Energiewende in Rheinland-Pfalz: Windkraft und Naturschutz

Einladung zum 9. Mainzer Arbeitstag des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz (LUWG)

Donnerstag, 28. Februar 2013  |  9.30–16.30 Uhr
im Forstersaal des Kurfürstlichen Schlosses, Mainz

„Energiewende und naturverträgliche Nutzung der Windkraft“ ist das Thema, das aus Sicht der Landesregierung, Anlagenbetreiber, Umweltverbände und Fachverwaltung dargestellt und diskutiert wird.
Diese ganztägige Öffentlichkeitsveranstaltung des LUWG richtet sich deshalb an TeilnehmerInnen aus Politik, Ministerien, Fach- und Vollzugsbehörden, kommunalen Verwaltungen (Kreise, Städte und Gemeinden), Umwelt-, Naturschutz- und Fachverbänden, Energieunternehmen sowie Planungsbüros.

Moderation der Tagung:
Dr.-Ing. Stefan Hill, Präsident des Landesamtes für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht, Mainz.

Weitere Informationen und Anmeldung:
mainzer-arbeitstage@luwg.rlp.de   Tel. 06131/6033-1902

Die Einladung können Sie hier herunterladen und gerne auch weiterleiten! Danke.
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Westerwälder-Energie-Tagung

Samstag, 16. Febr. 2013, 13.00–18.00 Uhr
Stadthalle Hachenburg, Leipziger Straße

 

WIE GESTALTEN WIR DIE ENERGIEWENDE IM WESTERWALD?

Einladung an interessierte MandatsträgerInnen in Orts- und Verbandsgemeinderäten sowie Kreistagen in den Kreisen Westerwald, Altenkirchen und Neuwied – und natürlich an alle interessierten Bürgerinnen und Bürger! Willkommen! Der Eintritt ist frei!

Referenten

  • Andreas Hartenfels, MdL, Energiepolitischer Sprecher Bündnis 90/DIE GRÜNEN
  • Michael Diemer, Forstamtsleiter Landesforsten
  • Valérie Charbonnier und Thorsten Henkes, Energie-Agentur Rhl.-Pf.
  • Peter Müller, Vorstand Maxwäll-Energie Genossenschaft eG
  • Konstantin Neven DuMont, Unternehmer u.a. Evidero.de

Veranstalter
AG Energie Bündnis 90/DIE GRÜNEN Westerwald

Anmeldung / Kontakt / Presse
Manfred Calmano 06435 3260  |  manfred@calmano-keramik.de
Siegbert Hardieß 02688 8326  |  siggi@hardiess.de
Markus Erdmann 06435 908792  |  m.erdmann@bizkom.de

P R O G R A M M
13:00 Uhr   Begrüßung

13:10 Uhr
Windkraftnutzung in Rheinland-Pfalz (RLP) – regionale und kommunale Verantwortung annehmen.

Andreas Hartenfels, MdL, energiepolitischer Sprecher Bündnis90/DIEGRÜNEN

13:50 Uhr
Praktische Aspekte der Windenergie im Wald.

Naturschutz, Erschließung und Modelle der Vertragsgestaltung
Michael Diemer, Forstamtsleiter Landesforsten Rheinland-Pfalz

14:30 Uhr
Windenergie in RLP im Hinblick auf die regionale Wertschöpfung

Valérie Charbonnier und Thorsten Henkes, Energieagentur Rheinland-Pfalz

15.10 Uhr
Energie aus Bürgerhand – Demokratisierung der Energieerzeugung

Peter Müller, Vorstand Maxwäll-Energie Genossenschaft eG

15:20 Uhr
Anregungen und Ideen für Entscheidungsträger
– Gedanken zur Energiewende aus kommunaler Sicht
Konstantin Neven DuMont, Unternehmer, u.a. Evidero.de

15:30 Uhr Kaffeepause

16:00 Uhr   Arbeitskreise:

  1. Informationsaustausch und Vernetzung der kommunalen Mandatsträger |
    Moderator: Manfred Calmano
  2. Naturschutz und Windkraft  |  Moderator: Siegbert Hardieß
  3. Energiewende – Was bedeutet das für die Bürger?  |  Moderator: Markus Erdmann

17:30 – ca.18:00 Uhr   Aussprache Plenum

Den Einladungsflyer können Sie hier herunterladen und gerne auch weiterleiten! Danke.
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Wir freuen uns auf diesen interessanten Austausch!

