäftsführer einer Bürgergesellschaft und in Zusammenarbeit mit der neuen Bürgergenossenschaft Maxwell weiß ich, dass sich zurzeit viele 100 Westerwälder gerne an der Realisierung der Hachenburger Pläne beteiligen würden.
Wir sollten daher nicht nur in Hachenburg gegen Atomenergie demonstrieren, sondern aufzeigen, dass durch aktive Unterstützung der Naturschutzverbände die von der Verbandsgemeinde angestrebten – schon sehr weit reduzierten – Planungen weitergeführt werden können.
Für eine Diskussion stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Heinz Groß

Hier den Entwurf des Diskussionspapiers zum Herunterladen

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Informationen, warum es so wichtig ist Windenergie Anlagen (WEA) auf die am besten geeigneten Standorte zu bauen

Ziel der Landesregierung
ist es bis zum Jahre 2020 die Stromerzeugung aus Windkraft auf 14,8 TWh/a (14.800 GWh/a) zu verfünffachen. Es sind also für (vierfünftel von 14.800 GWh/a) entsprechend 11.842 GWh/a neue WEA zu bauen.

Die Erträge moderner 3 Megawatt Windenergie-Anlagen(3 MW-WEA)
bei durchschnittlicher Jahreswindgeschwindigkeit
von 5,5 m/s   rd.   7.100 MWh/a,       =        7,1 GWh/a bei 2.300 Volllaststunden
von 6 m/s      rd.   8.500 MWh/a,       =         8,5 GWh/a bei 2.830 Volllaststunden
von 7m/s       rd. 11.000 MWh/a,       =       11,0 GWh/a bei 3.670 Volllaststunden
von 8 m/s      rd. 13.250 MWh/a,       =       13,2 GWh/a bei 4.420 Volllaststunden;

Bei 8 m/s Windgeschwindigkeit werden per anno fast doppelt so viel Strom erzeugt wie bei 5,5 m/s

Konsequenz:
Um das erklärte Ziel der Landesregierung zu erreichen müssen
mit 6 m/s (11.842 GWh/a : 8,5 GWh/a)                                 rd. 1.400 WEA gebaut werden;
bei 8 m/s (11.842 GWh/a : 13,25 Wh/a)      aber nur            rd.    900 WEA.

Im Westerwald müssten demnach noch circa 150 bis 200 WEA errichtet werden. Berücksichtigt man alle Vogelschutzgebiete u. ä. stehen aber nur für 15 bis 20 Anlagen Flächen zur Verfügung.

Notwendigkeit
Für eine 3 MW-WEA wird wegen der notwendigen Abstände innerhalb eines Windparks eine Fläche von rund 20ha benötigt. Man braucht also:
für 1.400 Stk WEA 28.000 ha = 280 km² und für    900 WEA 18.000 ha = 180 km²

Rheinland-Pfalz hat eine Fläche von rund 20.000 km².
Es wären somit für Windparks bereitzustellen:
auf weniger guten Standorten
280 km² von 20.000 km²      entsprechend 1,4% der Landesfläche
und auf guten Standorten 180 km² von 20.000 km² entsprechend 0,9% der Landesfläche.

Noch ein Gesichtspunkt für die Ausweisung nur auf optimalen Standorten:

Obwohl sich Naturschutz nicht einfach gegen Ökonomie aufrechnen lässt, hier zum Nachdenken und Abwägen folgende Berechnungen:
Nach dem Energieeinspeisgesetz (EEG) fällt die Einspeisvergütung bei 8 m/s Wind schon nach 5 Jahren von z.Zt. 89,3 €/MWh auf 48,7 €/MWh. Bei einem Standort mit 6 m/s Wind fällt diese Vergütung aber erst nach rd. 13,3 Jahren. Bei einem Windpark bestehend aus z.B. 10 WEA bei 8 m/s (Jahresertrag: 10 x 13.250 MWh/a) ergibt sich gegenüber gleicher Stromerzeugung auf einer Fläche mit nur 6 m/s (16 WEA) im Verlauf von 20 Jahren Betriebszeit für den Stromkunden dadurch eine Ersparnis von rd. 45 Mio. €.

