„Die Energiewende kann nur mit der Integration von Wasserstoff und Brennstoffzelle gelingen; ohne Lösung der Speicherproblematik, für die Wasserstoff die beste Lösung bietet, erschöpft sich die Energiewende in einer bloßen Stromwende,“ so der DWV e.V. in seinem aktuellen Positionspapier.
Nur die stringente Koordination aller Komponenten – der Netze und der Speicher – verbunden mit der Integration von Strom und Gas, Wärme und Mobilität in einem ganzheitlich gedachten Energiesystem werde zum Erfolg führen.
Im Jahr 2010 wurden 150 Mio. kWh an erzeugter Windenergie nicht genutzt, was dem Bedarf von ca. 40.000 Haushalten entspricht. Um die Schwankungen bei der Energieerzeugung aus- bzw. an den Bedarf anzugleichen, werden chemische Speicher benötigt, die die Vorratshaltung von mehreren TWh erlauben.
Wasserstoff als Energiespeicher – „Power to Hydrogen“
Wasserstoff ist aufgrund seiner Kompatibilität mit der bestehenden Infrastruktur und aufgrund seiner vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten optimal als Großspeicher geeignet. Entsprechende Kavernen und Gasleitungen sind in Norddeutschland bereits verfügbar, also dort, wo erneuerbare Energiepotenziale am wirtschaftlichsten nutzbar gemacht werden können.
Markteinführungsprogramm für ‚Power to Hydrogen‘ gefordert
Um die Potenziale von Wasserstoff und Brennstoffzelle zu heben, braucht es laut DWV Investitionen und ein Förderprogramm, das zeitlich und im Volumen begrenzt sein kann. Ferner sollte „grüner“ Wasserstoff auf die Biokraftstoffquote und ab 2015 auch auf die Treibhausgasminderungsquote mit dem Vierfachen seines Energiegehalts (4fach-Counting) angerechnet werden, um die Marktdurchdringung für erneuerbares Gas in einem reinen Wasserstoffpfad als Beimischung zu Erdgaskraftstoffen und auch den Einsatz im Raffinerieprozess für konventionelle Kraftstoffe zu ermöglichen.
Anerkennung von „Power to Hydrogen“-Anlagen als Nicht-Letztverbraucher
Laut DWV ist es nicht nachvollziehbar, warum Anlagen, die das EEG-System entlasten und zur Kostendämpfung beitragen, Abgaben zahlen sollen. Durch die vielseitige Anwendbarkeit des Wasserstoffs (auch als Kraftstoff oder Chemie-Rohstoff) können Verluste oder erhöhte Kosten an anderer Stelle in einer Mischkalkulation ausgeglichen werden. Erneuerbarer Wasserstoff kann dadurch schrittweise und finanzierbar in neue Märkte integriert werden und helfen, die Energiewende bezahlbar und sozialverträglich umzusetzen.
Das Nationale Innovationsprogramm (NIP) muss ausgebaut werden
„Wirtschaft und Industrie brauchen Planungssicherheit“, so der DWV. „Die öffentliche Hand muss finanzielle Impulse geben und damit für Motivation sorgen, Grundvoraussetzung für eine breite Einführung der Wasserstofftechnologie.“ Nicht zuletzt ginge es auch darum, die Technologieführerschaft Deutschlands und den Wirtschaftsstandort zu sichern.
Auch die Elektromobilität braucht Wasserstoff und Brennstoffzelle Nur Brennstoffzellen-PKW erlauben lange Reichweiten mit akzeptablen Betankungszeiten. Die Infrastruktur für den Fahrzeugsektor gilt als Wegbereiter einer später breit genutzten Wasserstoff-(Speicher)-Infrastruktur. Je schneller die Wasserstoff-Mobilität Realität wird, umso schneller trägt „grüner“ Wasserstoff zu Versorgungs- und Kostensicherheit im Stromsektor bei.
Schon heute beweisen sich weitere technische Anwendungen von Wasserstoff und Brennstoffzelle im Markt wie z.B. die Hausenergieversorgung mit Kraft-Wärme-Kopplung und die Nutzung der Brennstoffzelle im Brandschutz.
Fazit: Wasserstoff und Brennstoffzelle machen die Energiewende erfolgreicher.
Start der Forschungsinitiative zum gesellschafts- und umweltverträglichen Umbau des Energiesystems / Wanka: „Wir brauchen tragfähige Lösungen“
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bietet beim Netzausbau an, zwischen der Stromwirtschaft und betroffenen Bürgerinnen und Bürgern unabhängig moderierte und von der Wissenschaft begleitete Bürgergespräche zu organisieren. „Wir sind bereit, konkrete Projekte dazu beispielhaft zu fördern“, sagte Bundesforschungsministerin Johanna Wanka bei der Vorstellung der neuen Forschungsinitiative zum gesellschafts- und umweltverträglichen Umbau des Energiesystems. Dabei werden 33 Verbünde mit insgesamt 100 Partnern an den Start gehen, die vom BMBF mit insgesamt 30 Millionen Euro gefördert werden. Gut zwei Drittel der Forschungsprojekte beschäftigen sich mit Formen und Methoden, die Bürger stärker in die Entscheidungen zur Energiewende einbeziehen.