 

1. Energiespeichertagung am Umwelt-Campus Birkenfeld

Termin speichern und anmelden:  27. und 28. Februar 2013  |  Kommunikationsgebäude

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Bundesregierung hat sich mit der Energiewende ambitionierte Ziele gesetzt. Diese Ziele zu erreichen erfordert eine Umstrukturierung der derzeitigen Energieversorgung (sowohl im Strom- als auch im Wärmemarkt).
Wesentliche Faktoren in diesem Kontext sind die Erschließung von Effizienzpotenzialen in der Umwandlung, dem Transport und der Nutzung von Energie und vor allem der Ausbau erneuerbarer Energieträger.
Diese dezentrale Versorgung auf Basis fluktuierender und erneuerbarer Energieträger erfordert die Vernetzung des Strom- und Wärmemarktes sowie intelligente Netzstrukturen (Strom und Gas) und vor allem die Einbindung innovativer Energiespeichersysteme. Sie gelten als Schlüsseltechnologie im Kontext der Energiewende.

Aus diesem Grund veranstaltet das Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS) am 27. und 28. Februar 2013 die
1. Energiespeichertagung am Umwelt-Campus Birkenfeld.

Die Veranstaltung wird durch den Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und durch den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz (GStB) unterstützt.

Die Energiespeichertagung dient dem qualifizierten Austausch von Erkenntnissen und Erfahrungen. Inhaltlich spannt die Tagung den Bogen von rechtlichen und technischen Grundlagen und Rahmenbedingungen, über aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse bis hin zur praxiserprobten Ansätzen und richtungsweisenden innovativen Speicherkonzepten. Somit verbindet die Tagung Wissenschaft und Praxisorientierung und dient als Informations- und Netzwerkplattform für Vertreter aus Wissenschaft, Politik (Städte, Gemeinden, Landkreise), Wirtschaft (Projektentwickler) und kommunalen Unternehmen (Gemeinde- und Stadtwerke).

Fachausstellung:
Wir bieten Ihnen an, Ihr Unternehmen an der Energiespeichertagung zu präsentieren. Dazu gibt es die Gelegenheit, im Foyer und den Vorräumen der Tagungsräume Standflächen anzumieten. Unterlagen werden Ihnen bei Anfrage separat zugesendet.

Abendveranstaltung mit Live-Musik und Abendbuffet im Kommunikationsgebäude:
Die Abendveranstaltung lädt zum schwungvollen und genussreichen Ausklang des ersten Tages ein und dient dem Austausch zwischen Referenten und Teilnehmern. Die Abendveranstaltung mit Live-Musik und Abendbuffet mit regionalen Spezialitäten aus dem Hunsrück kostet für die Teilnehmer 50,00 Euro inkl. 19% MwSt.

Wir würden uns sehr freuen, Sie bei dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen und bitten Sie, diese Informationen auch in Ihrem Haus weiterzuleiten.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie dem Tagungsflyer oder auf unserer Internetseite unter
www.stoffstrom.org/veranstaltungen.