Rechenansatz: (13,3 – 5) x 13.250 x 10 x (89,3 – 48,7) = 44,65 Mio. € oder rd. 4,5 Mio. € je Anlage auf gutem Standort gegenüber 1,6 Anlagen auf schlechterem Standort. Die Ersparnis errechnet sich u. a. aus der Tatsache, dass man für die gleiche Strommenge bei 8 m/s nur 10 WEA, bei 6 m/s aber 16 WEA braucht, also 6 Anlagen mehr gebaut, finanziert, betrieben und letztlich vom Stromkunden bezahlt werden müssen.Darstellung der Mehrkosten bei nur 6ms Wind statt 8 ms

 

Bei 10 Stk  3 MW- Anlagen auf geeigneten Standorten beträgt die Einsparung im 6. bis 14. Jahr  und 45 Mio. Euro!

Im Klartext umgekehrt: Wenn z. B. ein Schwarzstorch oder Milan auf den Höhenlagen des Westerwaldes, dort einen Windpark mit 10 WEA verhindert, kostet das den Stromkunden 45 Mio. Euro in den 20 Jahren Betriebszeit.

Die Stromkosten je 10.000 MWh bei 6 und 8 ms Wind und die entsehenden Mehrkosten

Wenn in Rheinland-Pfalz statt auf guten Standorten (8 m/s) u. a. wegen Schwarzstorch und Milan auf weniger gute Standorte (6 m/s oder weniger) ausgewichen werden muss und dann statt 900 rd. 1400 WEA gebaut werden müssen, kostet dies die Stromkunden  (1.400 – 900) x 4,5 Mio. = 2,25 Milliarden € in den 20 Jahren für die 500 zusätzlich gebauten WEA.

Wie soll man das der Bevölkerung erklären?
Wenn z.B. Flächen mit 7 m/s entfallen und auf 5,5 m/s ausgewichen wird, liegen die Kostenrelationen ähnlich.
Wenn man Naturschutz auch nicht einfach mit Ökonomie verrechnen kann, soll mit den Rechenbeispielen einmal demonstriert werden, dass eine einseitig auf den Naturschutz fixierte Sichtweise nicht alle Belange der Bürger berücksichtigt.

Optimale Windstandorte haben außerdem den Vorteil, dass die dortigen WEA bis zu 4.000 Volllaststunden/a gegenüber 1.600 bis 2.000 auf den schlechteren Standorten erreichen, was eine wesentlich konstantere und sicherere Energieversorgung ermöglicht und evtl. notwendige Speicherkapazitäten verringert oder überflüssig macht.

Somit ist die Rechnung ganz einfach:

Je mehr man Windenergie-Anlagen auf guten Standorten konzentriert, desto weniger werden die übrige Landschaft und die Natur belastet.

Im Hinblick darauf, dass fast alle Kommunen Solidarpakte, Bürgerwindparks, Bürgerbeteiligung, Bürger-Energiegenossenschaften und ähnliches anstreben, um darüber möglichst viele Bürger vor Ort an Windkraftanlagen zu beteiligen, sollten die Kommunen von den Naturschutzverbänden unterstützt werden.

Es gilt Landschaft und Natur mit möglichst wenig WEA zu belasten, die Energiewende bezahlbar zu gestalten und mit den Kommunen sowie der Landesregierung den Weg zur Energiewende zu gestalten!

Hier können Sie den Artikel herunterladen:

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Quelle: gemeinsame Veröffentlichung der Alternative Energien Kroppacher Schweiz GmbH&Co KG ( AEKS ) un der Maxwäll-Energie Genossenschaft e.G.