„Für die große Aufgabe der Energiewende brauchen wir tragfähige und von allen akzeptierte Lösungen vor Ort. Die Wissenschaft kann als neutraler Makler helfen, den Dialog zwischen Bürgern, Wirtschaft, Planern und Entscheidungsträgern zu fördern. Bürgerinnen und Bürger müssen dabei sicher sein können, dass sie frühzeitig einbezogen werden und ihre Argumente in die Entscheidungen einfließen“, sagte Bundesforschungsministerin Johanna Wanka. Dafür sei der laufende Ausbau der Stromnetze ein gutes Beispiel.
Der aktuell gestartete Förderschwerpunkt stellt insgesamt drei Forschungsthemen in den Mittelpunkt. Neben dem Schwerpunkt der Analyse und Bewertung von gesellschaftlichen Voraussetzungen für die Akzeptanz der Energiewende und Entwicklung neuer Strategien zur Bürgerbeteiligung wird als zweites Thema der Netzausbau, die Regionalisierung und Dezentralisierung der Energieerzeugung und -versorgung aus gesellschaftswissenschaftlicher Perspektive betrachtet. Zum dritten werden neue Geschäftsmodelle für die Energieversorgung auf lokaler und regionaler Ebene erprobt. Das Spektrum reicht von Ideen, wie Bürgerinnen und Bürger zu Miteigentümern von Stromnetzen werden über die Frage, wie stromsparende Geräte schneller in die Haushalte kommen bis hin zu Konzepten, steigende Energiepreise gerecht zu verteilen.
Die 33 Projekte wurden aus insgesamt 150 eingereichten Vorschlägen ausgewählt. „Das zeigt: Wir haben mit diesem fächerübergreifenden Thema den Nerv getroffen“, sagte Wanka. Die beteiligten Hochschulinstitute und außeruniversitären Forschungseinrichtungen decken ein breites wissenschaftliches Spektrum ab. Vertreten sind sowohl Wirtschafts-, Sozial-, Klima-, Energie- und Umweltwissenschaften sowie die Rechts-, Kommunikations-, Kultur- und Raumwissenschaften, als auch die Ingenieur- und Naturwissenschaften, die Philosophie und Stadtforschung. In der Regel arbeiten etwa zwei bis vier Institute interdisziplinär zusammen und beziehen dabei Kommunen, Stadtwerke, Energie- und Kommunikationsagenturen als Praxispartner mit ein.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich melde mich bei Ihnen, da Ihr Bürgerenergie-Projekt vor einiger Zeit an einer Befragung von mir teilgenommen hat (Umfrage der Uni Siegen). Insgesamt haben 80 Bürgerenergie-Projekte teilgenommen, 2800 Personen haben sich die Zeit für das Ausfüllen genommen. Nun kann ich Ihnen die Ergebnisse der Gesamtbefragung präsentieren – erschienen im Newsletter des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement Nr. 2 von 2014 (siehe Anhang). Sie finden den Newsletter auch hier: http://www.b-b-e.de/archiv-des-newsletters/newsletter-archiv-2014/1-quartal-2014/newsletter-nr-2-vom-622014/
oder als download: [download id=“35″]
Bei Rückfragen können Sie sich jederzeit gerne an mich wenden.
Schließlich möchte ich Ihnen nochmals ganz herzlich für die Teilnahme danken – ohne Ihr Engagement und Ihre Bereitschaft wäre es nicht möglich gewesen, diesen sowohl repräsentativen als auch tiefen Einblick in Bürgerenergie-Projekte zu gewinnen. Sowohl für Wissenschaft, wie auch für Politik und Gesellschaft sind diese Informationen sehr hilfreich.
Ich hoffe, dass die Forschung und Verbreitung von Wissen auch Ihren Initiativen helfen und sie unterstützen kann. So haben viele BürgerInnen in der Umfrage angegeben, dass sie sich mehr Informationen wünschen. Neben nackten Zahlen besteht das Fazit der Auswertung auch darin, dass sich sehr viele Bürgerinnen und Bürger sehr zufrieden zeigen und einfach froh sind, an dem Aufbau Erneuerbarer Energien teilzuhaben. Ich hoffe, dass dies auch in Zukunft gelingen wird.
In diesem Sinne beste Grüße
Jörg Radtke
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Jörg Radtke
Wissenschaftlicher Mitarbeiter Institut für Ethnologie und Kulturwissenschaft Arbeitsgruppe Energie und Infrastruktur Universität Bremen Raum 4110, Gebäude SFG Tel. 0421/21867618
Postadresse: Universität Bremen Institut für Ethnologie und Kulturwissenschaft Fachbereich 9 Postfach 330 440 28334 Bremen
Ein Essay von K.-H. Groß zum Rheinzeitungsartikel „Aus für Windpark am Stegskopf“ vom 1. Februar 2014
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Der BUND-Landesvorsitzende Harry Neumann feiert das Aus für ein Projekt, an dem viele in der Region engagiert für Naturschutz, Klimaschutz und Bürgerenergie zusammengearbeitet haben, als „Traumtag“.