Mit sonnigen Grüßen vom Umwelt-Campus
Ihr Institut für angewandtes Stoffstrommanagement

Hochschule Trier
Umwelt-Campus Birkenfeld
Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (IfaS)
Postfach 1380
55761 Birkenfeld
Ansprechpartner: Marc Wartenphul
Tel.: ++49 (0)6782 / 17-1568
Fax: ++49 (0)6782 / 17-1264
www.stoffstrom.org
m.wartenphul@umwelt-campus.de

Fa Udo Schütz, Selters / Siershahn baut WEA Prototypen auf dem Hartenfelser Kopf

Quelle: RZ Altenkirchen, Betzdorf vom Mittwoch, 9. Januar 2013, Seite 21:

Zwei Prototypen sollen noch mehr Windstrom erzeugen

Energie Neue Generatoren auf dem Hartenfelser Kopf

Mündersbach. Auf dem Windparkgelände des Hartenfelser Kopfes sind wieder einmal die Kräne angerückt. Die Firma Schütz aus Selters errichtet dort zwei Windrad-Prototypen, die etwa ein halbes Jahr lang getestet werden sollen.

Das Besondere an diesen beiden Pilotanlagen ist, dass sie getriebelose Windräder mit einem permanent arbeitenden Generator sind. Dieser arbeitet ähnlich dem Dynamo am Fahrrad und damit deutlich effizienter als Windkraftanlagen, die von einem nicht permanent arbeitenden Generator betrieben werden. Diese werden nämlich von einem Motor unterstützt. Jedoch sind die beiden Windkraftanlagen noch nicht in Betrieb – kurioserweise hat der Wind bislang noch nicht mitgespielt. „Wir müssen den richtigen Zeitpunkt abwarten, bis wir den Stern mit den Rotoren nach oben ziehen und endgültig installieren können. Solange zu starker Wind bläst, können wir das mit dem Kran nicht machen, die Belastung wäre zu groß“, erklärt Stefan Boden, Projektleiter bei der Firma Schütz.

Und auch wenn die Rotoren dann befestigt sind, kann es noch einige Wochen dauern, bis die Windräder ans Netz gehen. „Es müssen erst einige Einstellungen getätigt werden“, sagt Boden, der ergänzt, dass „diese Prototypen aufgrund der Nabenhöhe von 137 Metern und dem Durchmesser von 110 Metern im Vergleich doppelt so viel Strom erzeugen können, wie all die anderen Windkraftanlagen auf dem Hartenfelser Kopf. Jedoch ist das natürlich auch alles abhängig vom Wind.“

Sollte die Testphase erfolgreich verlaufen, ist eine serienmäßige Herstellung dieser Windräder in Planung. Aufgrund ihrer großen Leistungsfähigkeit ist solch eine Anlage auf dem Markt allerdings auch vergleichsweise teuer. Der Wert liegt bei etwa 4,5 bis 5 Millionen Euro.

In den vergangenen Tagen wurden die beiden Windrad-Prototypen auf dem Hartenfelser Kopf aufgebaut. Foto: Sascha Ditscher  RZ
In den vergangenen Tagen wurden die beiden Windrad-Prototypen auf dem Hartenfelser Kopf aufgebaut. Foto: Sascha Ditscher RZ

Ende des Artikels in der RZ

Wir haben schon in der Entwicklungsphase Gespräche mit Fa. Schütz geführt und eine zukunftige Zusammenarbeit auf dem Sektor Windenergieanlagen erörtert.

Die Bedeutung von Natura 2000-Gebieten

von Friedrich Hagemann, erschienen in der Mitgliederzeitschrift des B.U.N.D., Kreisgruppe Altenkirchen „Kratzdistel“, Ausgabe November 2012
(In der Diskussion um mögliche Standorte für Windkraftanlagen wird immer wieder mit folgenden Begriffen argumentiert; die Erläuterung dieser Begriffe erscheint uns hilfreich:)

 

Was ist ein Vogelschutzgebiet? Was ist ein FFH-Gebiet?
Was darf in diesen Schutzgebieten unternommen werden?