 

 

„Vogelschutz führt zu Ausschlussflächen“

Quelle: RZ Altenkirchen, Betzdorf vom Donnerstag, 27. September 2012, Seite 29 von Andreas Neuser

Natur Betrachtungen zum Rotmilan, Schwarzstorch und Vogelzug

Auch mit dem Vorkommen von geschützten Vogelarten setzt sich BUND-Mitglied Friedrich Hagemann in seinem Positionspapier auseinander. Würden die von Vogelschützern angeregten Vorgaben umgesetzt, wäre für Windräder bald in ganz Rheinland-Pfalz kein Platz mehr vorhanden. Hagemann sagt: „Zu den seltenen Arten gehören … insbesondere auch der Rotmilan und der Schwarzstorch. Diese Arten sind vor allem deshalb von Belang, weil für ihre Vorkommen die Schädlichkeit von Windenergieanlagen durch einzelne Studien belegt zu sein scheint und Deutschland für diese Arten wichtig ist. Die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) hält für den Rotmilan bei jedem Horst einen Abstand von einem Kilometer Radius für zwingend, was einem Flächenbedarf von 3,14 Quadratkilometer entspricht. Bei ca. 30 000 Rotmilanpärchen in Deutschland wäre also schon mehr als ein Viertel der Fläche Deutschlands Ausschlussgebiet.“

„Jetzt diskutiert der BUND übrigens gerade, dass eine Pufferzone um den Milanhorst größer sein muss als ein Radius von 1,5 Kilometern. Das entspricht einer Fläche von 7,065 Quadratkilometern. Aber bei 1,5 Kilometer Radius reichen 3000 Milanhorste aus, um rechnerisch den Bau jeder Windkraftanlage zu unterbinden. Dabei sind in diesem März 3000 Rotmilane in Rheinland-Pfalz gezählt worden“, so Hagemann weiter.

Für den Schwarzstorch ist festzustellen, dass sein Bestand in den letzten 40 Jahren stark angestiegen ist und sich etwa verzehnfacht zu haben scheint. Jedenfalls liegt seine Population, die neben dem Bundesland Nordrhein-Westfalen hauptsächlich in Rheinland-Pfalz anzutreffen ist, inzwischen bei über 500 Paaren. Hier hält die LAG VSW einen Puffer von drei Kilometer Radius um jeden Horst für geboten, was einer Fläche von 28 Quadratkilometern als Ausschlussgebiet pro Horst entspricht. Danach würde allein der Schwarzstorch auf einem Viertel der Fläche von NRW und unserem Bundesland den Ausbau der Windenergie verhindern. Nach den Vorstellungen der LAG VSW muss sogar in einem Radius von zehn Kilometern (das entspricht einer Fläche von mehr als 300 Quadratkilometern pro Schwarzstorchhorst!) um jeden Horst die mögliche Gefährdung geprüft werden. Potenzielle Ausschlussfläche bei Schwarzstorchvorkommen wäre danach eine Fläche von beinahe der dreifachen Größe von Rheinland-Pfalz und NRW. Naturschutzrechtliche Aspekte können sich also in ganz erheblichem Umfange als Ausbauhemmnis für die Windkraft erweisen, obschon das Bofinger-Gutachten ein Überangebot in Betracht kommender Flächen bescheinigt und die Artenvorkommen in den „konfliktfreien“ Gebieten anzutreffen sind.

Wenn man mit der LAG NSW Pufferzonen in einem Radius von mindestens 1200 Metern um alle Naturschutzgebiete für erforderlich erachten wollte, ergäben sich für unseren Kreis weitere erhebliche Ausschlussflächen. Im Kreis sind 17 Naturschutzgebiete (NSGe) mit Flächen von 5 bis zu 1100 Hektar ausgewiesen. Geht man von einer durchschnittlichen Größe von knapp 100 Hektar aus und rechnet den Radius der Pufferzonen hinzu, erhöht sich die Schutzzone pro NSG von gut drei auf über 36 Quadratkilometer. Rein rechnerisch, also ohne Berücksichtigung der Überschneidungen, wäre allein damit die gesamte Fläche des Kreises Altenkirchen Ausschlussfläche für die Windenergie.