Damit hat er Recht, denn es ist ein … … Traumtag für die RWE, sie kann jetzt mehr Kohle- und Atomstrom liefern. Dazu wird sie 20.000 Tonnen Kohle pro Jahr aus Kolumbien importieren oder 25.000 t Braunkohle aus Garzweiler verbrennen und dort Dörfer platt machen. Sie kann auch Atomstrom liefern. … Traumtag für die neue Bundesregierung, die in ihren Bemühungen um eine Einschränkung der Windenergie im BUND-Landesvorsitzenden einen Verbündeten gefunden hat. … Traumtag für die Steuerzahler, die jetzt einige Millionen Euro für die Umwandlung des Übungsplatzes in ein Naturschutzgebiet und dessen Unterhaltung investieren sollen. Beim Bau von sechs Windrädern hätte es pro Jahr mindestens 300.000 EUR Pacht gegeben mal 20 Jahre wären das rund 6 Mio. EUR geworden. … Traumtag für den Naturschutz, wenn weder Bund, Land oder Kommunen bereit sind, die Mittel aufzubringen, und es bei einer mit unzähligen militärischen Altlasten belegten Fläche bleibt. Es sei denn, BUND und NABU übernehmen die Fläche aus dem Nationalen Naturerbe. … Traumtag für die Westerwälder Landschaft, wenn statt sechs Windrädern auf dem Stegskopf zwölf im unteren Westerwald gebaut werden müssen, um die gleiche Menge Naturstrom zu erzeugen. … Traumtag für die Stromkunden, die letztlich für sechs Windräder mehr im Verlauf von 20 Jahren rund 30 Mio. EUR über ihre Stromrechnung bezahlen müssen. … Traumtag für fast tausend Bürger, deren Traum von einer Beteiligung an einem Bürgerwindpark geplatzt ist. … Traumtag für die vielen Windkraftgegner, die zur Verhinderung eines Windrades im eigenen Sichtfeld Naturschutzargumente vorschieben – der BUND hilft. … Traumtag für einige ausgewählte Naturschützer, die sich ohne Publikum ihren Hobbys widmen können. … Traumtag letztlich auch für den BUND-Landesvorsitzenden, der jetzt, wie von ihm im Fernsehen gefordert, „ungestört in die Ferne“ sehen kann, anstatt auf die Erzeugung von Naturstrom. … Traumtag oder eher ein Alptraum für viele engagierte Umweltschützer ist inzwischen das Verhalten von Harry Neumann. Er hat als Anführer mit lautstarkem Einsatz bei vielen Demos in Hachenburg für „Energiewende jetzt“ und dazu Wasser, Wind und Sonne gekämpft und alle haben geglaubt, er tut das aus Überzeugung. War es vielleicht nur Selbstdarstellungstrieb? Jedenfalls hat man von ihm als BUND-Landesvorsitzenden nur von seinem Einsatz gegen Windkraft gehört. Zu Klimaschutz, Energiewende und Bürgerwind gab es bisher nur Lippenbekenntnisse. Viele Umweltschützer, die auf eine sinnvolle gemeinsame Lösung am Stegskopf gehofft hatten, sind enttäuscht von dem Zusammenwirken von Windkraftgegnern und Funktionären der Naturschutzverbänden.
Das führte schließlich zum Ende eines Traumes von Bürgerwind im Westerwald.
– Kreis Altenkirchen – „Die Bündnisgrünen vor Ort haben sich immer für einen umfassenden und großflächigen Naturschutz auf dem Stegskopf eingesetzt und gleichzeitig eine intensive Prüfung einer wirtschaftlichen Nutzung, auch durch Windenergie, unterstützt“, kommentierte Anna Neuhof, „grüne“ MdL aus dem Kreis Altenkirchen, die Entscheidung, den Stegskopf zum Nationalen Naturerbe zu erklären. Diese Möglichkeit sei nun ohne Prüfung vom Tisch. „Klimaschutz ist Naturschutz, die Nutzung erneuerbarer Energien ist ein wichtiger Teil neben Einsparung und Effektivität bei der Nutzung von Energie. Es gibt keine ernsthaften wissenschaftlichen Widersprüche, dass die globalen Klimaveränderungen kaum noch zu stoppen sind. Eines der windhöffigsten Gebiete in Rheinland-Pfalz ganz und ohne ernsthafte Prüfung als Mischgebiet – Naturschutz und Energieerzeugung – ganz aufzugeben: ob das wirklich ein Sieg ist, erhebliche Zweifel drängen sich auf“, sagte Neuhof, Fraktionssprecherin für Waldpolitik, Tierschutz und ländliche Räume.
Eine Mischnutzung auf dem Stegskopf, das sinnvolle Zusammengehen von Ökologie und Ökonomie verankert in der Region – die einsame Entscheidung in Berlin habe hier ohne jedwede Rücksprache auf Landesebene, mit der SGD Nord oder den betroffenen Kreisen, von den Kommunen ganz zu schweigen alle Pläne zunichte gemacht. „Es sind viele Fragen offen. Noch vor wenigen Wochen waren dieFlächen zur Pacht angeboten und die Genossenschaften ermutigt worden, tätig zu werden.“ Die SGD Nord habe intensive Planungen getätigt, ein Naturschutzgebiet auszuweisen.
„Vom Tisch sind damit auch die Planungen der Energiegenossenschaften, zusammen mit den Bürgern und den ansässigen Ortsgemeinden der VG Daaden regionale Wertschöpfung zu generieren und ein wirkliches Projekt ,Energie in Bürgerhand‘ umzusetzen. Da sind nicht nur Träume geplatzt, da ist auch einem ganz konkreten Vorhaben mit einem Pinselstrich das ,Aus‘ beschert worden. Es hätte ein vorbildliches Projekt werden können“, erläuterte Neuhof weiter.