Auch viele Mitglieder des BUND sind, obschon sie sich mehr als andere mit Fragen des Naturschutzes befassen, mit der Beantwortung dieser Fragen überfordert. Andererseits wird vielfach vollmundig mit diesen Begriffen argumentiert, so dass es vielleicht hilfreich ist, allgemeiner etwas zu deren Bedeutung zu sagen. Dies ist nur als Erläuterung gedacht, nicht als Bewertung. Eine Stellungnahme zur Frage, ob Windenergienutzung in den Natura 2000-Gebieten stattfinden soll oder Gründe für deren Ablehnung sprechen, ist damit nicht verbunden.

Wir haben es bei der Flächenausweisung von Reservaten für Belange des Naturschutzes mit verschiedenen Handlungsebenen zu tun: Auf europäischer Ebene ist das eine der Europarat, das andere die Europäische Gemeinschaft (Europäische Union, EU). Auf nationaler Ebene in Deutschland handeln Bund und Länder.

Vogelschutz im  Europarecht

Im Jahre 1979 wurde vom Europarat die Berner Konvention verabschiedet. Diesem völkerrechtlichen „Vertrag zur Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer Lebensräume“ trat die gesamte europäische Gemeinschaft mit allen damaligen Mitgliedsstaaten bei, und damit war die Europäische Gemeinschaft in der Pflicht, Richtlinien zur Ausfüllung der Berner Konvention zu erlassen.

Noch im Jahr 1979 wurde von der Europäischen Gemeinschaft (heute EU) die Vogelschutzrichtlinie erlassen. Diese ist vielen vermutlich dadurch in Erinnerung, dass sie Tötungsverbote für die Vögel (z.B. auch die Rabenvögel) enthält. Diese Tötungsverbote sind vor allem für die südeuropäischen Länder von großer Bedeutung, da dort die Jagd auf Vögel, vor allem auch Singvögel, weitaus bedeutsamer und gefährlicher für die Populationen war als in Nord- oder Mitteleuropa.

Daneben strebt die Vogelschutzrichtlinie – im Einklang mit der Berner Konvention – aber auch die Schaffung und Erhaltung großflächiger Lebensräume für die Vogelwelt an, ein Ziel, das nach der Natur der Sache nicht von Brüssel aus geregelt werden kann.

Die Umsetzung in Deutschland

Damit kommen die nächsten Handlungsebenen ins Spiel: Die Nationalstaaten, also die Mitgliedsstaaten der EU. Für Deutschland als Bundesstaat bedeutet das: Bund und Länder. Die Richtlinien der EU sind kein gültiges Recht in den Mitgliedsstaaten. Vielmehr sind die Richtlinien Vorschriften, die sich an die Nationalstaaten adressieren und diese verpflichten, ihr nationales Recht an die europäischen Vorgaben anzupassen, wobei die nationalen Gesetzgeber erhebliche Spielräume haben. Richtlinien enthalten also Mindeststandards. Wenn die Nationalstaaten sie nicht in das nationale Recht umsetzen, kann die europäische Kommission gegen sie vorgehen, während der einzelne Bürger grundsätzlich aus Richtlinien keine Rechte herleiten kann.

Der deutsche Gesetzgeber hat es im Bundesnaturschutzgesetz unternommen, die Vogelschutzrichtlinie der EG in deutsches Recht umzusetzen. Das begründete aber nur die Rechtsvorschriften zum Schutz der Gebiete. Durch Bundesrecht wurde nicht geregelt und ist auch nicht regelbar, welche Gebiete erfasst werden sollten.

Hier kommt die „unterste“ Handlungsebene der Länder ins Spiel: Von ihnen wurde erwartet, dass sie die Vogelschutzgebiete in ihrem Territorium ermitteln, festschreiben und sie nach Brüssel melden. Dieser Aufgabe sind die Bundesländer nur zögernd, großenteils erst lange nach Ablauf der von der EU gesetzten Fristen, nachgekommen.