Ein anderer Aspekt, welcher von Naturschützern angeführt wird, welcher aber bei Bofinger nicht auftaucht, ist der Vogelzug. Wildgänse oder Kraniche benötigen auf ihrem Durchzug Rastplätze. Orte also, die nicht zu ihrem Lebensraum gehören, sondern wo sie sich an einigen wenigen Tagen oder Stunden aufhalten. Hier hält die LAG VSW für jeden Rastplatz eine Pufferzone von 3000 Meter Radius als Windkraft-Ausschlussgebiet für erforderlich, schreibt aber weiter vor, dass Gefahren für den Vogelzug in einem Radius von 6000 Metern um den Rastplatz geprüft werden müssen, da ein Ausschluss der Windkraft geboten sein kann. Da die Vogelzüge über ganz Rheinland-Pfalz hinweggehen und die Rastplätze bei den Vogelzügen durchaus wechseln können, kann sich auch hier ein riesiges Windkraft-Ausschlussgebiet auftun. an

„Windkraft: Fördert Naturschutz Artensterben?“

Quelle: RZ Altenkirchen, Betzdorf vom Donnerstag, 27. September 2012, Seite 29 von Redakteur Andreas Neuser

Energiewende BUND-Mitglied Hagemann richtet Augenmerk auf Gefahren durch Klimawandel – Position zu Giebelwald und Stegskopf überdenken

Kreisgebiet. Die Nutzung der Windkraft im Kreis Altenkirchen ist stark in der Diskussion. Für rund 100 Windräder wurden hier bereits Standorte ausgesucht. Auch der Giebelwald bei Kirchen und der Stegskopf sind als Standorte im Blick von Investoren. Doch genehmigt ist noch nichts. Vonseiten der Umweltschutzverbände, aktuell gestützt durch ein Vogelgutachten und auch den Landesentwicklungsplan, wird argumentiert, dass aus Naturschutzgründen Giebelwald und vor allem das „ökologische Juwel“ Stegskopf als Standorte von Windkraftanlagen außen vor sind. Roter Milan und Schwarzstorch seien dort zu schützen, ist ein Argument. Stattdessen sollte der Stegskopf zum Naturschutzgebiet werden. Auch in anderen Regionen des Kreises, so wird inzwischen bei der Kreisverwaltung befürchtet, könnten Windräder aus Gründen des Vogelschutzes nicht möglich sein.

Aber bei der BUND-Kreisgruppe Altenkirchen ist die Meinung zur Nutzung der Windkraft in FFH-Gebieten nicht einheitlich. So hat BUND-Mitglied Friedrich Hagemann aus Birken-Honigsessen ein eigenes Positionspapier erstellt. Er kommt zu der Erkenntnis, dass der BUND seine Position zu Giebelwald und Stegskopf noch einmal überdenken sollte.

Hagemann argumentiert, dass der Klimawandel unbedingt gestoppt werden müsse. Dazu sei der Ausbau der Windenergie zügig notwendig. Werde der Klimwandel nicht aufgehalten, dann drohe ein großes Artensterben. So befürchtet Hagemann, „wer Windkraft mit Naturschutz ausbremst, der läuft Gefahr, durch Förderung des Klimawandels dazu beizutragen, das zu fördern, was er gerade verhindern will: weltweites Artensterben, weltweite Naturvernichtung“.

In einem umfassenden Positionspapier, das 21 Seiten stark ist, führt das BUND-Mitglied aus: „Schon jetzt sterben Tag für Tag viele Arten aus. Die Rate für das Artensterben ist nach Angaben des Kopenhagener Forschers Carsten Rahbeck 100- bis 1000-mal so hoch, wie es der natürlichen Rate entspricht, so hoch wie kein Mal in den letzten 65 Millionen Jahren der Erdgeschichte. Schon jetzt trägt der Klimawandel zu dem Artensterben wesentlich bei. Der Beitrag des Klimawandels wird jedoch mit jedem zehntel Grad, den die Erdtemperatur ansteigt, größer. Es werden nicht nur alpine Pflanzengesellschaften sein, die durch den Klimawandel zugrunde gehen. Manche Schätzungen gehen davon aus, dass bei einem ungehemmten Anstieg der Klimagase und der Beschleunigung des weltweiten Temperaturanstiegs bis 2050 eine Million Arten aussterben werden. Wer dem vorbeugen will, muss sich für Energieeinsparung, Effizienz und 100 Prozent Erneuerbare engagieren. Wer die Vielfalt unserer Kulturlandschaft erhalten wissen will, muss der Klimaveränderung den Kampf ansagen. Wer die Windkraft aus Gründen des Naturschutzes ausbremsen will, ist in Gefahr, durch Förderung des Klimawandels dazu beizutragen, das zu fördern, was er gerade verhindern will: das weltweite Artensterben, die weltweite Naturvernichtung.