Falls im Prüfverfahren eine Nutzung durch Windkraft möglich geworden wäre, ein Teil der erwirtschafteten Erträge hätte dem Naturschutz auf dem Stegskopf zu Gute kommen können. Die einzigartigen Naturflächen auf dem Stegskopf erhielten sich nicht von alleine, ohne extensive Bewirtschaftung, Beweidung und andere Maßnahmen verbuschten die wertvollen Freiflächen. Neuhof: „Für Harry Neumann scheint das kein Problem zu sein, denn die Kosten seien übersichtlich, 30 000 Euro pro Jahr wurden genannt. Nur, wer bezahlt das. Das durchaus bemerkenswerte Natur- und Kulturkonzept des BUND zeigt ebenfalls keine Finanzierungsmöglichkeiten auf. Wir gönnen den Naturschutzverbänden ihre Freude über diese Entscheidung. Sie stehen jetzt in der Pflicht ein tragbares, finanzierbares Konzept zu entwickeln.“
Quelle: RZ Altenkirchen, Betzdorf vom Montag, 10. Februar 2014, Seite 12
Ein Argumentationspapier für die Zuständigen von Bündnis90/die Grünen im Land RLP von Fritz Hagemann
1 Ausgangslage:
Die Auseinandersetzung mit den Naturschutzverbänden und den Bürgerinitiativen
Für die Grünen in Rheinland-Pfalz steht bei der Auseinandersetzung um die Umsetzung der Energiewende die Thematik der Naturschutzverbände, insbes. der Totalschutz der Natura 2000-Gebiete, und der Artenschutz (Rotmilan, Schwarzstorch, Fledermäuse) im Vordergrund. Die Debatte, die um diese Fragen geführt wird, ist jedoch eher lokal oder regional, auch wenn sie an vielen Stellen im Land gleichzeitig läuft und nahezu jedes Windkraftprojekt von einer dagegen kämpfenden Bürgerinitiative begleitet wird. Diese lokalen Auseinandersetzungen müssen von unseren Leuten vor Ort ausgestanden werden, wozu sie ja zunehmend die Unterstützung der Energiegenossenschaften, also Bürgerinitiativen pro Windkraft bekommen. Ich selbst bin Aufsichtsratsvorsitzender einer Energiegenossenschaft im Westerwald (Maxwäll), die darum bemüht ist, einen Boden der Sachlichkeit bei den Gesprächen mit Bürgerinitiativen und Verbänden zu schaffen.
2 Die zweite Front:
Die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft in den Medien
Die eigentliche und wohl wesentlichere Auseinandersetzung um die Energiewende läuft indes an einer anderen Front, nämlich der Preisfront. Dabei dürfen wir Grüne uns nicht auf den Meinungsumfragen ausruhen, nach denen mehr als 80 % der Bevölkerung sich für die Energiewende aussprechen. Denn sobald man die Frage stellt, welche Mehrkosten der Einzelne für die Energiewende in Kauf zu nehmen bereit ist, sehen die Mehrheiten anders aus und wird es mit Mehrheiten äußerst knapp. Darum hat die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) mit ihrem Millionenetat sich bei ihrem Kampf gegen die Energiewende nahezu ausschließlich auf die Energiepreise fokussiert und bringt tagtäglich Meldungen in der Presse unter, die den Eindruck erwecken,
– die Energiewende sei unbezahlbar,
– es seien nur „die Reichen“ (da fällt immer das Stichwort Zahnarzt), die von der Energiewende profitieren,
– Arbeitsplätze würden gefährdet (wenn RWE 8.000 Stellen abbauen will, ist das eine große Meldung, aber dass in der Solarbranche nach der Kappung der Solarförderung von 2012 das Vierfache an Arbeitsplätzen verloren gegangen ist, scheint keine Meldung wert zu sein),
– es drohe Deutschland die Deindustrialisierung,
– zahlreichen Haushalten, die in prekären Verhältnissen leben, werde die Stromversorgung stillgelegt,
– auch durchschnittliche Haushalte seien kaum noch in der Lage, ihre Stromrechnung zu bezahlen, zumal sie Jahr für Jahr mit weiteren Preissteigerungen rechnen müssten.
Leider wird diese Kampagne von zahlreichen Medien nur allzu willig aufgegriffen. Z.B. wärmt das größte Printmedium des Landes, die Rhein-Zeitung, regelmäßig alte Meldungen über die Unbezahlbarkeit der Energiewende auf. Unlängst wurde die Stellungnahme des LVU-Vorsitzenden Braun und ein Interview mit ihm zum Aufmacher gemacht, in welchem er die alte BDI-Position zur Energiewende wiederholt, ohne neue Fakten zu bringen, und dabei üble Angriffe gegen die Wirtschaftsministerin loslässt (sinngemäß, dass sie sich nicht für Wirtschaft, sondern nur für Klimaschutz interessiere, und dass sie auch nichts von Wirtschaft verstehe). Selbst die Industrie- und Handelskammern, die als Körperschaften öffentlichen Rechts zu einer stärkeren Neutralität verpflichtet wären, gehören zu den Hilfstruppen der INSM und finden mit ihrer Agitation gegen die Energiewende in den Medien immer ein Forum. Und wenn nichts Aktuelles gegen die Energiewende zu berichten ist, wird ein Unternehmer gesucht, der über die ihm durch die EEG-Umlage drohenden Schwierigkeiten berichtet. Bei den angeblichen Gefahren der EEG-Umlage für die sozial Schwächeren findet die INSM gelegentlich sogar die Unterstützung von Verbraucherverbänden, wobei deren Ablehnung allerdings in der Regel weniger heftig ausfällt und auch andere Vorschläge als der nach einem Stopp der Energiewende diskutiert werden. Wenn wir den Kampf gegen die INSM-Berichterstattung nicht aufnehmen und in der Öffentlichkeit sich der Eindruck nachhaltig verfestigt, die Energiewende werde zu teuer, werden die stabil erscheinenden Mehrheiten in der Bevölkerung für die Wende erst bröckeln und dann verloren gehen.