FFH-Gebiet und Natura 2000

Noch bevor die Vogelschutzrichtlinie von den Nationalstaaten ganz umgesetzt war, erließ die EU 1992 die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie oder Habitat-Richtlinie), um ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten für die Tier- und Pflanzenwelt zu begründen. Das Netz von Gebieten, die auf Grund der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden, wird unter dem Begriff „Natura 2000-Gebiet“ zusammengefasst.

Was ist in Natura 2000-Gebieten erlaubt?

Die Frage, was in Natura 2000-Gebieten statthaft ist, regelt § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG): Dessen Grundsatz (Absatz 1 Satz 1) lautet: „Projekte sind vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen.“

Das Gesetz sieht also vor, dass in Natura 2000-Gebieten Veränderungen vorgenommen werden, also Vorhaben, z.B. Baumaßnahmen, realisiert werden. Dazu ist folgendes zu erklären: Nach dem skizzierten Zweck der Natura 2000-Gebiete, zusammenhängende Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt zu schaffen oder zu erhalten, kommen Kleingebiete als Flächen nicht in Betracht. Natura 2000-Gebiete, z.B. im Nationalpark Wattenmeer oder die gesamte Wismarer Bucht, können viele 100 Quadratkilometer umfassen. In unserem Raum ist z.B. der gesamte Sieglauf ein zusammenhängendes Natura-Gebiet.

In einer dicht besiedelten Kulturlandschaft wie Deutschland, wo nahezu jeder Quadratmeter vom Menschen genutzt oder geprägt ist, können die Natura-Gebiete, die ja erst durch den Menschen ihre Prägung bekommen haben, keiner Veränderungssperre unterliegen. Wollte man die Ausweisung der Gebiete mit einem Verbot von Vorhaben verbinden, wäre dies für den Grundstückseigentümer eine Enteignung, d.h. mit der Ausweisung von Natura 2000-Gebieten müsste nach dem Grundgesetz eine Entschädigungsregelung verbunden werden. Wenn man dagegen alle Vorhaben in den FFH-Gebieten zulässt, die den Erhaltungszielen und dem Schutzzweck der Gebiete nicht zuwider laufen, handelt es sich bei der Ausweisung der Gebiete um eine Ausgestaltung der „Sozialpflichtigkeit des Eigentums“. So hat z.B. die Ausweisung des Stegskopfs als Natura 2000-Gebiet die Bundeswehr nicht daran gehindert, auf dem Gelände Bauten zu errichten, dort Panzer als Ziele im Gelände zu platzieren, Schießübungen im Gelände zu veranstalten und dieses, nicht nur auf den zahlreichen Schotterwegen, zu befahren, auch mit Kettenfahrzeugen, oder Sprengungen vorzunehmen. Und selbstverständlich wurden die Wälder bewirtschaftet.

§ 34 BNatSchG regelt in Abs. 2 und 3 weiter: Wenn ein Vorhaben (z.B. Windkraft) zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es nicht zulässig, es sei denn

– es wäre aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art, notwendig und

– zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen, sind nicht gegeben.

Wenn durch ein Vorhaben in einem FFH-Gebiet bestimmte Lebensraumtypen oder Arten betroffen werden, sind nach § 34 Abs. 4 BNatSchG die „zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses“, welche zugunsten des Vorhabens angeführt werden können, beschränkt auf Gesundheits- und Sicherheitsinteressen. Will ein Projektierer andere als Gesundheits- oder öffentliche Sicherheitsinteressen in einem Natura 2000-Gebiet verfolgen, muss er über den Bundesumweltminister sogar eine Stellungnahme der EU-Kommission einholen.

Wenn allerdings ein Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet geplant wird, durch das der Schutzzweck oder das Erhaltungsziel des Gebiets nicht beeinträchtigt wird, steht seiner Realisierung nach dem (EU-konformen) deutschen Recht nichts im Wege.