Darum muss der BUND, Bundesverband und Landesverband, seine Position zum Ausbau der Windenergie in Natura-2000-Gebieten überdenken. Wenn der BUND eine Verspargelung der Landschaft ablehnt, darf er nicht den Windkraftausbau an Schwachwindstandorten fördern. Und die Kreisgruppe des BUND ist gehalten, ihre Position zu den Natura-2000-Gebieten Giebelwald und Stegskopf zu überdenken.“

Umweltverbände beziehen sich bei ihrer Argumentation, dass FFH-Gebiete in Rheinland-Pfalz für Windräder nicht gebraucht werden, immer wieder auf die Bofinger-Studie zum Potenzial der Windenergie. Mit dieser Studie hat sich Hagemann intensiv auseinandergesetzt. Er vertritt die Auffassung, dass sie einige Dinge nicht berücksichtige, nur eine Plausibilitätsuntersuchung gewesen sei und von Umweltverbänden falsch interpretiert werde.

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Das umfangreiche Positionspapier von BUND-Mitglied Friedrich Hagemann finden Sie hier

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Windkraft soll Naturschutz finanzieren helfen

Quelle: RZ Altenkirchen, Betzdorf vom Dienstag, 11. September 2012, Seite 15, Redakteur: Daniel Weber

Stegskopf Daadens Bürgermeister Schneider fordert weiter eine Mischnutzung aus Ökologie, Gewerbe und Energiegewinnung

Emmerzhausen/Daaden. In der Frage um die Zukunft des Truppenübungsplatzes Daaden machen die Anrainergemeinden des Stegskopfs weiter Druck. Sie wünschen sich nach dem Abzug der Bundeswehr auf dem Areal eine Kombination aus Ökologie, Gewerbe und Windkraft. Ein reines Naturschutzgebiet, wie von Umweltverbänden gefordert, lehnen sie ab. „Ich erwarte von Mainz ein klares Signal“, sagt Daadens Bürgermeister Wolfgang Schneider, der dafür plädiert, der Windkraft auf dem Stegskopf eine Vorrangstellung zuzuweisen. 2014 wird die Bundesanstalt für Immobilienfragen Eigentümerin des 2000 Hektar großen Areals, über eine mögliche Unterschutzstellung wird aber auf Landesebene entschieden.

Dieser Tage flatterte Schneider ein Schreiben von Landeswirtschaftsministerin Eveline Lemke auf den Tisch. Im Brief, der an alle kommunalen Verwaltungschefs ging, heißt es, das Land setze auf erneuerbare Energien, und wolle auf dieser Grundlage bis 2030 Stromexportland werden. Er sei „dankbar“ für diesen Ansatz, sagt Schneider. Denn geht es nach den Anrainergemeinden, wird der Wind über dem Stegskopf künftig einen wesentlichen Beitrag dazu leisten.

Schneider hat wiederholt betont, wie sehr das Areal für die Windkraftnutzung prädestiniert sei: Es handele sich um einen der windhöffigsten Standorte im Umkreis mit weitem Abstand zu den Wohngebieten. Breite, befestigte Straßen für den Bau seien vorhanden, „man muss also keine Schneisen mehr in den Wald schlagen“. Und letztlich könne man hier – statt einer weiteren Verspargelung der Landschaft – Windräder konzentrieren. „Eine ideale Situation, die es so im Kreis nirgendwo gibt. 20 große Windräder würden hier soviel abwerfen, dass der Kreis energieautark würde.“

Doch die Windkraft soll nur ein Aspekt sein. Nach den Plänen der umliegenden Kommunen sollen sich auf dem Noch-Militärgelände Gewerbebetriebe ansiedeln können und ein Stück weit den Wegfall der 120 zivilen Arbeitsplätze kompensieren. Im nordöstlichen Bereich des Truppenübungsplatzes bei Emmerzhausen wäre dies sogar ohne baulichen Aufwand möglich: Beim ehemaligen Mobilmachungsstützpunkt handelt es sich um eine fünf Hektar große Fläche mit mehreren Hallen, die über Wasseranschluss und gute Anbindung zu Autobahn und Flughafen verfügen. Auch eine Breitband-Versorgung wäre leicht zu realisieren. Sollten sich hier Betriebe ansiedeln, wäre das, so Schneider, „ein großer Schritt“ – zumal Gewerbeflächen in der VG Daaden rar gesät sind. Der Verwaltungschef sieht rund um den Stegskopf zudem reichlich Potenzial für einen sanften Tourismus.