3 Die Wirkungen der Medienkampagne der INSM
Wie sehr das Preisargument tragend in der Diskussion ist, hat auch das Eckpunktepapier von Gabriel deutlich gemacht, der die Erneuerbaren ganz einfach damit diskreditiert, dass er pauschal als Preis für Regenerativstrom 17 Cent pro kWh angibt, also das Vierfache vom konventionellen Strom. Eine weitere Diskreditierung liegt in Gabriels Aussage, er wolle die Kosten pro kWh auf 12 Cent senken, was den Eindruck erweckt hat, zukünftig sollten Regenerativstromerzeuger 12 Cent bekommen, obwohl jetzt schon selbst bei mittleren PV-Anlagen sogar die Solarstromvergütung, die früher am Teuersten war, geringer ist! Die Pläne der Bundesregierung belegen aber auch, dass sie die Energiewende allein deshalb abbremsen will, weil sie den Druck aus der Wirtschaft verspürt, welcher ausschließlich unter dem Preisaspekt ausgeübt wird. Wenn wir klarmachen können, dass die Erneuerbaren auch preislich attraktiv sind, wenn wir es schaffen, mit unseren Argumenten zur Preisgünstigkeit von Regenerativstrom auch nur annähernd so häufig wie unsere Gegner Raum in den Printmedien zu bekommen, wird sich der populistische Umgang der Bundesregierung mit dem EEG wieder versachlichen und der Widerstand der Wirtschaft verringert.
Natürlich werden von den Grünen zur Verteidigung der EEG-Umlage und damit der Energiewende auch immer wieder Preisargumente vorgebracht. So wird immer wieder gesagt, dass
– die EEG-Umlage deutlich geringer ausfiele, wenn die Privilegierungen der Industrie zusammengestrichen würden,
– der Merit-Order-Effekt den Strompreis an der Börse senke, wovon die Industrie profitiere, während die Umlage dadurch kräftig ansteige,
– Entlastungen der privaten Haushalte auch anders bewirkt werden könnten (z.B. Stromsteuer, Mehrwertsteuer auf die EEG-Umlage),
– Der Zubau neuer Anlagen keine wesentliche Erhöhung der Umlage bewirke etc.
4 Von der Defensive in die Offensive
Aber all das sind Defensivargumente, die nur darauf abzielen, den Angriffen der Gegner der Erneuerbaren die Spitze zu nehmen. Solange die Grünen in der Defensive bleiben, werden sie es schwer haben, mit ihren Argumenten nachhaltig Gehör zu finden: Von den Angriffen der Gegner bleibt das meiste oder jedenfalls ein Großteil als Makel an den Erneuerbaren hängen. Aus dieser Situation können wir nur herauskommen, wenn wir eine argumentative Gegenoffensive starten, also offensiv das ancien regime der Energiewirtschaft und ihrer Verbündeten (z.B. BDI) angreifen. Dafür sehe ich fünf mögliche Ansätze:
1.Angriffe gegen die Berechnungsweise der EEG-Umlage,
2.Angriffe gegen die Konzerne wegen Manipulationen zur Erhöhung der EEG-Umlage,
3.Diskussion der Kosten von Anpassung an den Klimawandel oder dessen Vermeidung
4.Offenlegung der Subventionen für die konventionellen Energien und
5.Internalisierung externer Kosten.
4.1 Die Berechnungsweise der EEG-Umlage
Der Strom aus erneuerbaren Energien wird tendenziell immer preiswerter. Dies spiegelt sich jedoch nicht in der EEG-Umlage wider. Drastische Anstiege der Umlage sind erst seit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus zu verzeichnen. So stieg die Umlage etwa von 2,047 Cent/kWh in 2010 auf 3,592 Cent/kWh. Im gleichen Zeitraum stieg die Menge des eingespeisten EEG-Stroms allerdings nur um 25 %. Auf den ersten Blick liegt die Annahme nahe, dass die Umlage nur um weniger als 25 % hätte ansteigen dürfen, da ja der zusätzliche Strom aus Neuanlagen geringer vergütet wird als der aus den alten EEG-Anlagen. Derselbe Vorgang war von 2012 auf 2013 zu beobachten: Die EEG-Umlage stieg um über 46 % auf 5,27 Cent/kWh, während der EEG-Strom mengenmäßig nur unerheblich anstieg.