Zusammenfassung:

Natura 2000-Gebiete sind große zusammenhängende Schutzgebiete, die in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf Grund der Vogelschutzrichtlinie oder der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie als Schutzgebiete zur Erhaltung von Naturräumen und Artenvielfalt ausgewiesen wurden. In diesen Gebieten können Vorhaben verwirklicht werden, die den Erhaltungszielen des Gebiets nicht zuwiderlaufen. Vorhaben, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzzwecks oder der Erhaltungsziele führen, sind nur in seltenen Ausnahmefällen statthaft.

 

 

Alles Gute für das Jahr 2013

wünschen wir allen MitgliederInnen der Genossenschaft, ihren Familien, MitarbeiterInnen, Freunden und Bekannten!

Mit Zuversicht und Weitsicht gemeinsam ins neue Jahr
Mit Zuversicht und Weitsicht gemeinsam ins neue Jahr

„Wir würden viel mehr Dinge zustande bringen, wenn wir sie nicht für unmöglich hielten.“
Chrétien-Guillaume de Lamoignon de Malesherbes, französischer Staatsmann und Minister (1721–1794), aus „Pensées et Maximes“.

 

Aufsichtsrat und Vorstand
der Maxwäll-Energie Genossenschaft eG

Maxwäll-Energie Genossenschaft zum Ende des Startjahres 2012

Das Jahr der Gründung unserer Genossenschaft neigt sich zum Ende. Von der Initiative über die Genossenschaftsgründung, der Projektakquise bis zum Bau und Inbetriebnahme eines 811,5 kWp Solarparkes in Rennerod, Am Wolfsgestell, ist gerade einmal ein Jahr vergangen.

Das ist eine tolle Leistung, worauf alle Inhaberinnen und Inhaber stolz sein können!
Seit Anfang Dezember ist der Park am Netz und wir speisen Strom ein!

Die Probleme im Unterbau des Geländes (Felsbrocken, Wasserlöcher …) stellten extrem hohe Anforderungen; zusätzlich verzögerte das lange Regenwetter den Baufortschritt immer wieder. All diesen Widrigkeiten zum Trotz konnte die „kaufmännische Inbetriebnahme“ fristgerecht zum 30. Juni erfolgen. Dann verzögerte sich die zugesagte Lieferung der Trafostation immer wieder, aber jetzt sind wir am Netz!
Um die Leitung der Anlage auch online und live verfolgen zu können, braucht es noch einige kleinere Nacharbeiten am Gelände, die Verlegung der Kabelbäume sowie ein paar Regulierungen an technischen Details. Dies wird zum Jahresanfang erledigt werden.

Wir danken allen Handelnden und Unterstützer/innen, die uns stets ermutigten!

Wir sind dabei, neue Projekte zu akquirieren: Neben Photovoltaik verstärkt im Bereich der Windenergie und zukünftig auf dem Gebiet Blockheizkraftwerke bzw. der Nahwärme überhaupt. Die Entwicklung dieser Verhandlungen macht uns zuversichtlich, in 2013/14 in einen Windpark investieren zu können.
Wir pflegen intensive Kontakte zu benachbarten Genossenschaften, Unternehmen und Vorreitern der „Erneuerbaren“ sowie den Kommunen und suchen so im Verbund den Erfolg gegenüber den mächtigen Fonds-Investoren und beherrschenden Projektentwicklungsgesellschaften.
Unser Ziel ist es, die Investitionen aus der Region heraus und im Verbund mit den Wäller Banken zu bewerkstelligen und damit die Wertschöpfung in der Region Westerwald zu realisieren.

Die Maxwäll-Energie Genossenschaft eG ist auf einem guten Weg und leistet schon jetzt einen nennenswerten Beitrag zur unzweifelhaft notwendigen Energiewende:
Die Energiewende – im Verbund mit Energie-Einsparung und -Effizienz – die notwendig ist, um der drohenden Klimakatastrophe entgegen zu wirken.