Doch was ist mit dem Artenreichtum, den ökologisch kostbaren Wäldern und Offenlandschaften? Schneider stellt klar: „Wir reden bei der wirtschaftlichen Nutzung nicht über das gesamte Gelände. Uns allen ist klar, dass der Naturschutz einen besonderen Stellenwert behalten muss.“ In Reinform habe es diesen aber seit Eröffnung des Truppenübungsplatzes 1958 nie gegeben, und auch künftig könne man die Flächen nicht einfach sich selbst überlassen: Dann drohe Wildwuchs, der die schützenswerten Bereiche überlagere. Schneider schwebt deshalb eine Nutzung vor, die ökonomisch so viel abwirft, dass die Erträge die Kosten für die landschaftliche Unterhaltung abdecken: „Das Ziel ist: weg von den Fördertöpfen, hin zur eigenverantwortlichen Pflege.“

 

Windkraft für die Region Westerwald

Seit der Entscheidung des Landes Rheinland-Pfalz und auch der Städte und Gemeinden im Westerwald, gemeinsam Bereiche für die Nutzung der Windenergie im neuen Flächennutzungsplan auszuweisen, wird erneut über resourcenschonende Energiequellen im Westerwald diskutiert. Einige Städte und Gemeinden wollen dabei nicht nur eine passive Rolle einnehmen, sondern durch den Betrieb eigener Windkraftanlagen aktiv die Wertschöpfung der Region zukommen lassen.
Die MaxWäll-Energie Genossenschaft bietet sich dabei als Partner an, um den für die Bürgerbeteiligung immer wichtiger werdenden Erfolgsfaktor zu garantieren.

In der Photovoltaik wurde dieser Weg schon beschritten und soll nun auch in Zukunft bei der Windkraft weiter gegangen werden.
In Kooperation mit dem Landkreisen Westerwald, Altenkirchen, Neuwied, Rhein-Lahn und den Städten und Gemeinden wird die MaxWäll-Energie eine einfache und effektive Möglichkeit für jeden Bürger bieten, sich an Windkraftanlagen vor Ort zu beteiligen.
„Das gemeinsame Ziel muss dabei zum einen sein, eine möglichst hohe Wertschöpfung in der Region zu erzielen, und zum anderen den Abfluss der Erträge an anonyme Investoren von außerhalb zu verhindern“, statuierten die Initiatoren der Genossenschaft von Anfang an.

In diesem Modell könne man flexibel alle Anforderungen und Betreibermodelle wiederfinden, um so für Bürger, Unternehmen, Städte und Gemeinden vor Ort die bestmögliche Lösung darstellen zu können. „Wenn man die Windkraftanlagen in Sichtweite stehen hat, soll auch jeder mitmachen können“, so Peter Müller, Sprecher des Gründungsteams.

Die Bürgerbeteiligung im Windkraftbereich ist aber nur ein Bestandteil der Zielsetzung, unter dem Motto „Energie für die Region!“ mehr für die Bürger des Westerwalds zu erreichen. Wir werden unser Engagement für den Westerwald erweitern und zukünftig Regionalentwicklungsprojekte in Bereichen der „weichen Standortfaktoren“ (z. B. Kultur-/Bildungsangebote, Freizeitmöglichkeiten) in der Region unterstützen.

 

Fragen und Antworten zur Windkraft im Westerwald


1  |  Wo sollen Windkraftanlagen im Westerwald gebaut werden?