Die DUH hat denn auch in einer Studie vom August 2013 ermittelt, dass die reinen Förderkosten des EEG-Stroms 2012 sich auf 2,11 Cent/kWh belaufen haben und der Anstieg auf 2013 lediglich 0,18 Cent/kWh ausmachte, also die reinen Förderkosten 2,29 Cent/kWh betragen. Wie kommt es, dass die tatsächliche Höhe der Umlage mit 5,27 Cent, also dem 2,3 fachen berechnet wurde? Nach Wikipedia ist der Strompreis pro kWh für den erneuerbaren Strom (Höhe der Umlage dividiert durch die Zahl der kWh) von 2000 bis 2011 von 8,5 Cent/kWh auf 17,9 Cent angestiegen, hat sich also mehr als verdoppelt. Tatsächlich sind die an die Betreiber gezahlten Vergütungen pro kWh in diesem Zeitraum gesunken, am drastischsten für den Solarstrom, der den größten Kostenanteil an der Umlage hat. In den Jahren von 2001 bis 2010 war der Solarstrom noch so teuer, dass ein steigender Solarstromanteil am Regenerativstrommix tatsächlich die Umlage erhöhen konnte. Auch mit der zunehmenden Menge des eingespeisten Regenererativstroms konnte die Umlage langsam ansteigen. Aber der starke Anstieg der Umlage, die sich von 2010 bis 2014 mehr als verdreifacht hat, setzte exakt zu dem Zeitpunkt ein, als die Solarstrompreise stark absanken. Der Beginn des Preisanstiegs fällt, wie ausgeführt, überein mit der Neuberechnung des Wälzungsmechanismus durch die am 01.01.2010 in Kraft getretenen Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus. (AusglMechV vom 17.07.2009). Der Anstieg der Umlage scheint daher, wie die oben zitierten Zahlen der DUH indizieren, eher ein Problem der geänderten Berechnungsweise zu sein als dass er durch den Anstieg des Regenerativstromanteils verursacht wurde. Die Politik (Altmeier/Rösler) reagiert jedoch mit Vorschriften zur Begrenzung des Regenerativstroms (atmende Deckel), und Gabriel setzt diese Politik fort. Hier sehe ich Aufklärungsbedarf, aber auch Forschungsbedarf.
4.2 Manipulatives Verhalten der Konzerne
Bekanntlich hat in den letzten Jahren die Zahl der Stunden, in denen Strom zu Preisen von weniger als 10 €/MWh verkauft wird (Niedrigpreisstrom), ebenso zugenommen wie die Zahl der Stunden, in denen der Strom mit negativen Preisen veräußert wird. Das führt zu einem Absinken der Einspeiseerlöse und damit zu einem Anstieg der EEG-Umlage, während die Übertragungsnetzbetreiber aus dieser Entwicklung keinerlei Nachteile haben. Es ist zu fragen, ob hier Manipulationen zu der Entwicklung geführt haben. Die Antwort auf diese Frage ist umso wichtiger als gerade das Thema der negativen Strompreise in öffentlichen Diskussionen zu starken Emotionen („Das müssen wir alles bezahlen“ oder „das haben uns die Grünen eingebrockt“) führen kann.
Durch die erneuerbaren Energien wären die negativen Strompreise nach meiner Bewertung dann verursacht, wenn mehr vorrangig abzunehmender (§ 8 EEG) erneuerbarer Strom in das Netz eingespeist wird als insgesamt verbraucht wird. Das ist indes zu keiner Zeit der Fall gewesen. Vielmehr wurde in den Zeiten der riesigen Überschüsse, welche die Negativ- oder Niedrigpreise verursachen, nicht nur Atomstrom eingespeist, was wegen der mangelnden Flexibilität der AKWe plausibel ist, sondern auch Strom aus Braunkohle- und Steinkohlekraftwerken. Diese sind nach einer Fraunhofer-Studie vom August 2013 auch zu Niedrigpreiszeiten (= ein Preis von < 1 Cent/kWh), in denen die Brennstoffkosten über dem erzielten Strompreis liegen, mit bis zu 83 % Auslastung weiter betrieben worden. In Zeiten von Negativpreisen lag die Auslastung der Braunkohlekraftwerke noch bei 73 %, wobei zu berücksichtigen ist, dass wegen Wartung und Reparatur ohnehin nicht alle Braunkohlekraftwerke zur Verfügung standen, also die Auslastung der verfügbaren Kraftwerke faktisch noch höher war! Allein dieser Vergleich zwischen Niedrig- und Negativpreiszeiten zeigt, dass eine Abregelung zur Wahrung des Einspeisevorrangs der Erneuerbaren nicht in dem möglichen Umfang vorgenommen wird, denn rein wirtschaftlich betrachtet müssten auch bei Niedrigpreiszeiten die Braunkohlekraftwerke heruntergefahren werden, da der Weiterbetrieb rote Zahlen verursachte. Es wäre eine detaillierte Untersuchung wert, um festzustellen, welcher Anteil von Braunkohlestrom aus technischen Gründen (Regelbarkeit der Kraftwerke) in den Niedrigpreisphasen im Netz bleiben musste und welcher willkürlich, also entgegen der wirtschaftlichen Vernunft, produziert und den Übertragungsnetzbetreibern angeboten wurde, womit der Preisverfall verstärkt – und die EEG-Umlage in die Höhe getrieben – wurde.
4.3 Avoid or Adapt
Der dritte Aspekt in der Kostendiskussion ist derjenige der Kosten der Erderwärmung. Welche Kosten drohen uns, wenn es nicht gelingt, den Anteil der Treibhausgase zu begrenzen und den CO2-Anteil in der Atmosphäre auf 550 ppm zu stabilisieren, wie es Klimakonferenzen und die unterzeichneten Protokolle vorsehen?