„Es ist nicht genug zu wissen, man muss auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muss auch tun!“
Johann Wolfgang von Goethe (Werk: Wilhelm Meisters Wanderjahre)

Ihnen allen wünschen wir gesegnete Weihnachten,
ein paar ruhige Tage und einen guten Start ins Neue Jahr,

mit erneuerbaren energetischen Grüßen

Aufsichtsrat und Vorstand
der Maxwäll-Energie Genossenschaft eG

Erfolgreiche Unternehmen mit „Drei E“

Vorstand und Aufsichtsrat der Maxwäll-Energie Genossenschaft zu Gesprächen in Rheinhessen, Odenwald und Wörrstadt

Das Führungsgremium der Westerwälder Maxwäll-Energie Genossenschaft eG besuchte drei Unternehmen, die erfolgreich sind mit den „Drei E“: erneuerbare Energie, effiziente Energienutzung und Energie-Einsparung. Es handelte sich dabei um die Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH (EDG) in Nieder-Olm, die Energiegenossenschaft Odenwald eG (EGO) in Erbach und JuWi in Wörrstadt. „Wir suchen das Gespräch mit Unternehmen der Energiebranche,“ sagte Friedrich Hageman, Aufsichtratsvorsitzender der Genossenschaft, „wir wollen das Rad nicht neu erfinden, sondern von Erfahrungen profitieren und mit erfolgreichen Fachleuten zusammenarbeiten – zum Nutzen unserer Mitglieder.“

Jürgen Salowsky, Friedrich Hagemann und Peter Müller vor dem Bauvorhaben
Jürgen Salowsky, Friedrich Hagemann und Peter Müller (von links) vor dem Bauvorhaben „Haus der Energie“ der Energiegenossenschaft Odenwald eG (EGO)

In Nieder-Olm gab Geschäftsführer Dipl.Ing. Christoph Zeis einen genauen Einblick, wie die EDG, die in kommunaler Hand ist, in der Region auf dem Sektor Wärmeenergie-Contracting, Wind- und Solar-Energieerzeugung erfolgreich tätig ist. „Wir freuen uns sehr“, so Jürgen Salowsky, Vorstand der Mäxwäll-Energie, in Herrn Zeis einen Partner gefunden zu haben, der uns von Anfang an bei der Projektierung, beim Bau und beim Betrieb von Blockheizkraftwerken und Nahwärme-Heizanlagen überhaupt zur Seite stehen will.“

In Erbach im Odenwald wurden die Westerwälder Energiegenossenschaftler im „Haus der Energie“ empfangen. Die Energiegenossenschaft Odenwald baut hier einen ehemaligen Brauereigebäudekomplex zu einem Beratungsbüro und Ausstellungszentrum um. Herr Voigt von der EGO erläuterte die Erfolgsgeschichte und die beispielhafte Zusammenarbeit mit den Kommunen und der regionalen Volksbank eG. Letztere übernahm zum Start der Genossenschaft die Personalkosten der Akteure und unterstützte die Entwicklung der EGO mit Rat und Tat.

Schon beim Näherkommen zum Firmensitz der JUWI AG werden Ankommende von Windrädern und Solarpannelflächen begrüßt. Mit Markus Behr, Projektmanager Wind Germany, wurde vereinbart, das man sich im Januar wieder trifft. Dann im Westerwald, um vor Ort die verschiedenen Wind-Projekte zu besprechen und mögliche Zusammenarbeit zu sondieren.

„Es ist sehr wichtig für uns, Kontakte zu benachbarten Energie-Genossenschaften, sonstigen Unternehmen der Energiebranche und Projektentwicklern zu pflegen. Nur so können wir gemeinsame Interessen und Möglichkeiten der gegenseitigen Unterstützung erkennen und konzeptionieren. Es geht uns immer um den größtmöglichen Nutzen für die Region und die Menschen im Westerwald!“, sagt Peter Müller, Vorstand der Maxwäll-Energie Genossenschaft.