In jeder Kommune hat die Kommunalverwaltung die Hoheit über die Flächennutzungs-Planung in der eigenen Gemarkung. Bei dieser Planung sollen Vorranggebiete und Ausschlussflächen für neue Windparks definiert werden. Neben der Berücksichtigung von ausreichendem Abstand zur nächsten Wohnbebauung sowie zu naturschutzfachlich sensiblen Bereichen wird Wert darauf gelegt, neue Anlagen zu wenigen größeren Windparks zusammen zu fügen. Dadurch wird der Errichtung einzelner verstreuter Anlagen und deren optische Wirkung als „Verspargelung“ entgegen gewirkt.
Die Ergebnisse der gemeinsamen Flächennutzungsplanung werden in jeder Kommune eigenständig offen gelegt und in den Gremien beschlossen.


2  |  Wer soll die neuen Windkraftanlagen betreiben?

Das Recht zur wirtschaftlichen Nutzung eines ausgewiesenen Windkraftstandortes liegt erst einmal immer beim entsprechenden Grundstückseigentümer. Erklärtes Ziel der Kreis- und Kommunal-Politik ist es aber, eine möglichst hohe Wertschöpfung aus neuen Windkraftanlagen in der Region zu erhalten und die Akzeptanz über breite Beteiligungsmöglichkeiten zu steigern. Dafür werden sich verschiedene Kommunen – unterstützt durch die MaxWäll-Energie Genossenschaft – auf den Weg machen, Betreibermodelle mit finanzieller Beteiligung der öffentlichen Hand und der Bürgerschaft aufzustellen.
Verfügt die Standortkommune über eigene Flächen in den Windkraft-Vorranggebieten, stehen ihr für ein solches Beteiligungsmodell alle Wege offen. Bei privaten Flächenbesitzern werben die Kommunen dafür, die Flächen an ein gemeinsames Betreibermodell zu verpachten. Neben der üblichen Pacht, die an den Grundstückseigentümer gezahlt wird, hat er natürlich auch die Möglichkeit, sich finanziell am Betrieb der Windkraftanlagen zu beteiligen.


3  |  Wer profitiert von neuen Windkraftanlagen?

Über den Betrieb von Windkraftanlagen in Zusammenarbeit mit Kommunen und einer starken Bürgerbeteiligung kann die Wertschöpfung aus der Stromproduktion bestmöglich in der Region gehalten werden. Kommunale Bürgschaften, gesammeltes Bürgerkapital und Kredite der regionalen Banken sorgen dafür, dass die Erträge nicht an externe Investoren abfließen.
Außerdem setzt sich die Maxwäll-Energie Genossenschaft dafür ein, die Aufträge zum Anlagenbau – soweit es möglich ist – in der Region zu vergeben. So können Erd-, Beton- oder Kabel-Arbeiten sehr gut von Unternehmen vor Ort angeboten werden. Denn schon heute sind innovative Metall-, Kunststoff- und Maschinenbau-Firmen aus dem Westerwald gefragte Zulieferer für den Windkraftanlagen-Bau in ganz Europa.


4  |  Wie kann ich mich an regionalen Windkraftanlagen beteiligen?

Jeder interessierte Bürger hat die Möglichkeit, Anteile an der MaxWäll-Energie Genossenschaft zu zeichnen. Durch die kleine Staffelung der Genossenschaftsanteile von 100 EUR (bei einer Mindestmenge von fünf, also 500 EUR, und einer derzeitigen Maximaleinlage von 100.000 EUR pro Mitglied) kann jede und jeder profitieren und einen Beitrag leisten zur regionalen Wertschöpfung und zum Klimaschutz.


5  |  Wie kann ich eigene Flächen in dieses Beteiligungsmodell einbringen?

Private Flächen innerhalb der ausgewiesenen Windkraft-Vorranggebieten der Kommunen werden von der MaxWäll-Energie Genossenschaft gepachtet, um gemeinsame Beteiligungsmodelle mit Kommunen und Bürgern zu realisieren. Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihre Möglichkeiten, eigene Flächen einzubringen, und unsere Angebote zu gemeinschaftlichen Pachtmodellen. Außerhalb der eigentlichen Standfläche der Windkraftanlage sowie der Zufahrts- und Errichtungs-Flächen kann hierbei die land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Flächen erhalten bleiben.

 

Bei weiteren Fragen zur Windkraftnutzung, zu den Möglichkeiten der Beteiligung sowie zur Verpachtung von möglichen Flächen sprechen Sie uns an:

Peter Müller
Telefon 02681/7889097   |   info@maxwaell-energie.de