Zu diesen Fragen hat sich der Stern-Report geäußert. Sir Nicholas Stern, der immerhin der Chefökonom der Weltbank war, kommt zu dem Ergebnis, dass die Aufwendungen zur Begrenzung der Erderwärmung auf 2 – 3 Grad weitaus geringer sind als die Kosten, die aufgewendet werden müssten, wenn der Temperaturanstieg nicht begrenzt wird. Er prognostiziert, dass die Kosten für die Vermeidung des Klimawandels nur ein Fünftel der Kosten betragen, die nach eintretendem Temperaturanstieg zur Anpassung (z.B. Deicherhöhung) oder Schadensbehebung (z.B. Sturmschäden) aufgewendet werden müssten und regt an, dass für Vermeidungsmaßnahmen 1 % des Bruttosozialprodukts aufgewendet werden sollte. Wenn über die zu hohen Kosten des EEG geklagt wird, ist genau unter dem Kostenaspekt einzuwenden, dass die Investitionen in den Klimaschutz wie das EEG gerade der Kostensenkung dienen, also die weitere Verstromung von fossilen Brennstoffen, vor allem aber der scheinbar so preisgünstigen Braunkohle, in Zukunft die fünf Mal so hohen Anpassungs- und Schadensbehebungskosten verursachen wird.
Nur bei sehr kurzsichtiger Betrachtungsweise kann man also bei der Berücksichtigung der Klimaschäden den Fossilstrom als kostengünstiger im Vergleich zum Regenerativstrom betrachten. In diesem Zusammenhang ist es für die Debatte nicht uninteressant, dass kein Land so viel Braunkohle verstromt wie Deutschland und es keinen anderen Brennstoff gibt, der so klimaschädlich ist wie Braunkohle. 150 Milliarden kWh Braunkohlestrom verursachen 150 Millionen Tonnen CO2, tragen also zu rund 18 % zum deutschen Ausstoß an Kohlendioxid bei.
4.4 Offenlegung der Subventionen für die konventionellen Energien
Die derzeit offensichtlichste und schädlichste Bevorzugung der Braunkohle liegt in dem Zusammenbruch des Emissionshandels. Es war mit Preisen von 30 – 35 €/to CO2 für 2013 gerechnet worden, während der tatsächliche Preis sich auf 2 – 5 € belief. Dies wirkt sich vor allem für die einzelnen fossilen Brennstoffe extrem unterschiedlich aus und führt zu einer Bevorzugung des billigsten und schmutzigsten Brennstoffs, der Braunkohle, deren Verstromung pro kWh ein Kilogramm CO2 verursacht. Der faktische Zusammenbruch des Emissionshandels ist neben der verstärkten Einspeisung von Solarstrom die wichtigste Ursache für die Unwirtschaftlichkeit des Betriebs von Gaskraftwerken, auf deren Betrieb wir für die Durchführung der Energiewende in der Übergangszeit angewiesen sind. Die Verschmutzungsrechte sind den Kraftwerksbetreibern 2005 von dem damaligen Wirtschaftsminister Clement, der heute auch in der Energiewirtschaft tätig ist, kostenlos zugeteilt worden. Diese „Schenkung“ verkörperte einen Wert von ca. 5 Millarden €. Die Energieversorger nahmen damals eine Einpreisung der Emissionsrechte dergestalt vor, dass sie die durchschnittlichen Strompreise innerhalb von 12 Monaten um 2,2 Cent/kWh erhöhten.
Die Subventionierung der Braunkohle durch die Vorteile des Emissionshandels ist nur ein kleiner Anteil der Subventionen. Weitere Subventionen der Braunkohle sind etwa in der Befreiung von der 10 %igen Bergbauabgabe zu sehen. Nach einer Studie des BWE belaufen sich die gesamten Braunkohlesubventionen für den Zeitraum 1970 – 2012 in den Preisen von 2012 auf 87,5 Milliarden €, wovon 79,5 Milliarden auf die Braunkohleverstromung entfallen.
Weitaus höher sind die Subventionen für Steinkohle- und Atomstrom. Diese werden für den Zeitraum 1970 – 2012 in Preisen von 2012 mit 311,2 und 213,2 Milliarden € angegeben, wovon auf die Verstromung 177,3 bzw 187,1 Milliarden € entfallen. Die gesamte Förderung der Erneuerbaren liegt also weit unter dem, was an Subventionen für den Atomar- oder Fossilstrom aufgewendet wurde. Insoweit wird auf die Studie „Was Strom wirklich kostet“ verwiesen, die vom BWE und Greenpeace Energy gemeinsam in Auftrag gegeben wurde.
4.5 Internalisierung externer Kosten
Der gescheiterte Emissionshandel war ein erster und bescheidener Ansatz zur Internalisierung eines Teils der externen Umweltschäden, nämlich des Kohlendioxidausstoßes, in die Gestehungskosten des Stroms. Die in den Emissionshandel gesetzten Erwartungen, dass sich die Schäden zu einem Teil in den steigenden Preisen für CO2 abbilden ließen, hat sich nicht erfüllt; die Erwartung, dass der Preis durch Verknappung der Zertifikate ansteigen werde, ist durch ein Überangebot von Zertifikaten konterkariert worden. Dadurch kam es nicht zu dem Preisanstieg auf 30 €/to (was pro kWh Braunkohlestrom eine Verteuerung um 3 Cent bedeutet hätte!), wie dies für 2013 erwartet worden war, sondern der Preis schwankte zwischen 2 und 5 €. Dies ist die entscheidende Ursache für den Wettbewerbsvorsprung der Braunkohle gegenüber dem Erdgas, die drohende Stilllegung von Gaskraftwerken, den Anstieg des Braunkohleanteils am Strommix und die für 2013 zu erwartende Erhöhung des CO2-Ausstoßes in Deutschland.
Allerdings würde selbst ein funktionierender Emissionshandel nicht die wahren Kosten der Braunkohleverstromung und der anderen fossilen Brennstoffe abbilden. Das Umweltbundesamt (UBA) hat es 2012 in seiner Schrift „Schätzung der Umweltkosten in den Bereichen Energie und Verkehr“ unternommen, die versteckten Schäden der Stromproduktion zu erfassen. Der Ansatz der Studie geht dahin, nicht nur CO2, sondern alle klimawirksamen Gase (THG) ihrer Klimawirksamkeit entsprechend zu erfassen. Darüber hinaus werden alle anderen in den Rauchgasen enthaltenen Stoffe (z.B. die Stickstoffverbindungen) nach ihrer Schadwirkung auf den Feldern Gesundheitsschäden, Biodiversitätsverlusten, Ernteschäden und Materialschäden erfasst. Das Ergebnis der Studie besagt folgendes:
(Die versteckten Kosten werden in Cent pro kWh angegeben)
Würden also die Preise der Brennstoffe die externen Kosten internalisieren, läge der Regenerativstrom preislich bei allen fossilen Brennstoffen über dem nach EEG vergüteten Preis von Wind- oder Solarstrom ab mittlerer Anlagengröße.
Anzumerken ist dazu, dass das UBA die Emissionskosten von CO2 mit 80 €/to ansetzt, also mit einem höheren Preis bewerten als es selbst bei einem funktionierenden Emissionshandel 2013 der Fall wäre. Dies scheint aber keineswegs übersetzt, weil das Instrument des Emissionshandels zu spät eingesetzt wurde und die Kosten nach Plan von Jahr zu Jahr durch Verknappung hätten steigen müssen.
5 Fazit:
Alles in allem muss die Partei, B90/dieGrünen, darüber nachdenken, bei der Diskussion des EEG den Fokus von der Windkraftdiskussion mit Natur- oder Landschaftsschützern zu verlagern und sich intensiv mit den Kostenargumenten der Gegner auseinandersetzen. Da kann – vor allem im Zusammenhang mit den aufgezeigten Untersuchungen von Sir Nicholas Stern – auch der Gedanke der Generationengerechtigkeit in den Mittelpunkt gestellt werden: Lieber heute geringe Mehrkosten tragen als den zukünftigen Generationen die hohen Folgekosten des Klimawandels auferlegen.
Die Aspekte 4.1 und 4.2 sollten zum Gegenstand genauerer wissenschaftlicher Untersuchungen gemacht werden.
Maxwäll-Energie Genossenschaft eG bewirbt sich gemeinsam mit Wäller Energie eG (www.waeller-energie.de) und Alternative Energie Kroppacher Schweiz GmbH & Co KG (www. aeks-energie.de), um auf dem Arndtskopf einen Bürgerwindpark zu errichten und zu betreiben.
Zu der Arbeitsgemeinschaft (ArGe) Bürgerwind Arndtskopf haben sich drei im Westerwald tätige Bürgergesellschaften zusammengeschlossen. Sie wollen zu ihren ca. 500 Mitgliedern alle Bürger des Westerwaldes einladen, sich an einem Bürgerwindpark am Arndtskopf zu beteiligen. Angestrebt wird der Bau von sechs Windrädern westlich des in der Ausweisung befindlichen Naturschutzgebietes am ehemaligen Truppenübungsplatz Daaden/Stegskopf. Diese Fläche ist durch Straßen, Hochspannungsleitungen, Militärbauten und einen angrenzenden Windpark vorbelastet. Bekanntlich hat die BIMA dort ein öffentliches Angebotsverfahren fūr die Gestattung zur Windkraftnutzung eingeleitet. Die ArGe Bürgerwind Arndtskopf will erreichen, dass dort statt eines Großinvestorprojektes ein Būrgerwindpark entsteht, so wie er auch von den Naturschutzverbänden immer wieder gefordert wird. Die Initiatoren suchen das Gespräch mit den Naturschutzverbänden und den Kommunen, um gemeinsam zu erreichen, dass mit den Einnahmen aus der Windenergie die Umwandlung des Militärgeländes in ein Naturschutzgebiet und dessen langfristige Sicherung möglich wird. Die zur Zeit von den Funktionären der Naturschutzverbänden erhobenen Forderungen nach einer Beseitigung der enormen Altlasten und einer Sicherung des Geländes kann nach Ansicht der ArGe Būrgerwind Arndtskopf nicht dem Steuerzahlern oder den Kommunen aufgebürdet werden, wenn andere Finanzierungsmöglichkeiten gegeben sind. Eine einfache Unterschutzstellung des Stegskopfes oder eine komplette Sperrung schließt die Bürger vom angestrebten sanften Tourismus aus. Das Gelände sollte aber nach der militärischen Nutzung nicht nur für einige ausgesuchte Naturschützer zugänglich sein. Die ArGe Bürgerwind Arndtskopf bewirbt sich in dem Angebotsverfahren der BIMA. Sollte sie erfolgreich sein und in Zusammenarbeit mit den Naturschutzverbänden eine Genehmigung erreichen, werden wir Sie über die Beteiligungsmöglichkeiten informieren.
Aufsichtsrat und Vorstand haben den Termin für die Generalversammlung 2014 festgelegt:
Samstag, 3. Mai 2014, 14:30 Uhr, Wiedscala Neitersen
Wir bitten alle Mitglieder, sich diesen Termin vorzumerken! Alle weiteren Informationen und natürlich auch die Tagesordnung erhalten Sie rechtzeitig vorher. Sollten Sie Anregungen oder einen eigenen Tagesordnungspunkt wünschen, bitten wir um schriftliche Nachricht vorab.